Die Schweiz hat ein Regierungssystem sui generis.

Zwischen Bundeshaus Ost und Parlamentsgebäude

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Weder präsidentiell noch parlamentarisch
1848 war umstritten, wer den Bundesrat wählen sollte. Die Wogen gingen zwischen Parlament und Volk hin und her. Schliesslich obsiegte die Palramentswahl. Ausschlaggebend war, dass der Bundesrat als Kollektiv funktionieren sollte und nur die Parlamentarier das nötige Gespür hierfür hätten.
Aus heutiger Sicht fehlt damit das wichtigste Element eines präsidentiellen Regierungssystems. Denn dafür ist die Legitimation durch Wahl unabhängig vom Parlament entscheidend.
Allerdings, hat die Schweiz auch kei parlamentarisches Regierungssystem. Zwar wählt das Parlament die Regierung, doch kann es sie nicht stürzen, und die Regierung kann das Parlament nicht auflösen. Das wären die zentralen Merkmale.
Man spricht deshalb von einer parlamentsgebundenen Regierungsgewalt. Staatsrecht und Politikwissenschaft bezeichnen es als Beispiel sui generis, als ein Fall für sich, weil aus sich selber entstanden und deshalb für den Einzelfall angemessen.
Wichtig ist die Pfadabhängigkeit. Die Tagsatzung der alten Eidgenossenschaft war ein Kollektivorgan, das Direktorium während der Helvetischen Republik war es auch. Erst Bonaparte hatte mit dem Landammann der Schweiz, einem Regierungschef auf ein Jahr, in Richtung Präsident (oder König) experimentiert. Das hielt 10 Jahre -solange der Kaiser auf den europäischen Schlachtfeldern gewann.
Mit dem Bundesstaat lebte der Posten des Landammanns eingebettet wieder auf. Auch der heutige Bundespräsident, ursprünglich für äußere und innere Sicherheit zuständig, amtet für ein Jahr. Republikanischer geht nicht! Ganz bewusst werden seine Kompetenzen klein gehalten, denn der Bundespräsident soll nicht mehr als ein „Primus inter Pares“, ein Erster unter Gleichenartigen, sein.

Kollegial- und Departementalprinzip
Zu den Eigenheit des Regierungssystems der Schweiz zählen bis heute das Kollegial- resp. Departementalprinzip. Gemeint ist damit, dass der Bundesrat in wichtigen Fragen als Kollegium entscheidet, derweil der Departementschef untergeordnete Angelegenheiten alleine bestimmen kann. Maßgeblich sind die wöchentlichen Bundesratssitzungen, bei denen das sachverantwortliche Mitglied den Antrag stellt und die anderen mit Mitberichten kurz vor der Entscheidung Unterstützung oder Opposition signalisieren. Im besten Fall herrscht große Einigkeit, oder aber es entscheidet die einfache Mehrheit in einer Abstimmung.
Man hat mehrfach versucht, das Regierungssystem der Schweiz zu modernisieren, ist damit aber gescheitert. Prominent der Fall war das bei der letzten Verfassungsrevsion 1999. Aus Angst, das Gesamtprojekt könnte an diese Frage scheitern, gliederte man jedoch die Staatsleitungsreform aus. Konkret diskutiert wurden danach die Zweiteilung der Regierung mit 5 BundesrätInnen und einer Anzahl Minister für die Verwaltungsführung, die Einführung vom Staatssekretariaten für spezielle RegierungsaUfgaben und die Verstärkung der Generalsekretariate an der Seite der Bundesräte.
Auf Ersteres hat man ganz verzichtet, teilweise realisiert wurde dagegen das Andere. Heute kann der Bundesrat maximal 10 Staatssekretariate namentlich für den austausch mit dem Ausland bezeichnen. Aktuell hat die Schweiz heute sechs davon – das Departement für Auswärtige Angelegenheiten gleich zwei. Effektiv handelt es sich aber um herausgehobene Amtdirektoren. Erhöht wurde auch die Schlagkraft der Generalsekretariate. Dies bietet namentlich den Parteien sse der Kabinettsbildung. Kritiker meinen, das habe den Einfluss der Parteien auf die Regierung noch gestärkt, nicht aber den einheitlichen Auftritt.
Nicht durchgesetzt hat sich die mehrfach diskutierte Stärkung des Regierungspräsidiums. Weder die Amtszeitverlängerung über ein Jahr hinaus, wie es einzelne Kantone kennen, noch die Etablierung eines eigentlichen Präsidialdepartementes wie in städtischen Exekutiven wurden eingeführt. Schubladisiert wurde auch eine Aufteilung auf neun statt sieben Departemente. Die Angst, eine vergrößerte Regierung bräuchte eine stärkere Führung, war hier maßgeblich.

Nicht Wahlen, sondern Volksabstimmungen kontrollieren die Regierung
Die wichtigste Kontrolle der Regierungen in der Schweiz geschieht nicht durch Wahlen und Abwahlen, sondern durch Volksabstimmungen. Mehrparteienregierung und Volksabstimmungen gehören eng zusammen. Denn man ist bestrebt, Politik in die Regierung zu tragen, nicht der Volksabstimmmung zu überlassen. Je mehr Parteien regieren, desto eher scheint das erfüllt. Zudem zentriert die Referendumsdrohung Entscheidungen meist schon im Ansatz. Die Poltik des Bundesrats ist deshalb in aller Regel gut eingemittet, allenfalls leichtes rechts oder links davon. Auch sonst herrscht Pragmatismus vor. So hat der Bundesrat ein feines Sensorium entwickelt, um die Schlagkraft von Volksinitiaitven zu zähmen. Normalerweise empfiehlt Ablehnung, in 2 von 5 Fällen realisieren er oder das Parlament indirektes Entgegenkommen auf dem Gesetzesweg. Geht einmal etwas schief, muss dasRegierungsmitglied nicht zurücktreten, sondern Besserung gelobigen. Stabilität geht über alles!

Polarisierung, Reparlamentarisierung und die vierte Position im Bundesrat
In jüngster Zeit spricht man von einer gewissen Reparlamentarisierung des Regierungssystems. Die Mächte verlagere sich von der Exekutive zur Legislative, wo sie ja 1848 auch war. Namentlich der Nationalrat löst sich zusehends von der Agenda der Rgierung, und der Ständerat ist bisweilen in der Lage, eigene Lösungsalternativen vorzuschlagen, wenn die Regierung blockiert ist. Das hat viel mit der Polarisierung zu tun, dem schwindenden Konsens in der Politik und der Profilierung von Parteien (resp. Blöcken) in der Öffentlchkeit zu tun.
Die personelle Zusammensetzung des Bundesrat blieb bis heute entscheidend. An sich ist klar, dass das System nur funktioniert, wenn die Regierung aus ihrer Mitte heraus wechselnde Mehrheit zulässt. Gewinnt und verliert immer die gleiche Seite, entsteht rasch Unzufriedenheit. Lange kam diese von links, namentlich ab 2007 jedoch von rechts. Die Zeiten der großen Einigkeit scheinen vorbei zu sei. Der jetzige Bundesrat ist, wie die Politik insgesamt, polarisiert.
Bis 2003 hatten FDP und CVP im Bundesrat eine numerische Mehrheit, und häufig auch ein abgestimmtes Regierungsprogramm. Mit den heutigen VertrerInnen von SP und SVP liegt die Mehrheit bei den Polparteien, jedoch ohne gemeinsamen Projekte. Solange die BDP im Bundesrat vertreten war, erschien die Mehrheitsbildung für SP, CVP und BDP einfacher, seither ist es für SVP und FDP schneller möglich.
Die politische Position des vierten Bundesrates von rechts oder links her gesehen ist heute die maßgebliche im Regierungssystem der Schweiz.

Stadtwanderer

Der Hybrid. Zunehmend ein Mix an Demokrateimuster

Ausblick auf den Berner Hausberg, den Gurten, von der Terrasse neben dem Bellevue aus

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Fragt man eine Runde, was die Eigenheiten der Schweizer Demokratie seien, bekommt man eine Antworten sicher: Volksabstimmungen wie sonst nirgends.
Zweifelsfrei: Mehr als 600 nationale Volksabstimmungen kann niemand außer uns vorweisen. Und trotzdem: Die Spezialitäten der Schweizer Demokratie sind umfassender, sagt die Politikwissenschaft. Sie hat sich ausführlich mit den Konsequenzen der Volksrechte auf politische Systeme beschäftigt.

Mangelnder Wettbewerb um die ganze politische Macht
Namentlich amerikanische Demokratietheorien machen Volksherrschaften an der Oeffnung von Oligarchien, dem Wettbewerb um politische Aemter und der Partizipation der Bürgerschaft fest. Entscheidend ist, dass es mindestens zwei Machtzentren gibt, die um die politische Macht kämpfen und sich bei der Besetzung von Ämtern abwechseln.
Oligarchien aus Zeiten des Ancien Regimes und ihre Sprengung habe ich ausführlich beschrieben. Obersprengmeister war Napoleon Bonaparte, doch blieb er politisch erfolglos. Erfolgreicher war eine gute Generation nach ihm die liberale Bewegung. Sie öffnete wirtschaftliche und politische Märkte.
Der politische Wettbewerb blieb hierzulande unterentwickelt. Zu stark wirkte die Tradition der Tagsatzung nach, jeder Kanton solle durch eine Stimme repräsentiert werden. Das war auch im jungen Bundesstaat so, wo es lange eindeutig bestimmbare Hochburgen gab (und teilweise immer noch gibt). Das sicherte der FDP bis zur Einführung des Proporzwahlrechts für den Nationalrat die absolute Mehrheit. Dafür schrieb man hierzulande schon früh Bürgerpartizipation (der Männer) hoch. Der Bundesstaat führte das allgemeine Wahlrecht ein und löste damit das vorherrschende Zensuswahlrecht ab. Mit der Verfassungsrevision von 1874 ging man landesweit zur Referendumsdemokratie, mit der Zulassung der Volksinitiative zum halbdirekten Demokratie über. Bis heute schreibt man Partiziaption auf allen Staatsebenen in vielfältigster Form hoch.
Mindestens zwei Machtzentren hat die Schweiz seither auch. Denn es gibt mehrere Wege, um an die Spitze der politischen Macht zu kommen. Nicht wirklich zum Tragen kam jedoch die Idee des vollständigen Machtwechsels. Die FDP ist seit 170 Jahren Regierungspartei im Bund – Weltrekord! Der Mangel an Wettbewerb hat vor allem die Hegemonie der Männer älter werden lassen als in vielen Demokratien, die direkt aus Monarchien entstanden.

Proporz- und Verhandlungsdemokratie, aber keine Konsensdemokratie mehr
Die Politikwissenschaft kennt heute feinere Konzepte für die Bestmmung von Demokratiemuster als die US-Theorien der 60er Jahre. Dazu gehören die Modelle der Verhandlungsdemokratie, der Proporzdemokratie und der Konsensdemokratie.
Verhandlungsdemokratie meint, dass nicht die einfachen Mehrheits-/Minderheitsverhältnisse die politischen Prozesse bestimmen, sondern Vermittlung. Das entwickelte sich in der Schweiz namentlich mit dem Referendum, das der Parlamentsminderheit mehr Macht als üblich in die Hände gab. Parlamentarische Mehrheiten sicherten seit den 1870er Jahren die Machtausübung nicht mehr hinreichend, weshalb die führende FDP zum Verhandeln gezwungen war, Katholisch-Konservative berücksichtigen musste und so ihre Opposition zähmen könnte. Die Aufnahme eines ihrer Mitglieder in den Bundesrat 1891 war typisch hierfür.
Proporzdemokratie meint, dass alle relevanten gesellschaftlichen und politischen Kräfte an der Regierungsbildung beteiligt werden – seltener paritätisch, häufiger proportional. Dieses Muster entstand in der Schweiz schrittweise: Den Bundesrat bildeten ab 1891 zwei, aber 1929 drei Parteien, allerdings alle bürgerlicher Natur. 1943 ging man zur Einbindung auch der SP über, was dauerhaft allerdings erst 1959 gelang. Bei der SVP gab es 2007 bis 2009 resp. 2015 einen Unterbruch im Prinzip resp. in der anteilsmäßigen Vertretung.
Gerne bezeichnet man die Schweiz als Konsensdemokratie. Entscheidend sei die Konsenssuche unter Partnern, nicht das Powerplay unter Gegnern. Im Zweiten Weltkrieg waren wir zweifelsfrei eine Konsensdemokratie (selbst mit autokratischen Zügen). Der ch das hat schrittweise nachgelassen. Spätestens seit den 90er Jahren hat sich dies jedoch geändert. Geblieben sind zwar institutionelle Zwänge zur Kooperation wie der Föderalismus und die Volksrechte. Doch das Eliteverhalten entspricht nicht mehr dem Konsensmuster. Vielmehr dominiert heute die Bündelung der politischen Macht nach Sachfragen und der bewusste Entscheid zwischen Konsens- und Konflitksuche bei der Willensbildung.
Die Politikwissenschaft spricht deshalb heute von einem Hybrid, einer Mischung aus Konsens- und Mehrheitsdemokratie.

