“mehr war da nicht dran …”

morgen, samstag abend, erscheint die neueste gesamtdarstellung der schweizer geschichte. autor thomas maissen gibt in der “zeit” dieser woche eine übersicht. zentral ist seine (neu)interpretation der folgen des westfälischen friedens, mit dem der 30jährige krieg beendet wurde.

DIG_3524_babschluss des soldvertrages 1663 zwischen könig louix xiv. und den eidgenossen, angeführt vom zürcher bürgermeister waser (bild: schweizer landesmuseum).< man erinnert sich vielleicht noch an den geschichtsunterricht. da lernte man: im schwabenkrieg von 1499 sei die schweiz de facto unabhängig vom kaiserreich geworden, und 1648, nach dem 30jährigen krieg, auch de jure. an diesem "bis heute mächtigsten Mythos ist nichts dran", sagt thomas maissen, bündner, schweizer, europäer, der in heidelberg geschichte lehrt. jahrelang hat sich maissen mit dem werden der republic beschäftigt, wie sich die eidgenossenschaft seit dem 17. jahrhundert definierte. ein voluminöses buch ist daraus geworden, dank dem der historiker professor in luzern wurde, bevor er nach heidelberg wechselte. morgen abend soll eine handliche buchfassung erscheinen, welche den neuen blick auf die ganze schweizer geschichte ausbreiten soll.

tatsächlich gewährte der kaiser 1648 den 13 orten der eidgenossenschaft die exemption. damit trat die schweiz nicht aus dem kaiserreich aus, sagt maissen; sie bliebt bis zur auflösung 1806 ein bestandteil von ihr. doch sie wurde von der reichsgerichtsbarkeit ausgenommen – ein privileg, wie es zahlreiche im reich gab, und sie der eidgenossenschaft auch schon früher zu teil geworden waren.

druck machten damals vor allem frankreich und schweden. letzteres setzt sich für die volle gleichstellung der reformierten gegenüber den katholiken ein, eine der leistungen am ende des 30jährigen krieges, die in der schweiz jedoch erst 1712 voll eingeführt wurde. frankreich wiederum war an der schwächung des kaiserreiches interessiert, um selber profitieren zu können.

schrittweise setzte sich in der eidgenossenschaft des 17. jahrhunderts die französische souveränitätslehre als alternative zur reichsidee durch. 1674 erklärt sich die tagsatzung erstmals zum “neutralen standt” im reich. was früher als lauheit in gerechten kriegen zwischen gut und böse interpretiert worden war, wurde so zum völkerrechtlichen prinzip erhoben. souverän zu sein hiess, das recht zu haben, tradierte treuepflichten gegenüber dem kaiser nicht mehr beachten zu müssen.

das war durchaus im französischen interesse und geschah auf druck des hofes in versaille hin: denn damit verbunden war, dass die eidgenossenschaft ihre damals wichtigste exportware, die söldner, frei an den französisch könig und damit den feind des kaisers liefern durfte. viel geld gabs dafür, dass der könig nun 16000 mann ausheben durfte, seine truppe durch die eidgenossenschaft marschieren konnten, und er bei händeln war schiedsrichter. sein vertreter war der berühmte ambassadeur solothurn.

angefangen hatte alles mit der schlacht von st. jakob an der birs im jahre 1444, als im alten zürich krieg 1500 eidgenossen 40’000 französischen armagnaken unterlagen, die den kaiser im kampf gegen die eidgenossen unterstützten. der heerführer, dauphin louis, der spätere könig ludwig xi., leitete daraus erstmals das recht der französischen krone ab, in der eidgenossenschaft trotzreichszugehörigkeit söldner rekrutieren und sich in die inneren verhältnisse der eidgenossen zu dürfen. dieser anspruch erlebte im burgunderkrieg von 1475 bis 1477 seinen ersten höhepunkt, fand seine fortsetzung während der italienfeldzügen der franzosen, denen die eidgenossen von 1494 bis 1515 beistanden, und wurde mit dem soldvertrag 1663 zwischen dem sonnenkönig louix xiv. und den eidgenossen zum wesentlichen element der aussenbeziehungen.

zu thomas maissen neuinterpretation gehört, dass die neutralität der schweiz, nicht 1515 mit der niederlage in der schlacht von marignano begann. vielmehr wurde die neutralität 1691 vom schwyzer tagsatzungsschreiber im rahmen der soldpolitik der eidgenossen mit frankreich einprägsam besungen – wobei der liedanfang ins frühe 16. jahrhundert zurückverlegt wurde. mehr noch: mit dem neutralitätsverständnis, das sich im 20. jahrhundert angesichts der weltkriege so wichtig wurde, hatte das neutralitätsprinzip des 17. jahrhunderts kaum etwas gemein.

maissen beklagt das nicht lautstark, berichtigt es aber – verbunden mit dem hinweis, man sei damals nicht neutral, sondern handlungsunfähig geworden. denn das defensivbündins unter den eidgenossen, das sich zwischen 1353 und 1513 so spektakulär erweitert hatte, wäre angesichts der wachsenden spaltungen zwischen ost und west, stadt und land, alt-und neugläubigen schlicht auseinander gebrochen, hätte man sich am krieg zwischen kaiser des heiligen römischen reiches deutscher nation und französischem könig beteiligt. gleichzeitig bedeutet diese abstinenz aber auch, dass man an der idee, ein gemeinsamer, frühneuzeitlicher flächenstaat zu werden, nicht mehr weiter arbeitete, sondern die struktur der autonomen orte in einem militärbündnis belies.

wie gesagt: mehr war da nicht dran. weniger aber auch nicht.

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