die kleine verfassungsrevision von 1866

schon die ersten abstimmungen zu verfassungsänderungen zeigten stärken und schwächen der direkten demokratie: ihre entscheidungen sind durch das volk legitimiert, und sie können im widerspruch stehen zum übergeordneten menschenrecht.

Bundesverfassung_1848_Schweizdie bundes- verfassung von 1848 hielt bis 1874, trotz wichtigen änderungen im jahre 1866

wenn es um schweizerische verfassungsgeschichte geht, spricht man gerne von 1848, 1874 und 1999, den drei daten, an denen die jeweils neuen bundesverfassungen beschlossen wurden. 1848 wurde die liberale bundesverfassung eingeführt, 1874 und 1999 kam es zu zwei erfolgreichen totalrevisionen.

wenig gesprochen wird dagagen vom jahr 1866, als es zur ersten kleinen verfassungsrevision kam. am 14. januar beschlossen die stimmenden alle bürger in bezug auf niederlassung und gesetz gleichzustellen. damit fiel die ausnahmebestimmung für juden, die in der alten eidgenossenschaft tradition hatte und auch in die 1848er verfassung eingang gefunden hatte. weiterreichende gleichstellungen wurden indessen verworfen. sie hätten beispielsweise auch das stimmrecht, die glauben- und kultusfreiheit füür juden gebracht.

zur abstimmung kamen die vorlagen, weil frankreich in der schweiz interventiert hatte. denn die verfassung von 1848 garantierte den juden nicht, was für christen galt. kaiser napoléon III. verlangte, das im sinne der menschenrechte zu ändern. bundesrat und parlament stimmten dem zu und mischten einige entschärfungen von schwächen der 48er verfassung wie die vereinheitlichung von massen und gewichten bei, sodass es zu den ersten neun volksabstimmungen in der schweiz kam.

wirklich vorbereitet war man darauf nicht. das merkt man bis heute, wenn man die unterlagen zu entscheidung studiert. so gab es kein register der stimmberechtigten, das es erlaubt hätte, die stimmbeteiligung zu ermitteln. sie ist bis heute unbekannt. man weiss einzig, dass rund 320’000 personen stimmten. und merkwürdig mutet an, dass die vereinheitlichung der masse und gewichte angenommen wurde, obwohl eine mehrheit der kantone die zentralisierung ablehnte.

das alles hatte damit zu tun, dass die liberalen teilrevisionen ihrer verfassung von 1848 nicht zulassen wollten. zu stark fürchteten sie die opposition aus dem katholisch-konservativen lager, aber auch aus der romandie. deshalb bereitete man verfassungsrevision durch das volk gar nicht vor.

1872, beim ersten versuch, die bundesverfassung geordnet zu revidieren, kam es denn auch zu dieser doppelten opposition, sodass der versuch mit 49 zu 51 prozent zugunsten der ablehnung scheiterte. erst 1874 gelang die erste totalrevision mit einer volkszustimmung.

bei meiner stadtwanderung mit dem international zusammengesetzten beirat zur vox-analyse, die ich am freitag abend durchführte, wurden mir die zusammenhänge so richtig bewusst.

frankreich ist nicht nur geburtsort des europäischen demokratieverständnisses. mit der jakobinischen verfassung von 1793 wurden auch erstmals volksrechte proklamiert. der gedanke wurde in der folge nicht weiter verfolgt; vielmehr entwickelte sich in frankreich der parlamentarismus, mit einem kaiser, könig oder staatspräsidenten an der spitze.

in anlehnung an die landsgemeinden in den landkantonen entwickelte sich die demokratie schrittweise weiter: zuerst von der versammlungs- zur abstimmungsdemokratie. dann von der verfassungsmässig geschützten parlamentarischen demokratie zur direkten demokratie.

eine schwäche blieb: die einbettung in menschenrechte, die universelle gültigkeit beanspruchen war gering und sie ist bis heute eine schwäche geblieben. da brauchte und braucht es bis in die heutige zeit gegendruck von aussen. daran erinnern abstimmungen über “outgroups” von 1866 bis in die heutige zeit.

stadtwanderer