Institutionelle Zwänge, gewandelte politische Kultur
Die Gründe hierfür werden in der politischen Polarisierung einerseits gesehen, dem institutionellen Gefüge anderseits. Bestimmend sind zuerst die föderale Grundstruktur mit Kantonen, mit Zweikammernsystem im Parlament und Ständemehr bei Verfassungsänderungen. Sodann ist die Macht der Parteien mit der Einführung des Proporzwahlrechts und der Möglichkeit zu panaschieren und kumulieren gebrochen worden. Wir haben national seit 1919 keine Mehrheitsparteien mehr, vielmehr ein ausdifferenziertes Parteiensystem und eine Regierungszusammensetzung mit in der Regel vier Parteien. Das hat die Position des Parlaments geschwächt, jene der Regierung gestärkt. Prägend ist auch das Regierungssystem selber mit dem Kollegialprinzip (nicht Kollegialitätsprinzip!) und der direktdemomratischen Kontrolle der Exekutive Das befördert zentrierte Politik mit viel Pragmatismus und wenig Weltanschauung.
Der Wettbewerb wiederum kommt bei Volksabstimmungen zum Tragen, insbesondere mittels Volksinitiativen. Sie sind der Ort, wo klare ideologische Positionen vertreten werden können, die institutionell nicht repräsentiert sind. Ein recht freier Wettbewerb ist auch möglich, weil es kein Verfassungsgericht gibt. Kein Richter kann Bundespolitiker, die über die Verfassung hinaus legiferien, einschränken.
Der Wettbewerb zeigt sich zunehmend auch bei der Besetzung der Exekutiven. In den Kantonen sind nur nur noch in einer Minderheit der Fälle alle großen Partien vertreten, in der Mehrheit fehlt eine der Polparteien, sei es die SP (in der Zentralschweiz) oder die SVP (in der Suisse romande). Selbst die Bundesratszusammensetzung ist nicht mehr sakrosankt. Auch jetzt, wo die parteipolitische Zusammensetzung wieder ausgeglichen ist, geht die Diskussion um die vierte Position resp. um Mehrheiten von rechts, von links oder aus der Mitte heraus. Die politische Kultur entspricht nicht mehr dem Konsensideal.

Konkordanz und Wettbewerb
Die Ursprünge der Proporzdemokratie sind alt, sie haben das gütliche Einvernehmen zwischen Konfessionen, Sozialpartnern und Regierungsparteien entstehen lassen. Verhandlungsdemokratie beförderte vor allem das Referendum. Wir sind wegen dem Föderalismus, den Volksabstimmungen und dem Proporzwahlrecht eine Konkordanzdemokratie, allerdings mit politischem Wettbewerb angereichert. Von den hehren Idealen des einvernehmlichen averhandelns ist nicht mehr viel übrig geblieben. Wenn man heute der Schweizer Politik zuschaut, könnte man auch von einer Konsensdemokartie ohne Konsens sprechen.
Eben, ein Hybrid!

Stadtwanderer

Politische Akteure ergänzen die verfassungsmässigen Institutionen zum politischen Syste

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Politische Akteure
Spricht man in der Politikwissenschaft von einem politischen System, meint man die verfassungsmässien Institutionen wie Parlament, Regierung, Gericht und die Akteure, die Politik betrieben, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in der Verfassung erwähnt werden.
In der Schweiz sind das beispielsweise Verbände und Parteien. Verbände sind wirtschaftliche Interessenvertreterinnen, während politische Parteien gesellschaftliche Projekte auf der Basis von Weltanschauungen darstellen. Beide werden hierzulande in einem Atemzug genannt, weil sie national gesehen mit der Referendumsdemokratie entstanden. Sie wurden zwingend, weil man ab 1874 nationale Abstimmungen durchführen konnte, während die Wahlen stets kantonale Angelegenheiten blieben.

Verbände der Wirtschaft
Gegründet wurde der Schweizerische Handels- und Industrieverein 1870. Er organisierte Großindustrie und Großbanken, die für das Exportgeschäft tätig waren. Geläufig war der Name „Vorort“, womit auf die herausgehobene Bedeutung Zürichs als wirtschaftliche Kapitale anspielte. Es folgten 1879 der Schweizerische Gewerbeverband als Vertreter der Binnenwirtschaft, 1880 der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der die Arbeiterschaft betrat, 1890 der Schweizerische Konsumverein und 1897 der Schweizerische Bauernverband. Die meisten von ihnen waren in den Kantonen schon vorher aktiv gewesen, wo sie häufig nach Branchen organisiert waren.
Die Entwicklung der Verbände gliedert man verschiedene Phasen: von 1874 bis 1914 fand der Aufbau von Verbänden statt, von 1914 bis zur Weltwirtschaftskrise war die Uebernahme parastaatlicher Aufgaben und von anfangs der 30er Jahre bis zirka 1990 die Mitwirkungen bei der behördlichen Willensbildung entscheidend. Namentlich zwischen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer etablierte sich ab 1937 in der Metallindustire die Sozialpartnerschaft. Die Gewerkschaften verzichteten auf Streiks, die Unternehmer auf Aussperrungen. Dafür setzte man sich gemeinsam an den Verhandlungstisch. Seit den 1990er Jahren mehren sich Organisationsprobleme bei zahlreichen Verbänden, nicht zuletzt weil übergeordnete Interessen nur noch schwer zu erzielen sind. Etabliert haben sich dafür PR- und PA-Agenturen, die Interessenvertretung auf Wettbewerbsbasis leisten und damit der Pluralisierung vermittelter Interessen gemäß der US-amerikanischen Entwicklung folgen.

Politische Parteien
Politische Parteien entstanden auf nationaler Ebene ab 1888. Hier ging die Sozialdemokatische Partei voraus, die sich als Teil der internationalen Arbeiterbewegung verstand. Als zweite Partei entstand auf nationaler Ebene die FDP, als dritte die KVP (die Vorläuferpartei der heutigen CVP). Die SVP begann auf nationaler Ebene als BGB 1937. Sie kannten eine umgekehrte Entiwcklung, entstanden sie doch zuerst in den Kantonen, erst dann im Bund.
Im 20. Jahrhundert veränderte die Sozialdemokratie die Schweizer Politik nachhaltig. 1918 trat man mit den Gewerkschaften in den Landesstreik, dem damals größten sozialen Konflikt. Gemeinsam erhob man 9 Forderungen. Drei davon sollten Schule machen: die Proporzwahl des Nationalrates, welche die Vorherrschaft der FDP im Parlament beendete, die Sozialversicherungen die gesellschaftliche Sicherheit über die Familien hinaus etablierten, und das Frauenstimmrecht- und -Wahlrecht. Letzteres dauerte zwar noch bis 1971, hat dann aber die Politik der Behörden, die Thematisierung politischer Problemlagen und die Wahl- und Abstimmungsergebnisse verändert.
In der Anfangszeit waren die bürgerlichen Parteien Honoratiorenparteien, welche die lokalen Eliten organisierten. Das war bei der SP, später auch bei der SVP anders, die sich Massenintegrationsparteien ihre soziologischen Basis politisch konstituierten. Nach dem Zweiten Weltkrieg folgte man dem europäischen Trend zu Volksparteien. Der ideologische Untergrund schwand, die Offenheit gegenüber pragmatisch eingestellten Wählenden mit unterschiedlichen Hintergründen stieg. Primäre Konfliktlinie war das Verhältnis von Markt und Staat, mit dem Wohlfahrtsstaat lange moderiert.
Parallel zur Sozialpartnerschaft im Verbandsbereich etabliert sie die Konkordanz unter Regierungsparteien 1959. FDP, SP, CVP und SVP teilten sich die Regierungssitze nach einer festen Formel, die Parteistärken berücksichtigte, aber auch auf einer minimalen inhaltlichen Uebereinstimmung basierte.
Das begann sich mit dem Ende des Kalten Krieges zu ändern. Die Konfliktlinien hatten sich schon in den 80er Jahren mit Forderungen zur Oekologie und Feminismus erweitert. Nun kam eine Polarisierung entlang der Europa-Frage hinzu, welche die kulturelle Dimension der Politik reaktivierte. Entstanden ist auch ein neuer Parteityp, der der Unternehmerpartei mit der SVP als Vorbild, der in Kommunikation und Weltanschauung populistische Elemente aufnahm, dank direkter Demokratie ein Betätigungsfeld fand und elektorsle Erfolg feierte.

Das Verhältnis von Parteien und Verbänden
Zu den größten Eigenheiten des politischen Systems der Schweiz gehört das Verhältnis von Verbänden und Parteien. Die Politikwissenschaft lehrt, dass es eine Hauptaufgabe von Parteien sei, Interessen zu aggregieren, sprich zu bündeln und so in Regierung oder Opposition einzubinden. In der Schweiz ist das jedoch anders. Der Staat setzt bei der Willensbildung primär auf die Verbände, die Parteien aggregieren oder bündeln. Bei Economiesuisse sind das beispielsweise in Finanzfragen die FDP, SVP und CVP (neuerdings auch GLP und BDP), während Gewerkschaften das im Sozial- oder Arbeitsrecht mit den rot-grünen Parteien machen.
Immerhin, in den jüngsten Jahren zeigt sich ein gewisser Emanzipationstrend. Die SVP will europapolitisch, die CVP familienpolitisch kein Anhängsel der Wirtschaftsverbände mehr sein. Auch SP und Grüne lassen sich ihre Programmatik nicht mehr ungeschaut von den Gewerkschaften vorschreiben. Jüngste Ausnahme allerdings: die Europafrage.

Du Theatre als Magnet
Im Berner „Du Theatre“ tagte 1848 die erste Vereinigte Bundesversammlung. Bis heute wirkt der Ort magnetisch auf politische Akteure. Den Bundesrat sieht man hier nach Sitzungen gemeinsam Essen. Im Dachstock des Hauses hat die Schweiz. Bankiervereinigung ihr Berner Büro fürs Lobbying eingerichtet. Und die SP ist jüngst gezügelt. Symptomatisch haust sie nun gegenüber dem „Du Theatre“.
Es ist und bleibt ein Zentrum der Vernetzung von Institutionen und Akteuren der Bundespolitik.

Stadtwanderer

Wie staatliche Post, private Eisenbahnen und das Referenden zusammenhängen

Vor dem „Du Theatre“

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Unter dem Dach steht in großen Lettern „Hotel de Musique“. Unten, beim Eingang, liest man dagegen „Du Theatre“.

Zwischen Ballsaal und Theater
Als man 1766 das repräsentative Gebäude zwischen der heutigen Hotelgasse und Theaterplatz in Bern zu bauen begann, hatten die Bauherren nur eine Bewilligung für Bällsäle und Konzerthallen erhalten. Theateraufführungen wurden nicht erlaubt, obwohl die federführende Aktiengesellschaft, die älteste in Bern, genau das vorgesehen hatte.
Der Stadt war Theater suspekt. Keine 20 Jahre war es her, dass Samuel Henzis Drama „Wilhelm Tell“ als aufrührerisch verboten und der Autor mit dem Schwert hingerichtet wurde. Erst als 1798 die revolutionären Franzosen in Bern vorbeischauten, wurde das Theaterspielen zugelassen.

Bern Bundesstadt als Kompromiss
Das frisch gewählte Parlament des Bundes nutzte 1848 die Lokalitäten des noblen Hotels für die Versammlungen. Hier trafen sich die ersten National- und Ständeräte zur Debatte und zur Beschlussfassung. Dazu gehörte gleich zu Beginn die Bestimmung der Hauptstadt. Zürich war Favorit, fand aber keine Mehrheit.
Durchgesetzen könnte sich ein typischer Kompromiss: Für Bern sprachen die zentrale Lage und die guten Verkehrsverbindungen. (Informelle Quellen sprechen auch von den besten Bordellen.) Im Gegenzug wurde man nur Bundesstadt, mit Sitz von Parlament und Regierung. Die Konkurrenten Zürich und Luzern sollten andere Einrichtungen des Bundes erhalten. Das Bundesgericht ging von Anbeginn an nach Lausanne.

Die Post
Zu den frühesten Aufgaben des Bundes gehörten der Aufbau einer gemeinsamen Rechtsprechung resp. Armeeführung und die Zentralisierung des Münz-, Verkehrs- und Postwesens.
Bereits am 1. Januar 1849 nahm die Bundespost ihre Tätigkeit zur Beförderung von Briefen, Paketen, Geld und Personen auf. Das geschah ursprünglich per Kutsche. 1857 kam die Bahn hinzu, 1903 das Automobil. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden Post, Telefon und Telegraph zur „PTT“ zusammengelegt. Mit dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich die Post als nationale Institution – mit dem bekannten Gelb als gut erkennbarer, einheitlicher Markenfarbe. Identifikation mit der Schweiz stifteten die Pöstler, als sie nach dem Krieg den Rentnern die AHV persönlich vorbei brachten.

Die Bahn
Anders ist der Ursprung der SBB. Denn das Eisenbahnwesen entstand privat. Man argumentierte mit schlechten Erfahrungen bei der Bundespost und öffnete so Geldgebern direkte Investitionsmöglichkeiten. Räumliche Konkurrenz und bedingungsloses Gewinnstreben führten indes schon bald zu politischen Protesten und wirtschaftlichen Konkursen. 1898 entschied eine richtungsweisende Volksabstimmung, das Eisenbahnwesen doch noch zu verstaatlichen. 1902 entstand die SBB im Kern aus der Verbindung der Schweizerischen Centralbahn und der Schweizerischen Nordostbahn

Das Gesetzesreferendum
Das Entstehen der direkten Demokratie auf Bundesebene ist mit dem privaten Eisenbahnbau verbunden. Denn gegen die Streckenwahl gab es vielerorts Opposition. Petitionen erwiesen sich als wenig wirkungsvoll. Forderungen nach einem stärkeren Instrument kamen auf. Ausschlaggebend war die Planung einer Bahn von Bern nach Biel im Jahre 1862. Nun setzte sich das Referendum durch, zuerst in vielen Kantonen, 1874 auch auf Bundesebene.
Heute sind die Schweizerinnen große Eisenbahnfans. Kaum je wird eine Eisenbahnvorlage abgelehnt. Hauptgrund ist nicht Kritiklosigkeit der Stimmbürger, sondern die Vorwegnahme von Opposition durch lernende Behörden. Weil keine Regierung und kein Parlament gerne eine Referendumsabstimmung verliert, wird der Volkswille stärker antizipiert als etwa in repräsentativen Demokratien.

Zwischen Markt und Staat
Markt oder Staat? Das ist eine grundlegenden Konfliktlinien der modernen Politik. Die Schweiz des 19. Jahrhunderts war liberal, stieß aber Grenzen.
Der Markt wies den alten Staat in die Schranken. Doch die Demokratie wies auch den neuen Markt in Schranken, wenn er legitime Bedürfnisse der BürgerInnen nicht adäquat befriedigte. Das gilt bis heute!

Stadtwanderer

Die Gründung des Bundesstaates von 1848

Vor dem Rathaus zum Aeusseren Stand und resp. dem Zunfthaus zu Schmieden

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In der Schweiz verlaufen sogar Revolutionen geordnet. Dafür haben sie Erfolg!
Am 12. September 1848 wurde die Verfassung des neuen Bundesstaates in Kraft gesetzt. Der Bundesvertrag von 1815 samt Tagsatzung galten noch, bis die neuen Behörden besetzt und bestätigt waren. Erst dann wurden sie aufgelöst.

Vorgeschichte der Bundsstaatsgründung
Die Vorgeschichte der Bundesstaatsgründung war alles andere als gradlinig. Nach den Siegen der Liberalen 1830/31 kam es am Ende des Jahrzehnts zu konservativen Gegenbewegungen mit Sturz von Regierungen. Selbst die überwunden gegeglaubte Konfessionalisierung der Politik kehrte zurück. 6 Kantone bildeten den katholisch-konservativ geprägten Sonderbund von 1846. Ende 1847 kam es zu letzten Bürgerkrieg, den die eidg. Truppen gegen die Aufständischen gewannen. In allen Kantonen übernahmen nun Freisinnige die politische Macht.
Die Tagssatzung setzte eine Kommission zur Ueberarbeitung des Bundesvertrags ein. Zürich riet angesichts des eben beendeten Bürgerkriegs zu einem behutsamen Vorgehen. Am Staatenbund und an der Tagsatzung solle nicht gerüttelt werden. Doch dann brachen im nahen Ausland liberal und sozial inspirierte Revolutionen aus. Zürich wechselte die Meinung, favorisierte nun einen Zentralstaat und riss die Delegierten aus Zug, aus Graubünden und Baselland mit.

Formelle und informelle Beratungen der Behördenarchitektur
Offizielle Beratungen fanden im Berner Rathaus zum Aesseren Stand statt. Das war im Ancien Regime das Jugendparlament für die Söhne der Patrizier gewesen. Nach dem Wiener Kongress hatte man den Empire Saal im ersten Stock nobel hergerichtet, und man beherbergte regelmässig die Tagsatzung. 1831 hatte man hier die liberale Verfassung des Kantons Bern ausgearbeitet, was als gutes Omen für die Bundesverfassung galt.
Doch gab es weniger Häuser daneben auch den “Clubb zu den Schmieden”. Im Zunfthaus der Schiede berieten die Katholiken informell, aber separat. Das wurde akut, als man im Rathaus ein Parlament mit zwei Kammern, separaten Beratungen, aber gemeinsamer Entscheidung favorisierte. In der Nacht vom 22. auf den 23. März konsultierte man Iganz Troxler, Professor für Staatsrecht an der Uni Bern, und Kenner der US-Institutionen. Er empfahl zwei Kammern, separate Beratung und getrennte Abstimmungen bis zur Einigung.
Am Tag, als man entschied, votierten die liberalen Katholiken mit einer Ausnahme für das perfektionierte Zwei-Kammern-System. So verhalfen sie gemeinsam mit gemässigten Liberalen dem heutigen System von National- und Ständerat zum Durchbruch.
Der Bundesstaat sollte 5 verfassungsmässige Institutionen haben: Volk und Stände, Parlament, Regierung und Gericht. Vier davon kannte schon die Helvetische Verfassung von 1798. Nur die Kantone war von den modernisierenden Franzosen nicht vorgesehen gewesen. Sie waren zutiefst aus der schweizerischen Tradition heraus entstanden. Und nun sollten sie nebst dem Volk als zweite Quelle der Souveränität den Bundesstaat ausmachen.
Man war jetzt eine Demokratie. Eine repräsentative zwar, und nur mit Männerwahlrecht. Verglichen mit anderen europäischen Staaten war das eine grosser Fortschritt.

Abstimmung über Verfassung, Wahl des Parlaments
In der Volksabstimmung war eine Mehrheit dafür. 15 ½ Standesstimmen wurden zugunsten der Verfassung abgegeben, 6 ½ dagegen. Das Verfahren in den Kantonen war nicht einheitlich, bisweilen entschieden die Stimmberechtigten, dann Landsgemeinden, und sogar das Parlament kam Einzelfall zum Zug. Die unterlegene Minderheit stand vor einem Dilemma: Sollten sie als gute Demokraten die Mehrheit zu akzeptieren oder als Souveränisten auf ihre Unabhängigkeit vom Bund zu bestehen? Die Urschweizer Kantone mussten schliesslich zur Mitgliedschaft im Bund gezwungen werden.
Die nachfolgenden, ersten Parlamentswahlen brachten dem Freisinn, wie sich die Gründerbewegung aus Liberalen und Radikalen nun nannte, einen haushohen Sieg. Er dominierten beide Kammern und bestimmte einen Bundesrat nach eigenem Gusto. 7 Freisinnige nahmen am Regierungstisch Platz, allerdings mit unterschiedlichem Hintergrund: Zwei mussten katholisch sein, und je Einer musste die beiden Sprachminderheiten vertreten. Einen garantierten Sitz hatten Zürich, Bern und die Waadt.
So regierte es sich einfach!

Erste Verfassungsrevisionen
1872 drängte sich eine erste Verfassungsrevision auf. Sie scheiterte, denn die französischsprachigen und die katholischen Landesteile votierten dagegen. Der zweite Versuch, 1874, war erfolgreicher, weil ein Teil der Opposition aus der französischsprachigen Minderheit konnte mit Entgegenkommen in föderalistischen Fragen aufgefangen werden konnte. Die Revision bracht nebst neuen Bundesaufgaben das Referendumsrecht und den Aufbau von Verbände als Stütze des Bundes in Wirtschaftsfragen.
Die katholisch-konservative Opposition näherte sich erst 1891 dem ungeliebten Bundesstaat an. Einer aus ihren Reihe wurde in den freisinnigen Bundesrat kooptiert. Die Partialrevision der Bundesverfassung wurde zugelassen. Und freisinnige und katholisch-konservative Schweizer feierten nun den Bundesbrief von 1291 als Staatsgründung. Dessen Geschichte verschmolz den Gründungsmythos mit Tell und Verwandten mit dem Verfassungsdenken der Moderne.
Problematisch blieb die Integration der Jesuiten und der Juden. Kaiser Napoleon der III. machte sich zum Anwalt der jüdischen Gemeinschaft. Handelsverträge mit der Schweiz sollte nur geben, wenn die Diskriminierungen der Juden aufgehoben würden. 1866 gewährte man ihn im Rahmen einer kleinen Verfassungsrevision das Niederlassungsrecht. 1874 kam die freie Religionsausübung hinzu.

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Die demokratische Wende in den liberalen Kantonen

Vor der Justiz-, Kirchen- und Gemeindedirektion des Kantons Bern

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Die drei Tage vom 25. Juli (heute!!!) bis 27. Juli 1830 sind in Frankreich die “Glorreichen Drei”. Da fand die zweite französische Revolution statt. Gestürzt wurde der reaktionäre Königs Karl X. Ersetzt wurde er durch schwachen Nachfolger. Faktisch übernahm das Grossbürgertum mit dem Ziel, die Industrialisierung wie im Vorbild England voranzutreiben, die Führung im Königreich.

Die liberale Revolution in den Schweizer Kantonen
Was regelmässig vergessen geht: Die liberale Revolution von 1830 brach im Tessin, dem jungen, napoleonischen Kanton von 1803. Als man in Paris auf die Strasse ging, war das konservative Regime aus den Zeiten des Wiener Kongresses schon einen Monat weggefegt.
Die Liberalen setzten das Oeffentlichkeitsprinzip der Politik durch, ebenso die repräsentative Demokratie mit gewähltem Parlament und indirekt bestimmter Regierung, das Verfassungsreferendum und die Pressefreiheit. Das war der eigentliche Durchbruch zur Demokratie!
Das Vorbild machte in der ersten Hälfte 1831 im deutschsprachigen Mittelland Schule. Vielerorts kamen aufgebrachte Bürger in Versammlungen zusammen. Bevorzugte Orte waren kleine Städte von Uster bis Münsingen – wirtschaftlich dank Protoindustrialisierung wichtig, politisch aber weiterhin rechtlos. Die Bürger forderten die Absetzung der Aristokraten. Im Wallis und in Neuenburg war ihnen damit kein Erfolg beschieden. Und in Basel und Schwyz kam es zur Abtrennung von Kantonsteilen. In Basel sollte das bleibend sein.
Ein Siebnerkonkordat bestehend aus Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Aargau, St. Gallen und Thurgau kündigte an, die Liberalisierung der Politik weiter treiben zu wollen. Dagegen wehrte sich der Sarnerbund, bestehend aus Uri, Innerschwyz, Ob- und Nidwalden, Neuenburg und Baselstadt, mit einer Gegentagsatzung.
Das war ein Verstoss gegen den Bundesvertrag von 1815, Der Sarnerbund wurde militärisch aufgelöst!
Angestrebt wurde seitens der Liberalen auch eine Revision des Bundesvertrags von 1815. Oesterreich, Garantiemacht, reagierte mürrisch. Fürst Metternich erinnerte, der Bundesvertrag habe keine Revisionsklausel. Ohne Oesterreichs Zustimmung könne er nicht geändert werden. Schliesslich scheiterte das eingeleitete Vorhaben, da der Kompromiss einer unheiligen Allianz von Kantonen beider Seiten zum Opfer fiel.
Die Erneuerungsbewegung spaltete sich in der Folge in eine liberale Richtung, die die repräsentative Demokratie wollte, und in eine radikale, welche die Volksherrschaft mit direkter Demokratie anstrebte.

Die fest gleichzeitige Einführung der repräsentativen und der direkten Demokratie
Trotzdem, in den liberalen Kantonen war 1831 der Durchbruch zur repräsentativen Demokratie. Namentlich in den napoleonischen Kantonen gab es auch Forderungen nach weiteren Volksrechten. So in St. Gallen, wo man 1831 das Veto zu Parlamentsbeschlüssen einführte. Eine Kommission konnte entscheiden, ob die vom Parlament beschlossenen Gesetze im Sinne des Volkswillens waren und anzunehmen oder abzulehnen seien.
Der entscheidende Schritt geschah jedoch 1845 in der Waadt. Da nahm man eine Forderung aus der französischen Revolution auf und führte die Initiative ein, mit der die Bürger die Kompetenz der Volksgesetzgebung erhalten sollten. Entschieden wurde in einer Volksabstimmungen, wobei jede abgegebenen Stimme einzeln zählte. Das ist, was wir heute noch haben.

Die neue Partizipationskultur
Die Geschichtsschreibung nennt die Epoche der Schweizer Geschichte Regeneration oder Erneuerung. Entwickelt wurde eine die Partizipationskultur: Vereine schossen wie Pilze aus dem Boden, die als Schützen, Schwingern und Sängern zu Trägern einer erwachten Zivilgesellschaft wurden.
Namentlich die Radikalen setzen auf die Ausdehnung der politischen Rechte. Bis zu einem Viertel der Einwohner bekamen nun das Wahlrecht, derweil fast überall in Europa das Zensuswahlrecht galt, das nur wenigen Prozent Reichen politische Rechte einräumte.
Sattelzeit nennen die heutigen Historiker den Uebergang von der Stände- zur Bürgergesellschaft. Typisch hierfür war die Erweiterung der wenigen Oppositionsinstrumente gegenüber Aristokraten wie die herkömmlichen Bittschriften. Neu hatten sich vielerorts bürgerliche Clubs gebildet, die im Sinne der Aufklärungen über die gute Politik nachdachten. Literaten traten aus den Plan und entwarfen Bilder der Vergangenheit, die in die Zukunft weisen sollten. Das zündete auch im Volk. Vielerorts forderte man Versammlungen in der Tradition der Landsgemeinden. Bisweilen kam es auch zu unkontrollierten Aufständen.
So mischten sich bekannte Oppositionsinstrumente und neue Formen der politischen Einflussnahme.
Partizipationskulturen unterscheidet sich von der Untertanen- resp. Parochialkulturen. Erstere basieren auf einer passiven Bevölkerung, die von den Herrschenden ökonomisch gute Leistungen erwarten, aber keine politischen Ansprüche erheben. Das genügte dem Bürgertum nicht mehr. Zweiteres entstanden rund um kirchlich bestimmte Gemeinschaften, jedoch ohne übergeordneten Staatsbezug. Das war in den katholischen Gebieten noch vielerorts der Fall.
1830/1 geriet namentlich die Untertanenkultur in den alten Aristokratien durch die Befreiung der Individuen in Bewegung,
während sich die Männer in den Parochialkulturen der Landsgemeindeorte quer stellten. Das Kollektiv, das das Ueberleben sichern sollte, blieb hier im Vordergrund.

Früher Strukturwandel der Oeffentlichkeit, die Gründung von Gemeinden und Universitäten
Das Entscheidende geschah mit der Ausbreitung der freien Presse. Nach 1830 blühte sie dank Pressefreiheit auf und liess öffentliche Meinungen entstehen, die das Handeln der Behörden kritisch beäugten. Das war grundlegend anders als im Ancien Regime.
Jürgen Habermas nannte das den Strukturwandel der Oeffentlichkeit. In den alten Aristokratien habe es noch keine Trennung von Gesellschaft und Staat gegeben. Voraussetzung dafür sei die Erklärung der Menschenrechte gewesen, welche die individuellen Freiheiten erst ermöglichte. Erst das schuf den sozialen Raum, indem sich das Bürgertum ihren Platz in der Politik kämpfen konnte.
In der Schweiz muss man zwei Sachen beifügen. Erstens die Dezentralisierung der alten Aristokratien durch die Bildung von Gemeinden. Die mussten nun politisch geführt werden und trugen viel zur Erdung der liberalen Politik bei. Denn die bestand hierzulande nicht nur aus einer säkularen Weltanschauung, sondern auch aus Gemeinderäten, welche die Probleme der neuen Gemeinwesen aus dem Alltag heraus lösen mussten.
Die zweite Neuerung betrifft die Gründung bürgerlicher Hochschulen. Die Universitäten in Zürich, Bern und Genf entstanden alle in den 1830er Jahren, und sie waren weltweit die ersten ohne feudalen Ursprung. Nun waren es die Bürger, die Einfluss auf die Wissenschaft nahmen. In Bern etablierten sich vor allem einflussreiche Staatsrechtler von Ludwig Snell bis Ignaz Vital Troxler. Sie alle umtrieb ein Gedanke: die Gründung eines liberalen Bundesstaates mit demokratischer Ausrichtung.

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Die Helvetische Revolution

Am Ende der Rue des Gentilshommes

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Fast ganz in Vergessenheit geraten
Bern unternimmt viel zur Verdrängung des Traumas der Helvetischen Revolution von 1798. Erinnerungsorte zur damaligen Republik zu finden, ist schwierig. Typisch hierfür: die Rue des Gentilshommes, zu deutsch die Junkerngasse, kennt in Bern jeder – nur nicht mit dem französischen Namen. Die Beschriftung auf Französisch im Sandstein verblasst. Dabei sind die Strassenbeschriftungen eine der bleibende Leistungen der revolutionären Franzosen. Zu oft verirrten sie sich in den namenlosen Gassen der mittelalterlichen Stadt.
Die Abscheu Berns vor der Helvetischen Republik hat Gründe. Der stolze Stadtstaat wurde damals zu einer Verwaltungseinheit degradiert. Stadt und Republik Bern wurden auch viergeteilt, der eroberte Aargau und die gewonnene Waadt gingen für immer verloren. Das Oberland wurde vorübergehend eine eigene Canton. Ausser Kraft gesetzt wurden auch gewachsenen Strukturen wie die Burgergemeinde. Nur noch als “Citoyen”. Das höhrten die besseren Berner nicht gern und verballhornten es zum “Sidiani”.

Das aufgeklärte Staatsverständnis
Die revolutionär gesinnten Franzosen erneuerten das Staatsverständnis der Eidgenossen. Nun waren man eine Nation. Man bekam eine Hauptstadt. Und die Gewaltenteilung im Sinne der Aufkärung hielt Einzug. Prominentestes Opfer war die ehrwürdige Tagsatzung. Sie wurde durch eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative ersetzt. Verhindert werden sollte so, dass die Macht in wenigen Händen konzentriert sein und missbraucht werden könnte.
Neuerdings brauchte es dafür eine Verfassung. Sie war eine Kopie der französischen aus dem Jahre 1795. Bei der neu eingeführten Exekutive übernahm man mit “Direktorium” sogar den Namen. Beim Parlament war man etwas respektvoller. Die erste Kammer hiess “Grosser Rat”, die zweite “Senat”. Das kannte man wenigstens. Die erste Kammer erarbeitete Gesetze, die zweite beschloss sie. Bei Verfassungsänderungen sollte man umgekehrt vorgehen. Das war neu.
Bestellt wurden die Parlamentarier in den Kantonen. Im Grossen Rat hatte jeder Kanton 8 Delegierte, im Senat 4. Bestimmt wurden sie auf 6 Jahre. Vorgesehen war, jeweils einen Drittel alle zwei Jahre zu ersetzen. Zusammen wählte man das fünfköpfige Direktorium. Mandatiert war es auf 5 Jahre. Zuständig war es für die äussere und innere Sicherheit, und es repräsentierte die Republik nach Aussen. Zudem bestimmte die Exekutive die Spitze des neu geschaffenen Gerichtshofes, und sie ernannte die Minister als Leiter der Verwaltung.
Wahlberechtigt waren nur Männer. Mindestens 20 Jahre alt mussten sie sein, und sie mussten das Gemeindebürgerrecht besitzen, das extra hierfür eingeführt wurde. Zusammengefasst wurden die Wahlberechtigten in Gemeindeversammlungen. Wählen und abstimmen sollten sie da, allerdings nur indirekt: Je 100 Mann in einer Urgemeinde gab es einen Wahlmann. Das Los bestimmte jeden zweiten, der schliesslich wählen durfte.

Das Scheitern
Die neuen Institutionen der Helvetischen Republik waren importiert – und nicht lebensfähig. Wichtigster äusserer Grund war der Krieg der europäischen Monarchen gegen das republikanische Frankreich. Er wurde auch auf helvetischem Boden ausgetragen und hinterliess Chaos. Sodann blies Bonaparte Ende 1799 die Revolution selbst in Frankreich ab. Von 1800 bis 1802 kam es in der Folge bei uns gleich vier Mal zu einem Putsch des Direktoriums oder der Parlaments.
Die unübersichtlich gewordenen Verhältnisse versuchte Bonaparte mit einer Verfassungsänderung in Richtung Bundesstaat zu stabilisieren. Er liess sogar darüber abstimmen. Doch die erste gesamtschweizerische Volksabstimmung geriet zum Desaster: Rund 72000 Stimmen waren für die neue Verfassung, rund 92000 dagegen. Die Kommission, die zählte, erklärte die Verfassung dennoch für angenommen, denn sie addierten die rund 150000, die nicht gestimmt hatten, auf ihre Seite. „Il semble qu’il sont en consensus avec nous“, hielt das Protokoll fest. Für sie war es ein Veto, keine Volksabstimmung.
Das löste einen erbosten Widerstand in der Innerschweizer aus, aber auch bei den Bauerleute in Zürich und im Aargau. Gemeinsam zog man vor das Hauptquartier der Franzosen in Bern. Entfacht wurde so ein Bürgerkrieg zwischen Anhängern der neuen und der alten Ordnung. Bonaparte intervenieren erneut. 1803 erliess er die Mediationsverfassung, mit der er den Traditionalisten erneut entgegen kam. Immerhin erreichte er so eine Beruhigung der aufgewühlten Verhältnisse.
Davon fasziniert on Aufstand gegen die Besatzer war namentlich Friedrich Schiller. Obwohl er nie in der Schweiz war, erhob er Wilhelm Tell zur Hauptfigur seines gleichnamigen Dramas. Damit befreite er Tell aus der Herrschaft der revolutionären Franzosen. Denn sie hatten aus dem mittelalterlichen Rebellen gegen Habsburg die Symbolfigur der Helvetischen Republik gemacht.

Die Vorwegnahme des Bundesstaates
Heute wissen wir: Das Behördendesign der Helvetischen Republik nahm in Vielem den Bundesstaat von 1848 vorweg. Doch funktonierten die Institutionen nicht. Namentlich fehlte es an einem überzeugenden Mechanismus für einen geordneten Regierungswechsel. Demokratische Wahlen, wie man es heute hat, kannten die Franzosen noch nicht. Das musste noch kommen.
Mit der Mediationsverfassung kehrte man weitgehend zu den Verhältnisse vor der Revolution zurück. Wieder eingeführt wurde die ehrwürdige Tagsatzung, neu aber mit einem Landammann und zwei Stellvertretern an der Spitze. Jedes Jahr wechselten sie die Positionen. Ein Kanzler an der Spitze der Verwaltung bildete das Rückgrat. Dafür schuf man auf der zweiten Ebene, den Kantonen, politische Struktur nach aufgeklärten Prinzipien. Denn jetzt waren sie alle gleichberechtigt. Zu denen aus der 13örtigen Eidgenossenschaft kamen sechs napoleonische Kantone hinzu, die aus zugewandten Orten wie Graubünden, aber auch Gemeinen Herrschaften wie Thurgau, St. Gallen, Aargau gebildet wurden.
Ganz neu war auch die Mehrsprachigkeit, denn jetzt gab es mit der Waadt und dem Tessin zwei Kantone französisch- resp. italienischsprechende Kantone. Ausdruck dieses bleibenden Einschnitts war, dass man ab jetzt “Schweizerische Eidgenossenschaft” hiess.
Daran änderte der Wiener Kongress von 1815 nur wenig. Er verstärkte die Sprachminderheitens sogar, indem Genf, Wallis und Neuenburg zu vollwertigen Kantonen avancierten, derweil das Fürstbistum Basel Bern untergeordnet wurde. Das geschah mit der Absicht, die konfessionellen Probleme der Vergangenheit durch Fragen der Integration von Sprachminderheiten zu ersetzen.
Abgeschafft wurde allerdings in Wien der Posten des Landammanns. Der Vorsitzende der Tagsatzung repräsentierte von nun an den Staatenbund nach aussen. Das reichte, denn die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde auf dem Wiener Kongress neutralisiert.
Nicht übersehen sollte man jedoch eines: Die bleibende Leistung der Franzosen ist der laizistische Staat, die Trennung von Kirche und Staat, beispielsweise im Schulwesen.

Zwischen innerem Wille und äusseren Interessen
Die Fachleute debattieren bis heute, warum die Schweiz nicht untergegangen sei. Die erste Anwort lautet, der Wille unter freundeidgenössischen Kommunen habe es ausgemacht. Das war bis 1513 wohl entscheidend. Doch von da trugen Entscheidungen benachbarter Staatsmänner mehr zur Weiterentwicklung bei. Ihnen war wichtig, mitten in Europa eine Pufferzone zu haben, welche die Rivalitäten zwischen unseren östlichen und westlichen Nachbarn minderte. Das begründete ihre Vorliebe für die eine neutrale Schweiz.

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Die Souveränitätsfrage

Vor dem Erlacherhof

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Privilegiert und souverän zugleich
Die Eigenossenschaft verhielt sich im 30jährigen Krieg (1618-1648) neutral. Tod im Gefecht, durch Hungersnot oder wegen der Pest gingen weitgehend an ihr vorbei. Gestärkt hat dies den eidgenössischen Gedanken. Mit dem Buss- und Bettag bildete sich eine überkonfessionelle Demut aus.
Der Westfälische Frieden regelte die Stellung der Eidgenossenschaft im europäischen Umfeld neu. Problematisch war vor allem die Position der Stadt Basel gewesen. Deshalb reiste ihr Bürgermeister Wettstein an die Friedenverhandlungen. Durchsetzen konnte er sich, weil das Schweden konsequent die Sache der Reformierten verteidigte und Frankreich ebenso beharrlich auf die Schwächung der kaiserlichen Hegemonie hinarbeitete.
Mit Zustimmung des Kaisers vollzog man 1648 die “Exemption” des ganzen “Corpus Helveticum”. Corpus Helveticum war die Umschriebung für die Eidgenossenschaft und könnte mit “Staatenbund der Helvetier” übersetzt werden. Exemption wiederum bedeutete, definitiv und vollständig von der Rechtssprechung des Kaisers ausgenommen worden zu sein.
Unsere Nachbarn waren jetzt das Kaiserreich, die Republik Venedig, das Herzogtum Mailand, das Königreich Sardinien und natürlich, das Königreich Frankreich.
Die Franzosen interpretierten das als Akt der Souveränität. Jean Bodin, ein politischer Philosoph, hatte mit einem bahnbrechenden Buch 1577 das Staatsverständnis dafür entwickelt. Dieses stellte den französischen König auf die gleiche Stufe wie den Kaiser. Gemeint war, dass man unabhängig voneinander sei, einzig durch völkerrechtliche Verträge gebunden.
Doch was bei einem absolutistischen König einfach war (“L’Etat, c’est moi”), blieb in der Eidgenossenschaft problematisch: Denn es war unklar, wer der Souverän war? der Staatenbund als Ganzes, wie es das Ausland sah, oder die Orte einzeln, was man bei uns meinte?
Lange Zeit interpretierten die Schweizer Historiker “1648” als demonstrativen Austritt aus dem Kaiserreich. Die heutigen Geschichtsforscher sind zurückhaltender. Keine Schlacht sei 1648 geschlagen worden, kein Fest der Freude habe man begangen, und kein Ruck sei durchs Land geeilt. Denn die Souveränität der Eidgenossenschaft war eine diplomatische, vor allem mit rechtlichen Konsequenzen fern ab vom Alltag.

Die Konflikte
Bereits 1653 brachen Bauernaufstände aus. Hatte die Eidgenossenschaft vom 30jährigen Krieg wirtschaftlich profitiert, sanken nach dem Krieg die Einkommen. Den Rebellen unter den Bauern erging es übel; ihre Anführer wurden mit dem Tod bestraft.
Nur drei Jahre später traten die konfessionellen Spannungen aus dem 16. Jahrhundert erneut hervor. Nun ging es um die katholisch gebliebenen gemeinen Herrschaften im heutigen Aargau, welche die reformierten Orte Bern und Zürich räumlich trennten. Noch einmal setzten sich die Katholiken militärisch durch.
1663 kam Frankreich auf die Souveränitätsfrage zurück. In Versailles empfing Louis XIV. die Vertreter der Eidgenossenschaft. Anders als die Gäste, die zur Begrüssung ihren Hut zogen, verzichtete der Sonnenkönig auf dieser Geste. Bis heute gilt das nachfolgende Abkommen als Schande der noch jungen Aussenpolitik. Letztlich zeugt es vom Charakter der Souveränität – einer von Frankreich beförderten Unabhängigkeit, die aber stets in ihrem Schatten blieb.

Die Entwicklung zur erfolgreichen Stadtökonomie

Fühlten sich beispielsweise die Berner Patrizier bis 1648 als Teil des Reichsadels, orientierten sie sich neu an sich selber. In Bern gründeten sie hierzu die Burgergemeinde als geschlossene Gesellschaft. Nur wer hier Mitglied war, durfte Politik betreiben. Und Burger wurde nur, wer einen langen Stammbaum und einen ebenso langen, guten Leumund hatte. Ohne dass blieb man ein Hintersasse oder ein ewiger Einwohner. Derweil begannen sich die regimentsfähigen Familien in “veste” (Tapfere), “edelveste” (sehr Tapfere) und “wohledelveste” (ganz sehr Tapfere) zu distinguieren. Nach aussen gesichert war man durch die Schanzen, die grosse Stadtmauer im Westen, die man im 30jährigen Krieg gegen die Katholiken gebaut hatte, die man aber nur im Bauernkrieg gegen die Untertanen brauchte.
Der Herrschaftsstil der hiesigen Aristokraten unterschied sich von dem im Ausland. Er war nicht absolutistisch wie in Frankreich. Er war paternalistisch; gütig, solange die Untertanen gehorchen, brutal, wenn sie aufmuckten.
Oekonomisch blühte Bern im 18. Jahrhundert aus mehreren Gründen auf. Man hatte auf einen stehendes Heer verzichtet, verkaufte jedoch die wehrfähigen Söhne der Bauern an die Königshäuser Europas. Man investierte die Gewinne an den Börsen in Amsterdam und London oder in die Kolonien in der neuen Welt. Da entstand mit New Berne eine Schwesterstadt in North Carolina. Vor allem aber verzichtete das reformierte Bern auf dem teuren Pomp der Monarchen zu Repräsentationszwecken, wie man ihn aus dem Ausland kannte. Die Stadt kam dank schlanker Verwaltung sogar ohne Steuern auf Vermögen aus.
Bern im 17. und 18. Jahrhundert war ein Stadtstaat und eine Stadtökonomie, basierend auf einer konfessionell geschlossenen sozialen Gruppe, die dank Untertanen erfolg-reich war.
Heute sind sich HistorikerInnen und PolitologInnen einig: Das war eine Oligarchie, die sich abgrenzte, um die erworbenen Vorteile zu behalten. Der Preis war, dass man den Kontakt zu den Entwicklungen im Ausland verlor. Das galt mindestens für die Aufklärung.

Das prägende Bild der Altstadt
Vom Ancien Regime profitiert hat bis heute die Stadtarchitektur. Zwischen 1720 und 1790 entstanden viele Gebäude der selbstbewussten Patrizier. Was wir heute Altstadt von Bern nennen, spiegelt den Grundriss der Zähringer aus dem 12. Jahrhundert, aber die praktisch unveränderten Bauten des 18. Jahrhunderts. “Glas vergheit, Bern beschteit” (“Glas zerbricht, Bern besteht”), sagen die traditionsbewussten Bernern dazu.
Bestes Beispiel dafür ist der Erlacherhof. Erbaut wurde er von einer der führenden Patrizierfamilien, den von Erlachs. In der Helvetischen Republik diente er als Sitz der französischen Generäle. 1848 beherbergte er den frisch gegründeten Bundesrat. Und heute regierte der Berner Stadtpräsident von hier aus.
Das ist seit 2017 mit Alec erstmals ein Grüner, aber immer noch ein Burger und erneut ein von Graffenried.

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Die Republik der Helvetier

Vor dem Gerechtigkeitsbrunnen

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Politische Philosophien der Neuzeit
1513 veröffentlichte Niccolo Machiavelli sein Buch «Il principe». Ganz in der römisch-italienischen Tradition stehend, unterschied es zwischen Monarchien und Republiken.
Die Idee der Republik lebte im europäischen Mittelalter nur in Venedig weiter. Alles andere ging in königlichen oder kaiserlichen Monarchien auf. Nun steckte das Kaisertum in der Krise, den mit der Reformation waren die Städter aus der Vormachtstellung der Adeligen herausgetreten.
Das Entstehen verschiedener Staatsformen symbolisierten die Berner Reformierten mit ihren neu gemachten Stadtbrunnen. Die Katholiken hätten die Muttergottes mit dem Kind als Botschaft bevorzugt. Die Reformierten prägten nun Prinzipien. So zeigt der der Berner Gerechtigkeitsbrunnen von 1541 die Herrschaftsformen der damaligen Zeit: die Theokratie des Papstes, die Monarchie des Kaisers und die Despotie des Sultans. Unklar ist es, was die vierte Brunnenfigur darstellte. Die Historiker schwanken zwischen dem deutschen Königtum, zu dem man noch gehörte, und der Stadtrepublik im Sinne Macchiavellis, die man eigentlich geworden war.

De Republica Helvetiorum
Von der Republik sprach man hierzulande erstmals ausdrücklich 1576. Verfasser des Buches «De Republica Helvetiorum» war Josias Simler.
Erschienen ist sein Buch erst nach seinem Tod. Doch hielt es sich bis ins 18. Jahrhundert als Standardwerk über die Eidgenossenschaft nach der Reformation.
Von Haus aus Theologe, geprägten Simler die Ideen von Zwingli und Bullinger. Seine Landeskunde war von den Niederlanden inspiriert. Diese lag wie die Eidgenossenschaft an der Peripherie des Kaiserreiches, war von städtischer und ausgesprochen reich. Und man hatte sich zu grossen Teilen der Reformation angeschlossen.
Simler skizziert in seinem Buch über die neuzeitlichen Helvetier eine Typologie der helvetischen Kleinstaaten. Demokratisch waren aus Sicht des Theologen die sechs Landsgemeindeorte Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus und Appenzell. Da herrschten freie Bauern. Aristokratisch waren zwei Gruppen: die mit Patriziaten und die mit Zünften. Zur ersten zählten Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern, zur zweiten Zürich, Schaffhausen und Basel. Die Patrizier lebten von ausgedehnten Ländereien und der Kriegskunst. Das unterschied sie von den Zunftregimes, wo Händler und Gewerbler entscheidend waren. Gemeinsam war beiden Formen der Aristokratie die Zentralisierung der Herrschaftsrechte in Stadt zentralisiert; wer auf dem Land lebte, war untertänig.
Monarchien wie bei Machiavelli gab es bei Simler nur noch bei den zugewandten Orten. Der Abt von St. Gallen mit seinen Klosterbesitzungen war eine, der Fürstbischof von Basel, seit der Reformation in Pruntrut ansässig, ebenso. Doch im Kern der 13 eidgenössischen Orte war diese Form für überwunden. Die neuen Helvetier waren republikanisch!
Simlers Werk wurde ins Deutsche, Holländische und Französische übersetzt. Republik verstand Simler noch nicht als Gegensatz zur Monarchie. Vielmehr war es eine Form der Monarchie, die auf eigenen Gesetzen basierte.

Die Tagsatzung als Klammer

Zusammengehalten wurde die vielfältige Republik der Helvetier durch die Tagsatzung. Ihren Höhepunkt hatte sie zwischen den 1470 und den 1520er Jahren. Habsburg suchte für den Friedenssschluss einen Vertragspartner, und mit den Siegen gegen die Burgunder wuchs auch das gemeinsame Bewusstsein.
Getagt hatte die Tagsatzung damals häufig. Bis zu 20 Mal im Jahr kam man zu kurzen treffen zusammen. Geregelt war wenig, was pragmatische Entscheidungen beförderte. War man sich nicht einig, trug man das Ergebnis nach Hause und beriet sich nochmals – mit dem Fachbegriff nannte man das “at referendum”.
Vergleichen mit den Nachbarn, war die Tagsatzung das Pendant zum Reichstag im Kaiserreich und den Generalständen in Frankreich. Es entstracht dem Riksdag in Schweden und der Cortez in Spanien. Allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: Nie war es eine Vertretung der Stände gegenüber einem Monarchen. Immer war es ein Gremium der Selbstverwaltung.
Nach der Reformation kamen Alt- und Neugläubige höchstens noch zur gemeinsamen Beschlussfassung zusammen. Zürich, der Vorort, erstellte die Traktandenliste, was den Reformierten half. Bei der Beschlussfassung hatten aber die katholischen Orte mehr Stimmen und behielten so die Oberhand.
Trotzdem: Die Tagsatzung blieb das wichtigste einigende Elemente der Republik. Sie war die Klammer über den Räumen, die sich kulturell und gesellschaftlich immer deutlicher auseinander entwickelten.

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Wie das gütliche Einvernehmen (auch friedliche Kompromissuche genannt) entstand.

Vor dem Wohnhaus von Niklaus Manuel, genannt Deutsch.

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Die Reformation
1517 begann im Kaiserreich die Reformation: Zuerst war sie nur eine Erneuerungsbewegung der Kirche, schliesslich endete sich in einem monumentalen europäischen Krieg. Der begründete jedoch typische Regeln Europas im Umgang mit Glaubensfragen.
Martin Luther, Professor für Theologie, kritisierte in Wittenberg den Anlasshandel der Kirche: der katholischen Lehre stellte er die lutheranische gegenüber. In Zürich lehnte Huldrich Zwingli alle überhöhten Formen der Tradition ohne Bibelbelege ab. Entsprechend nüchtern sollten die evangelischen Kirchenhäuser ausgestattet werden.
Der Humanismus war ein wichtiger Hintergrund der Veränderungen. Er bezog sich auf die Antike und rückte den Menschen ins Zentrum. Bei den Intellektuellen zog das. Geändert hatte sich die Städte, vielerorts übertraf eine neue Bürgerschicht alten Landadel an Reichtum. Schliesslich wäre die Reformation ohne den Buchdruck nicht denkbar gewesen. Die Neugläubigen nutzen dessen Möglichkeiten eifrig zur Popularisierung ihrer Ideen.
Auslösendes Moment war der Krieg um Italien. Begonnen hatte er 1494, sein Ende war 1544. Luther war in dieser Zeit als Pilger in Rom gewesen und kam erschreckt zurück. Zwingli war länger als Feldprediger bei den eidg. Söldnern tätig; auch ihn prägten die Erlebnisse. Beide Reformatoren trafen sich 1529 in Marburg zu Religionsgesprächen, die jedoch an unterschiedlichen theologischen Auffassungen, vielleicht auch an der Sprache scheiterten.
Im Kaiserreich war Luther die bestimmende Figur der Reformation. Zwar stand auch Zwingli in Zürich im Zentrum, doch hatte jede grössere Stadt ihre eigenen Erneuerer. In Bern waren das Pfarrer Berchtold Haller und Kleinrat Niklaus Manuel. Der erfolgreichste Reformator war Jean Calvin. Seine Lehre war radikal, eine “Reformation der Reformation”, die sich von Genf aus über die halbe Welt ausbreiten sollte.

Der grosse Krieg
Die katholische Kirche reagierte mit der Gegenreformation. Theologisch argumentierte man auf Konzil von Trient zwischen 1546 und 1563. Politisch handelte Kaiser Karl V., indem er die Rekatholisierung vorantrieb.
Im 30jährigen Krieg von 1618 bis 1648 was alles war gegen den Habsburger-Kaiser gerichtet. Die Kriegshandlungen erfolgten überwiegend auf seinem Reichsgebiet. Hungersnöte und Seuchen verstärkten das fürchterliche Elend. In einzelnen Gebieten starben bis zu zwei Drittel der BewohnerInnen.
Geregelt wurde der Konflikt in zwei Schritten: 1555 im Augsburger Religionsfrieden und 1648 im Westfälischen Frieden. In der Eidgenossenschaft waren dies der Landfrieden von Kappel 1531 und der Frieden von Aarau 1712, der den Villmergenkrieg beendete.

Die Reformation in der Eidgenossenschaft

Zürich hatte gerade ein Pestjahr hinter sich, als Huldrich Zwingli mit seinen Predigten begann. Etabliert hatte sich die Stimmung, die Eidgenossen seien ein von Gott auserwähltes Volk gewesen, abr vom richtigen Weg abgekommen. Gefordert wurde eine Umkehr.
Die Zürcher Disputation von 1523 brachte den Durchbruch in der Limmatstadt. 1528 folgte ihre die Aarestadt nach der Berner Disputation mit Zwinglis Beteiligung.
Die Durchsetzung der Reformation war insbesondere im Oberland nicht einfach. Mehrfach bot man die Landleute auf, um sich in Volksversammlungen zum neuen Glauben zu bekennen. Jedes Mal scheiterte die Obrigkeit, bis sie die Reformation mit militärischem Zwang durchsetzte.
Spannungen gab es auch zwischen dem neugläubigen Zürich und den altgläubigen Innerschweizern. 1529 drohten sie sich in einem konfessionellen Krieg zu entladen. Die legendäre Kappeler Milchsuppe zeugt von einer erfolgreichen Vermittlung. Doch nur zwei weitere Jahre später kam es in Kappel am Albis zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Zürchern und Innerschweizern. Zwingli fand hier den Tod.
Der Landfrieden von Kappel bestimmte, dass es in jedem Ort nur eine Konfession geben sollte. Zürich und Bern waren evangelisch, die Innerschweiz katholisch. In Glarus blieb die Situation unklar. In den 1560er Jahren kam es fast zu einer Teilung, in Appenzell war dies 1597 nicht mehr zu vermeiden.
Namentlich die Gegenreformation führte zu einem Streben nach Vereinheitlichung der lokal stark ausdifferenzierten reformatorischen Regeln. Der Bremgartner Heinrich Bullinger zeichnete sich sowohl bei der Entwicklung einer Grundlage für die evangelisch-reformierte Kirche der Schweiz wie auch bei der der Vereinheitlichung der reformierten Lehre im Kaiserreich aus. Dank ihm kam es auch zu einer Verständigung zwischen Zwinglianern und Calvinisten.

Der westfälische Friede und der Sonderweg Franrkeichs
Mit dem Westfälischen Friede machten drei Prinzipien in Europa Schule: Gemäss dem ersten bestimmte der jeweilige Herrscher die Konfession seiner Untertanen. Das zweite legte getrennte Beratungen Politik und Gerichten nach Konfessionen fest. Entscheidend war das dritte: Demnach sollte nicht der Stärkere entscheiden, sondern eine gütliches Einvernehmen zwischen den Konfessionen gesucht werden.
Die beiden ersten Prinzipien hatten sich bereits nach dem Kappeler Landfrieden auch in der Eidgenossenschaft entwickelt. Das dritte sollte nach dem Schlachtensieg der Zürcher und Berner im zweiten Gefecht von Villmergen folgen – und als friedliche Kompromissuche stilbildend werden.
Anders verhielt sich Nachbar Frankreich. Mit der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 wurde der Katholizismus einzige Religion des Landes. Das löste eine grossen Bewegung flüchtender Hugenotten aus. Viele kamen zu Glaubensbrüdern nach Genf. Die katholischen Orte weigerten sich, die Flüchtlinge mit falschem Glauben aufzunehmen, während die evangelischen unter Führung Berns einen Verteilschlüssel für die rund 60000 Hugenotten aushandelten. Nach der Hungersnot von 1695 mussten jedoch viele das Land Richtung Preussen verlassen, und Bern siedelte einen Teil der Verbliebenen in den Untertanengebieten um. Namentlich in der Waadt, entwickelte sich so ein unternehmerischer Geist, der den Stadtbernern abgehen sollte.

Was bleibt?
Mit der Reformation übernahm Zürich die Führung in der Eidgenossenschaft, allerdings zum Preis der inneren Spaltung. Dieser Konflikt grub sich tief in das Kollektivbewusstsein der Schweiz ein.
Mit der Säkularisierung der ging uns der religiöse Kontext der Konsenssuche vergessen. Dennoch, nach den Partikularismen vor dem 15. Jahrhundert, dem Krach unter Verbündeten seit dem 15. Jahrhundert entwickelten namentlich die Intellektuellen des ausgehenden Ancien Régimes eine neue politische Kultur, die der Einheit in der Vielfalt, welche die Schweiz neu verbinden sollte.

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Die Eidgenossenchaft wurde nicht gegründet, sie wurde einfach.

Vor der Gesellschaft zum Distelzwang
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Die Anfänge der alten Eidgenossenschaft im Wandel der Geschichtsforschung
Die Geschichtsschreibung des späten 19. Jahrhunderts datierte die Gründung der Eidgenossenschaft auf das Jahr 1291, präziser noch auf den 1. August. Der Bundesbrief bezeugte dies.
Wie wirkmächtig die Historie damit war, zeigte die eidg. Volksabstimmung vom Herbst 1993, als die Stimmenden mit über 86% Ja die Volksinitiative der Schweizer Demokraten für einen arbeitsfreien 1. August als Bundesfeiertag in die Bundesverfassung schrieben. Nie hat ein Volksbegehren mehr Zustimmung bekommen.
Und doch zweifelt die Historikerzunft: “1291” sei eine innerschweizerische Angelegenheit gewesen. Für eine Staatsgründung komme das 13. Jahrhundert gar nicht in Frage; ausser Monarchien gab es damals nichts.
Heutige Historiker wie Bernhard Stettler, Thomas Maissen und André Holenstein sprechen neu von einer Verdichtung des eidgenössischen Bündnisgeflechtes im 15. Jahrhundert, die nach dem Zürichkrieg von 1436 bis 1450 beschleunigt worden sei. Unabhängig davon blieb man stets mit dem europäischen Umfeld verflochten.

Abänderung aller alten Briefe wegen Zürich
Zwischen 1382 und 1388 eroberten die Berner, Luzern und Zürich Teil der kyburgischen resp. habsburgischen Besitzungen im Mittelland. Zürich wäre bereit gewesen, einen Separatfrieden mit Habsburg zu schliessen. Den Sempacherbrief der Eidgenossen von 1393 unterschrieb man nur widerwillig. Immerhin regelte der zum ersten Mal die Truppenordnung unter Eidgenossen.
1415 war das von Belang, als es um den Aargau ging. Die Angriffsrichtungen waren gleich, doch stiess man bis zum Wasserschloss bei Brugg vor. Eigenwillig verhielt sich diesmal Bern, behielt es doch alle Eroberungen für sich, während die Freien Aemter und die Grafschaft Baden zu Untertanen alles Eidgenossen erklärt wurden.
Der Zürichkrieg von 1436 von anderer Qualität. Erstmals bekämpften sich Verbündete. Ursprünglich ging es man um die grosse Strassenkreuzung von Rapperswil. Die Schwyzer wollten einen direkten Zugang zu Konstanz, die Zürich eine nach Chur. Bern schlug sich auf die Seite der Schwyzer und gemeinsam gewann man. Bern wusste: Der erwogene Seitenwechsel der Zürcher zu den Habsburgern hätte Eidgenossen empfindlich treffen können. Denn als deren Statthalter, wäre die Rückeroberung der Stammlande im Aargau leichter gefallen, selbst die Existenz der Aarestadt wäre auf dem Spiel gestanden.
Vier Jahre nach dem Zürichkrieg änderte man alle alten Briefe ab. Die Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft wurde ausschliesslich, und garantierte Machtansprüche des Hauses Habsburg strich man aus allen den Abmachungen.
Das machte man nicht ohne Hintergrund. Denn zwischenzeitlich war der Kaisertitel von den Luxemburgern an die Habsburger übergegangen, was die Position Zürichs stärkte.

Befreiungsgeschichte der Innerschweizer und europäischer Kontext der Eidgenossenschaft

1470 begründete das Weisse Buch von Sarnen die Befreiungsgeschichte. Nun traten Tell und die drei Eidgenossen auf den Plan, sie ermordeten den Tyrannen und befreiten damit Uri, Schwyz und Unterwalden. Die Habsburger spekulierten in ihren Lageberichten weiter damit, die Reichstadt Zürich werde die Innerschweizer Orte noch unterwerfen und die Eidgenossenschaft ganz dem Herrscherhaus anschliessen.
1474 schloss man Frieden zwischen Habsburg und der Eidgenossenschaft. Habsburg plante den Angriff auf den Herzog von Burgund, der zum eigentlichen Herausforderer der Kasierfamilie aufgestiegen war. Dafür wollte man die Eidgenossen auf seiner Seite wissen. Bern übernahm sogar die Führungsrolle im Angriff auf Burgund. Der Eidgenossenschaft brachte der Schlachtensieg bei Grandson und Murten die Städte Solothurn und Freiburg, während Habsburg den Ehevertrag mit der burgundischen Prinzessin und Erbin des verstorbenen Herzogs einlösen konnte und so zur ersten Macht im Kaiserreich aufstieg.
Speziell die Neuordnung der Reichsgerichte durch Kaiseraspirant Maximilian, weckte nach 1495 den Widerspruch der Eidgenossen. 1499 kämpfte man im Schwabenkrieg gegen ihn – und gewann. Im Friede von Basel wurden die Sieger von der Weiterentwicklung des Reichtrechts ausgenommen. Die Städte Basel und Schaffhausen und Appenzell schlossen sich in der Folge der Eidgenossenschaft an, während die reiche Stadt Konstanz auf diesen Schritt verzichtete.
Schlechter erging es den Eidgenossen im Krieg in Oberitalien, in dem sie auf verschiedenen Seiten kämpften, schliesslich aber gegen Frankreich verloren. Das leitete die Neuausrichtung der eidgenössischen Politik an der des französischen Königs ein. 1516 schloss man einen Soldvertrag ab, erhielt dafür Getreide und Salz.

Die Eidgenossenschaft wurde nicht gegründet, sie ist geworden
Die heutigen Historiker haben recht. Die 13örtige Eidgenossenschaft entstand effektiv zwischen 1450 und 1474. Anders als es das Narrativ aus dem 19. Jahrhundert glaubhaft machen wollte, trat man damals jedoch nicht aus dem Kaiserreich aus. Dagegen spricht beispielsweise, dass man bis 1559 von jedem neuen Kaiser die alten Briefe zur Bestätigung vorlegte.
Im ihrem Selbstverständnis waren die Eidgenossen von Gott Auserwählte, und ihr Land lag im Schnittfeld der grossen europäischen Kräfte mit der Rigi im Zentrum. Um 1500 zeichnete der Schweizer Leibarzt des Kaisers erstmals eine brauchbare Karte der Eidgenossenschaft und legt sie seinem Herrn vor. Das war ein klares Zeichen!
Weniger klar blieben die Grenzen, denn selbst die Zeitgenossen wussten nicht sicher, wer den 13 Kleinstaaten assoziiert oder untertänig war. Klar war eigentlich nur, dass Bern und Zürich, die beiden Reichsstädte, in Europa gut vernetzt, stark waren.
Hans Waldmann, der Zürcher Bürgermeister, der gerne ganz alleine der Repräsentant der Eidgenossenschaft gewesen wäre, wurde 1489 von den Eigenen des Verrats angeklagt, gefoltert bis er alle ihm zur Last gelegten Schandtaten gestand, zum Tode verurteilt und mit dem Schwert gerichtet. Adrian von Bubenberg, dem Schultheissen von Bern, erging es 10 Jahre davor nicht viel besser. Zwar starb der legendäre Schlachtensieger von Murten eines natürlichen Todes. Doch galt das Mitglied der vornehmen Gesellschaft zum Distelzwang als Vertreter des europäischen Adels. Wegen seinen Schulden wurde ihm posthum der Prozess gemacht und wurde er exhumiert. Wo seine sterblichen Ueberreste begraben sind, weiss man nicht.
Starke Persönlichkeiten ertrugen die Kleinstaater nie!

Stadtwanderer

Bern. Von der zähringischen Gründungsstadt zur kaiserlichen Reichsstadt

Vor dem Berner Rahthaus

rathaus

Neue Städte als mittelalterliches Phänomen
In unseren Breitengraden entstanden Städte in drei Schüben: zu Römerzeiten mit Aventicum als Vorbild, im hohen Mittelalter mit Freiburg im Uechtland als einem Zentrum und während der Industriellen Revolution, für die die Uhrenstadt La Chaux-de-Fonds beispielhaft ist.
Bern entstand zweifelsfrei während der mittelalterlichen Gründungswelle. Zwar gab es auch den römischen Ort Brenodor auf dem heutigen Stadtgebiet, doch ist keine Siedlungskontinuität belegt. Die engen Gassen der heutigen Stadt steht dafür unverwechselbar für das Mittelalter. Das Buch “Typisch Europa” nennt Bern gar den bewahrten Inbegriff der europäisch-mittelalterlichen Stadt.
Die Stadtgründung Berns profitierte von der Klimaerwärmung zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert. Sie liess die Landwirtschaftsproduktion und die Bevölkerungszahl ansteigen. Das ermöglichte es innovativ gestimmten Adligen, Menschen in Städten zu sammeln, das Land zu erschliessen und eigene Herrschaft zu verstärken.

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Bern als Teil des Kaiserreichs
Im Falle Berns waren dies die Herzöge von Zähringen aus der heutigen Südwestecke Deutschlands. Ihre Absicht war es, Rhein und Rhone auf dem Landweg zu verbinden, um so den Verkehr längs durch Europa zu ermöglichen. Das brachte sie im Mittelland in Opposition zu den Grafen von Savoyen resp. den Grafen von Habsburg und Kyburg, die das Gebiet unter sich aufgeteilt hatten. Der Plan der Zähringer misslang denn auch. Bereits 1218 starben sie in der Manneslinie aus. Hinterlassen haben sie aber eine Reihe von Kleinstädten.
Historiker bezeichnen die Verhältnisse im Mittelland des 13. Jahrhunderts gerne als Anarchie des Adels. Hauptgrund war, dass sich in dem zwischen burgundischer und alemannischer Kultur geprägten Flusslandschaft keine einheitliche Landesherrschaft entwickeln konnte. Hinzu kam, das nicht nur die Zähringer, auch die Kyburger ausstarben und die Habsburger ihren Hauptsitz von Brugg nach Wien verlegten, einzige eine Nebenlinie als Neukyburg hinterliessen. Zudem waren die Könige meist weit weg, sodass sich klösterliche und städtische Zentren zu Sammelpunkte der Macht entwickelten. Die prägenden Auseiandersetzungen waren denn die Kriege zwischen Bern und Freiburg, die 1298 ausbrachen und erst 1340 mit dem Vertrag von Rheinfelden geregelt werden konnten. Darin akzeptierten die Habsburger, dass Bern die führende Macht im Aaretal geworden war. Seither führt die Stadt auch ein eigenes Banner mit typischer Symbolik: rot für den kaiserlichen Hintergrund, der gelbe Streifen für die Privilegierung, und ein aufsteigende Bär für Stärke der Stadt.

Die grosse Pest als Einschnitt
Der eigentliche Einschnitt im 14. Jahrhundert war die grosse Pest. Sie kam aus Asien, breitete sich über das Schwarze Meer ins Mittelmeer hinaus aus. Sie drang über das Rhonetal nach Norden und erreichte Bern 1348. Gegenüber dem Schwarzen Tod war man ohne Rat. Je nach Quelle starb zwischen einem Viertel und der Hälfte der Bewohner.

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Der Adel als bisheriger Schutzgeber wurde angeklagt und vertrieben. Geisler, religiöse Eiferer, sammelten sich vor den Stadtmauern und klagten das verkommene Leben an. In der Stadt selber suchte man Sündenböcke, und man fand sie bei den Juden, den unbeliebten Geldverleihern.
Vorübergehend übernahmen Händler aus der Region die Berner Stadtführung. Das entsprach allerdings gar nicht den Vorstellungen von Kaiser Karl IV., väterlicherseits ein Luxemburger, mütterlicherseits ein Böhme. Er vermittelte die Rückkehr der Ritter, gewährte den Händlern ein eigenes Kaufhaus und ermöglichte die Ausdehnung der Stadt auf das Land. Letzteres war damals nur Landadeligen vorbehalten, aber es war sinnvoll: denn weder den Grafen von Savoyen im Westen noch den Grafen von Kyburg im Osten war es gelungen, im Aaretal eine eigentliche Landesherrschaft zu errichten.
Das grosse Schisma der katholischen Kirche von 1378 verschlimmerte die Spaltung noch. Nun gab es einen Papst in Rom – und einen Gegenpapst in Avignon. Bern richtet sich nach Südfrankreich aus, doch im Reuss- und Limmattal war man Rom-zentriert.
Ohne gemeinsame religiöse Klammer kam es schnell zum Krieg. Der brachte Bern 1382/3 den eigentlichen Durchbruch aufs Land. Nach einer erfolglosen Belagerung von Burgdorf und Thun kaufte Bern beide Städte den Kyburgern ab. Die neuen Einnahmen aus den gewonnenen Märkten im Oberland und Emmental kompensierten die Verluste aus der Pestzeit rasch. Demgegenüber starben die Kyburger 1417 verarmt aus.

Reichsstadt und damit ganz oben
1414 weilte Sigismund, König von Ungarn und Anwärter auf den Kaisertitel, in Bern. Die Stadt erhob er ein Jahr später zur Reichsstadt, ausgestattet mit dem hohen Blutgericht. Von jetzt an konnte man in Bern selber über Leben und Tod entscheiden. Und man durfte mit dem Kaiser oder den Anwärtern hierfür Reichspolitik betreiben.
Genau diese Chance bot sich im gleichen Jahr. Die westliche Kirche hatte nun gar drei Päpste. Auf dem Konzil in Konstanz war man bestrebt, sie alle anzusetzen, als die Habsburger einen der bisherigen Päpste durch Entführung für sich retten wollten. Die Reichsacht wurde über sie ausgesprochen, und ihre Länderreihen konnte man jetzt ohne Strafe erobern. Bern tat das umgehend und verlegte die Stadtgrenze neu nach Brugg. Man hatte nun in etwa die Grösse des heutigen Kantons Bern, ohne den Berner Jura, dafür mit dem Berner Aargau.
Typisches Symbol der Reichsstadt ist das erste Berner Rathaus. Ausgelöst wurde der Bau durch den Stadtbrand von 1405. Nötig war es aber, eine ritterliche Hofstatt an der vorgesehenen Stelle abzureisen, was zu heftigen Diskussionen führte. Kritisiert wurde auch die Grösse des Baus, für damalige Zeit einmalig gross und ausgesprochen teuer. Vollzogen wurde so die räumliche Trennung kirchlicher und weltlicher Angelegenheiten. Denn die erste Kanzlei befand sich wie die alte Leutkirche im Bereich des heutigen Münsters.
Das neue Rathaus diente an Ostern auch als Ort des Wahlprozedere für die Behörden rund um Ostern. Zuerst versammelten sich die wahlberechtigten Haushaltsvorstände in der Säulenhalle des Rathauses. Unter ihnen wurden quartierweise die Wahlmänner ausgelost, die mit dem kleinen Rat am Gründonnerstag die neuen Mitglieder des Grossen Rates nominierten. Vom Karfreitag bis Ostersonntag ruhten die Wahlgeschäfte. Am Ostermontag wurden die wahlbefähigten, nominierten Grössräte durch den Stadtschreiber in der Säulenhalle bekannt geben, bevor sie sich in der Burgerstube zur Vereidigung versammelten. Die Wahl des Schultheissen und der hohen Amtsleute aus ihrer Mitte erfolgte danach. Das Vorgehen wiederholte sich am Osterdienstag, nun für die Mitglieder des Kleinen Rates. Am Ostermittwoch schliesslich bestimmte und vereidigte man schliesslich die Amtsleute. Per Akklamation übertrug man allen die Geschäfte für das kommende Amtsjahr.

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Zwischenbilanz: zwischen Kaiserreich und Eidgenossenschaft
Namentlich das Haus Luxemburger betriebn mit der Reichsstadt Bern Machtpolitik. Sie waren bestrebt, den Stützpunkt am wichtigen Aareübergang zu stärken, um so den Machtzerfall der Reichsmacht im ehemaligen Königreich Burgund zu stoppen.
Jäh unterbrochen wurde die Gradlinigkeit des Aufstiegs Berns von der Gründungs- zur Reichsstadt durch die grosse Pest. Denn die nun niedergelassenen Händler sollten Bern eine politische Alternative eröffnen. Sie waren nicht auf den fernen Kaiser ausgerichtet, vielmehr auf Orte mit ähnlichen Interessen und Problemen, die man bei den habsburgfeindlichen Innerschweizern finden sollte.
Bern sollte in der Folge ein symptomatisches Doppelspiel verfolgen: als Reichsstadt war sie eingebettet in das Kaiserreich, als Bündnisparter zuerst der Innerschweizer, später auch der Zürcher betrieb die Stadt zusehends auch eidgenössische Politik.
Für das bernische Selbstbewusstsein als Reichsstadt spricht, dass 1420 Stadtschreiber Conrad Justinger die erste ausführliche und bebilderte Geschichte verfasste.

Stadtwanderer

Bern.Bundesstadt. Eine virtuelle Stadtwanderung.

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Die zähringische Stadtgründung
Bern wurde der Legende nach 1191 gegründet. Stadtherren waren anfangs die Herzöge von Zähringen. Ihr Zentrum lag nahe bei Freiburg im Breisgau, im damalige Herzogtum Schwaben. Ihr Ziel war es, Rhein und Rohne mit einer Strasse zu verbinden, um so den Verkehr von Norden nach Süden durch Europa zu kontrollieren. Der Kaiser hatte das Adelsgeschlecht zu Rektoren von Burgund gemacht, damit war sie Vize-König und hatten Anspruch auf das Gebiet der Rhone, der Saone und des Doubs. Um dahin zu gelangen, brauchte es jedoch eine Verbindung über Land, die sie ausgehend von Rheinfelden über Herzogenbuchsee, Burgdorf, Bern, Fribourg und Moudon bis nach Lausanne mit Stadtgründungen suchten. Fast wäre der Plan aufgegangen, doch vor Lausanne stellte sich ihnen ein mächtiger Bischof entgegen und stoppte die Expansion. Geblieben sind im westlichen Mittelland zähringische Kleinstädte. Zu Beginn hatten die meisten von ihnen 500, vielleicht 1000 Einwohner. Voneinander entfernt waren sie jeweils rund 30 km, die damalige Wegstrecke, die man an einem Tag mit dem Pferd bewältigen konnte. Unter ihnen hatte Bern seit dem 13. Jahrhundert eine herausragende Stellung, denn die Stadt sicherte den strategisch bedeutsame Aareübergang.

Die drei Einschnitte in der Stadtgeschichte
Die Geschichte der aufstrebenden Stadt Bern ist dreimal jäh eingeschnitten worden: 1348/9 durch die grosse Pest, 1528 durch die Reformation und 1798 durch den Einmarsch der Franzosen. Jedes Mal änderte sich die Entwicklung:
. auf die Pestkrise folgte die Ausrichtung an der Eidgenossenschaft, die sich in der Zentralschweiz und rund um Zürich auszubilden begann;
. mit der Reformation begann die Orientierung der Stadtaristokratie am republikanischen Gedankengut, das sich in der städtisch geprägten Niederlanden auszubilden begonnen hatte, und
. die französischen Besatzung brachte zuerst die kurzlebige französische Republik hervor, dann die Schweizerische Eidgenossenschaft mit den 19, dann 22 und heute 23 gleichberechtigten Kantone hervor.
Die heutige Bestimmung erhielt die Stadt Bern 1848 als sie Bundesstadt wurde. Seit 1798 hatte die Schweiz eine Hauptstadt, zuerst war es Aarau, dann Luzern und schliesslich Bern. 1803 fiel Aarau weg, dafür kamen Freiburg, Solothurn, Basel und Zürich hinzu, die sich abwechselten. 1815 kehrte man zum alten System ohne Hauptstadt zurück, einzig mit einem Vorort, der zur Tagsatzung einlud. Den Kompromiss zwischen Alles und Nicht fand man 1848 mit der Bundesstadt. Bern wurde so Sitz von Parlament, Regierung und Verwaltung. Zürich, das ebenfalls aspiriert hatte, erhielt die Technische Hochschule, die heutige ETH, und Luzern sollte mit einer weiteren Bundesanstalt bedient werden, hielt man damals ausgleichend fest.

“Bern Bundesstadt” – nun auch als virtuelle Stadtführung!
Nun beginnt meine Stadtführung „Bern. Bundesstadt“! Sie hat, wie der Titel nahe legt, zwei grosse Themen: das Werden der Stadt Bern als herausragendem Regionalzentrum, und die Bundesstadt, als Zentrum der schweizerischen Politik. Der erste Teil ist mehr historisch ausgelegt, der zweite politologisch. Dabei verbinde ich stets einen symbolträchtigen Ort in Bern mit einer Geschichte, die für das ausgesuchte Thema steht. Die Themen zusammen genommen, ergeben den Sinn der Stadtwanderung. Stadtwandern ist zuerst ein gedankliches Wandern im Kopf, dann ein physisches Denken mit den gemachten Schritten.
Der römische Rhetorik-Professor Quintilianus hat dieses pädagogische Prinzip erfunden. Der Erzieher von Kaisersöhnen stellte im ersten Jahrhundert nach Christus fest, dass das räumliche Erinnerungsvermögen bei den meisten Menschen besser ausgebildet sei als etwa das zeitlich oder sachliche. Menschen erinnern sich, wo sie einmal waren und was sie dabei erfuhren. Wenn sie sich auch an den Weg erinnern, können sie die Geschichten, die sie Stück für Stück lernten, zur Geschichte zusammenfügen. Genau das will mein Stadtwandern auch!
Normalerweise mache ich das als authentischer Stadtwanderer eben. Hier beginnt die Erzählung im Internet, etwas weniger spontan, dafür dem individuellen Rhythmus der Aneignung zugänglich!

Stadtwanderer

Samuel Henzi, Berner Revolutionär.

Heute jährt sich der Todestag des Berner Revolutionärs Samuel Henzi zum 269. Mal. Ein Rückblick.

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Das Theater
Es ist der 17. Juli 1749. Der mächtige Schultheiss thront hoch über der Berner Gerechtigkeitsgasse. Vor ihm steht der Angeklagte. Nicht weniger als den Umsturz der gottgewollten Ordnung wird ihm vorgeworfen. Alle wissen: Darauf steht der Tod. Der Schultheiss hat das Recht, die Hinrichtung anzuordnen. Und er sollte nicht zögern! Vollstreckt wird die Hinrichtung von Samuel Henzi ausserhalb der Stadt.
Die Kunde über den Tod des Schriftstellers verbreitete sich schnell, denn Henzi war weitherum bekannt. Der junge Gotthold Ephraim Lessing konzipierte umgehend ein Drama, das er später als Theater-Fragment veröffentlicht.
Auch von Henzi wird posthum ein Drama erscheinen: „Grisler. L’Ambition Punie“ wird 1762 gedruckt. Es handelte von Wilhelm Tell und Wilhelm Tell. Es ging um den Mord an einem Tyrannen. Geschrieben hatte es Henzi während seiner Zeit in der Verbannung. 1744 wurde er aus seiner Vaterstadt ausgewiesen, weil er sich in Schriften aufgelehnt hatte. 1748 wurde er begnadigt. Danach strebte er eine untergeordnete Stelle an der Berner Burgerbibliothek, die ihm jedoch verweigert wurde. Henzi verbündete sich in der Folge mit bürgerlichen Gesinnungsgenossen. Doch er wurde verraten, eingekerkert, gefoltert und vor den Schultheiss gestellt.

Die Pax Helvetica galt nur für die Oligarchen
Die Zeit nach dem Frieden von Aarau im Jahre 1712 gilt in der Schweizer Geschichte als „Pax Helvetica“, denn der Landfrieden beendete die fast zweihundert Jahre dauernden, bisweilen kriegerischen Spannungen zwischen Katholiken und Reformierten. Nach anfänglichen Niederlagen gewannen die reformierten Orte Zürich und Bern. Die beiden Konfessionen waren seither gleichwertig.
Es folgte das friedliche Zusammenleben der vormals verfeindeten Oligarchen: Wechselseitig achtete man die Herrschaftsrechte, Entscheidungen wurden partitätisch beraten und Lösungen im friedlichen Einvernehmen gesucht. Hierfür wurde man im 18. Jahrhundert mit einem wirtschaftlichen Aufstieg belohnt. Deshalb kapselte man sich zusehends ab. “Freiheit und Gleichheit”, hiess es auf dem Berner Schultheissen-Stuhl. Doch es sollte die Freiheit der Freien, und die Gleichheit der Gleichen bleiben. Teilen mochte man die Privilegien mit den Ewigen Einsassen und Hintersassen nicht. Und schon gar nicht mit solchen, die nichts von der gottgewollten Herrschaft hielten.

Die Erinnerung bleibt
Henzis geschriebenes Drama ist bis heute in Bern nie aufgeführt worden. 1991 sendete es Radio DRS wenigstens als Hörspiel. Henzis erlittenes Drama kehrt jedoch immer wieder in unsere Erinnerung zurück.
Dem Theater, das in seiner Zeit so anrüchig war, ebneten die revolutionären Franzosen 1798 den Weg. Guillaume Tell wurde von ihnen gar zum Symbol der Helvetische Republik gegen die alte Eidgenossenschaft erhoben.
Besser noch hätten sie Samuel Henzi dazu bestimmt. Denn er ist ein frühes Zeichen für die Auflehnung der Berner Bürger gegen die Berner Patrizier. Deren Herrschaft basierte wie in allen Ständegesellschaften auf lang gepflegten Familienbanden, kaum nachvollziehbaren Wahlen und einer Oeffentlichkeit, die auf Sparflamme gehalten wurde. Das war das Gegenteil der kommenden Gesellschaft, mit freien Bürgern, demokratischen Wahlen und freier Presse.
Der heutige 17. Juli, der Tag seiner Hinrichtung, sei deshalb Samuel Henzi gewidmet.

Stadtwanderer

Bern Bundesstadt. Eine neue Stadtwanderung!

Am kommenden Freitag geht es los! Meine neue Stadtwanderung zu Bern Bundesstadt geht in ihre Probezeit. Für eine kleine Gruppe versierter Kennerinnen der Bundespolitik teste ich erstmals meine Führung zum Thema “Wie Schweizer Politik funktioniert, wie sie entstand, und was aus ihr wird?” Die ersten Reaktionen werde ich in den Sommerferien auswerten, und ab September 2018 kann dann diese Vorabend-Stadtwanderung beim mir (stadtwanderer@stadtwanderer.net) gebucht werden.
Speziell geeignet für Freund (&Feind) der Schweizer Bundespolitik!

PARLAMENT, PARLAMENTSGEBAEUDE,

Bern Bundesstadt:
Wie Schweizer Politik funktioniert, wie sie entstand, und was aus ihr wird!

Probe-Führung von Freitag, 13. Juli 2018, 17 30

Begrüssung (Kreuzgassbrunnen)

Vergangenheit
1. Bern, zwischen Reichsstand und eidgenössischem Bündnis (Rathaus)
2. Die 13örige Eidgenossenschaft, Spaltung durch Reformation und Einheit in der Vielfalt (Gerechtigkeitsbrunnen)
3. Vom halbsouveräne Corpus Helveticum zur souveränen Schweizerischen Eidgenossenschaft (Erlacherhof)

Gegenwart I:
4. Demokratisierung der Kantone durch Dezentralisierung, parlamentarische Demokratie und Volksgesetzgebung (Gemeindedirektion des Kanton Bern)
5. Demokratie auf Bundesebene: National- und Ständerat, Bundesrat und Bundesgericht entstehen (Restaurant zum Aeusseren Stand/Zunftgesellschaft zu Schmieden)
6. Die bürgerliche Oeffentlichkeit: Literatur, Massenmedien, Interessengruppen und politische Parteien (Hotel de Musique/Du Theatre)

Gegenwart II:
7. Weder eine präsidentielle, noch ein parlamentarische Demokratie, aber durch Volksrechte gebändigte Regierung (Bundeshaus Ost)
8. Bund und Kantone: das Profane und das Sakrale an der Schweizer Politik (rund ums Bundeshaus)
9. Fachleute in der Politik: Politikverflechtung dank rationalem Verwaltungshandeln (Parkanlage Bundeshaus West)

Zukunft
10. Was wird? Bern und die Schweiz im Zeitalter der Globalisierung (Weltpostdenkmal)

Ende zirka 19 30

Wie das Zwei-Kammern-System für das Parlament der Schweiz entstand

Die entscheidende Nacht war vom 22. auf den 23. März 1848 im Berner “Clubb zu den Schmieden”, schreibt der Journalist Rolf Holenstein in seinem neuen Buch “Stunde Null” (Echtzeitverlag).

Neu ausgeleuchtet hat Holenstein insbesondere die Rolle Melchior Diethelm (1800-1873), dem liberalen, katholischen Schwyzer Politiker der Geburtsstunde des Bundesstaates, von Beruf Arzt, Gastwirt und Journalist. Diethelm sei eine „tragische historische Figur mit grossen Verdiensten“, folgert Holenstein nach Auswertung von aller privater Tagebücher der Mitglieder der Verfassungskommission. Denn Diethelm, nicht wie bisher gemeint der Solothurner Katholik Joseph Munzinger, habe dem heute noch bestehenden Zwei-Kammern-Modell mit National- und Ständerat zum politischen Durchbruch verholfen. Doch dann habe er wegen der Opposition in seinem Kanton Schwyz alle Spuren verwischt, lautet das Fazit.

nzzgeschichte

Hier die massgeblich Chronologie:

16. August 1847 Die Tagsatzung beauftragt eine Kommission, die Revision des Bundesvertrags vom 16. August 1815 auszuarbeiten. Vorsitzender: Ulrich Ochenbein, Vertreter des Kantons Bern

17. Februar 1848: Beginn der Beratungen im Rathaus zum Aeusseren Stand: Eine Mehrheit befürwortet anfänglich den Status Quo für Staatsform (Staatenbund) und Behördenarchitektur (Tagsatzung als oberstes Staatsorgan mit einer Stimme je Kanton, befürwortet von allen kleinere und mittleren Kantonen und Zürich)

7. März 1848: Erste formelle Abstimmung versetzt die Konservativen in die Minderheit, weil Zürich abspringt und Zug, Graubünden und Baselland mitreist.

19. März 1848: Neues Modell, mit zwei Kammern (Repräsentantenrat, 100 Abgeordnete des Schweizer Volkes und 22 Abgeordnete der Kantone, gemeinsame Verhandlungen, bei massgeblichen Entscheidungen wird gemeinsam gestimmt, Opposition der Kantone)

Gleichzeitig im Kanton Schwyz: Melchior Diethelm wird in seinem Kanton ganz entmachtet, bleibt aber von der Tagsatzung gewählter Kantonsvertreter in der Verfassungskommission.

22. März 1848 Melchior Diethelm hält in der Verfassungskommission einen flammende Rede zugunsten des nordamerikanischen Zwei-Kammern-Modells mit zwei getrennten Räten.

22./23. März 1848: Iganz Troxler, Professor für Philosophie an der Universität Bern, Verfasser einer Schrift über „Die Verfassung der Vereinigten Staaten Nordamerikas als Musterbild der Schweizer Bundesreform“ erhält Besuch von Diethelm, anschliessend berät der „Clubb zu den Schmieden“, eine Vereinigung katholischer Kommissionsmitglieder unter Josef Munzinger, informell das Verhalten bei der Abstimmung am folgenden Tag.

23. März 1848: Abstimmung in der Verfassungskommission ergibt eine Mehrheit von 18:5 für das Zwei-Kammern-Modells mit getrennter Abstimmung und notwendiger Zustimmung in beiden Räten. 10 der 18 Ja-Stimmen stammen von katholischen Kommissionsmitgliedern, dagegen sind die Jonas Furrer (ZH), Friedrich Frey-Herosé (AG), Caspar Jenny (GL), Johann Georg Böschenstein (SH) und Alois Michel (OW).

6. April 1848: Melchior Diethelm wendet sich aus Furcht vor der Reaktion im Kanton Schwyz am Ende gegen das Zwei-Kammern-Modell ab, unterliegt aber mit nur 2 Nein-Stimmen.

8. April 1848 Der Verfassungsentwurf wird auf die lange Reise durch Kantonalinstanzen und Tagsatzung geschickt.

12. September 1848: Die neue Bundesverfassung wird mit nur geringfügigen Verbesserungen in Kraft gesetzt.

Quelle: Rolf Holenstein: Wie die Schweiz 1848 den Stein des Weisen fand, in: NZZ Geschichte: Die Geburt der Schweiz. Wie die Verfassung von 1848 zustande kam, pp. 28-49.

“Die Schweiz als paradigmatischer Fall politischer Integration” meint auf gut schweizerisch “Willensnation”

Startetappe meiner neuen Stadtführung zum “Politischen System der Schweiz”, irgendwo in deer Altstadt

Ende der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts veröffentlichte der tschechoslowakisch-amerikanische Politikwissenschafter Karl W. Deutsch ein Buch unter dem Titel «Die Schweiz als paradigmatischer Fall politischer Integration». Gemeint war, dass der Verbund der Eidgenossenschaft schrittweise aus einem Bündnis von Städten und Ländern hervorgegangen sei, die sich frühzeitig vom Feudalismus gelöst hatten. Nicht der hohe Adel wie in halb Europa war die Grundlage unserer Staatsbildung. Es waren Gemeinwesen, weshalb man unser Staatswesen als «kommunalistisch» gewachsen bezeichnet.

paradigmatisch

Souveränität von aussen: das recht auf Unabhängigkeit
Aus der Sicht des souveränen Staates gibt es die Schweiz erst seit der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815. Damals wurden die Grenzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbindlich festgelegt, der Staatenbund aus 22 Kantonen als innere Struktur definiert und dem Bund die Neutralität auferlegt.
1648 wurden wir der «Corpus Helveticum» aus dem Kaiserreich ausgenommen, wir mussten uns keinem Schiedsgericht des Kaisers mehr stellen. 1500 war eine Vorstufe hierzu beschlossen worden. Corpus Helveticum ist jedoch keine Bezeichnung für einen vollsouveränen Staat, eher für ein Konglomerat, das berechtigt war, als Ganzes mit souveränen Mächten zu verhandeln.
Doch ist das nur die Sicht von aussen.

Souveränität von innen: das Recht auf eigene Gesetzgebung
Die Sicht von innen ist, dass wir aus Kantonen bestehen, vor der französischen Revolution Orte genannt. In unserem Verständnis souverän, sprich Gesetzgeber, waren 13 Orte in einer Tagsatzung miteinander verbunden; einige weitere waren zugewandt Orte und ganze Landstriche galten als nicht-souveräne Untertanengebiete.
Zu den 13 souveränen Orte gehörten seit 1513 sechs Orte mit Landsgemeinden. Konkret waren dies Uri, Schwyz, Unterwalten, Zug, Glarus und Appenzell. Sieben Orte beständen aus Städten mit eigenen Untertanen. Zürich, Schaffhausen und Basel hatten eine Zunftverfassung. Bern, Luzern, Solothurn und Freiburg wurden von Patriziern geführt. In den Zunftstädten regierten Gewerbetreibende und Händler, in den patrizisch geführten Orten waren es reiche Landbesitzer, die meist bei fremden Herren militärischer Karriere gemacht hatten.
Bern gehörte zu den typisch patrizischen Ort mit einer ausgeprägt republikanischen Staatsauffassung. Flächenmässig war er der grösste Orte, wenn es um den Einfluss in der alten Eidgenossenschaft ging, stand er oft mit Zürich in der Konkurrenz. Die wirklichen Gegner waren aber die katholischen Orte.

Bedrohungen der Souveränität durch kulturelle Spaltungen
Die grösste Bedrohung der eidgenössischen Einheit war lange die konfessionelle Spaltung. 1529, 1531, 1653 und 1712 kam es zu vier Religionskriegen unter Eidgenossen. Zuerst waren die Katholiken aus der Innerschweiz siegreich, schliessen die Reformierten, von Zürich und Bern angeführt. Damit wurden beide Glaubensbekenntnisse einander gleichgestellt.
Die Franzosen 1803, die Oesterreicher und die Russen 1815 haben bewusst versucht, diesen Grundkonflikt der alten Eidgenossenschaft in den Hintergrund zu rücken. Sie hatte die Schweizer Eidgenossenschaften um insgesamt 9 Kantone erweitert, davon 5 mit französisch- oder italienischsprachiger Bevölkerung. Stets war die Absicht, die Deutschsprachigen zu zwingen, sich mit Französischsprachigen zusammenzufinden.
Heute wissen wir, die politische Führung einer kulturell gespaltenen Gesellschaft ist anspruchsvoll. Hierzu haben wir eigene Herrschaftstechniken entwickelt: kulturelle Minderheiten müssen in den Regierungen vertreten sein; die Bevölkerung wird nicht mehrheitlich, sondern proportional in Behörden repräsentiert; kulturelle Minderheiten haben mit eigenen Kantonen ihre autonomen Räume bewahren können, ohne Parallelgesellschaften zu werden. Generell haben wir ein recht feines Sensorium für den Minderheitenschutz stark entwickelt – formell wie informell.

Die Schweiz: eine Staatsnation, keine Kulturnation
«Paradigmatischer Fall politischer Integration» heisst auf gut schweizerisch «Einheit in der Vielfalt» wie es die Helvetische Gesellschaft im 18. Jahrhundert nannte oder «Willensnation», was die Liberalen seit dem 19. Jahrhundert bevorzugten. Gemeint ist, dass es einen Willen geben muss, über konfessionelle und sprachliche Grenzen hinweg einen weltlichen Staat zu führen, dessen vornehmste Aufgabe es ist, die Freiheit auf der Basis des Rechtsstaates zu verteidigen. Wir sind eben anders als Frankreich, Deutschland, Italien oder Oesterreich eben keine Kulturnation. Wir sind eine Staatsnation, die gelernt hat, verschiedenen Kulturen in sich zu vereinigen.
«Eine Willensnation muss wollen», meinte Kaspar Villiger, der als bisher letzter ein Buch zu diesem Thema geschrieben hat. Was damit gemeint war resp. bis heute damit gemeint ist, werden wir nun auf dieser Stadtführung kennen lernen.

Stadtwanderer

Das politische System der Schweiz: historische Lehren und zukünftige Herausforderungen.

Seit Tagen arbeite ich fieberhaft an einer neuen Standwanderung. Ihr Thema ist “Das politische System der Schweiz”. Während dreissig Jahren habe ich es als Politikwissenschafter von Innen her kennen gelernt. Nun betrachte ich es (mit meinem ganzen Insiderwissen) von Aussen – und als Historiker. Hier schon mal ein Einstiegstext zum Rahmen der neuen Führung, die ich am September 2018 im Programm habe.

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Weltpostdenkmal in Bern – Erinnerung daran, das Bern die Weltstadt der Briefmarken-Zeitalter war, und heute kein globales Zentrum, sondern ein nationales ist.

Die nachindustrielle Gesellschaft
Den Begriff der «nachindustriellen Gesellschaft» hörte ich zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts erstmals. Gemeint war, dass eine Bildungsrevolution die fortgeschrittenen Industriegesellschaften grundlegend ändern werde. Bildung werde zur wichtigsten Ressource für das gesellschaftliche Fortkommen werden. Ich merkte damals, dass ich selber ein Teil davon sein würde.
Die damals optimistische Sichtweise auf die nachindustrielle Zukunft ist heute einer pessimistischen gewichen. Das nicht zuletzt mit der politischen Entwicklung in der westlichen Welt zu tun. Die Wahlen 2016 in den USA waren eine Art Wende: Hillary Clinton, die Vertreterin der gesellschaftsliberal gesinnten «Nach-Industriellen» verlor. Es siegt Donald Trump, der versprach, das nationalkonservative Gegenteil zu sein. Seither schwindet der Multilateralismus, es regiert der Protektionismus.

Der Globalisierungskonflikt
Heute ist viel von Globalisierungskonflikt die Rede. Nützen würde die Globalisierung den asiatischen Mittelschichten, schaden der Arbeiterschaft in den westlichen Gesellschaften, analysieren viele. Gewinnen würden zukunftsweisend ausgebildete und global ausgerichtete Eliten, gegen die sich zunehmend mehr Nationen stellten, um ihre nationalen wirtschaftlichen Interessen und ihre kulturelle Identität zu bewahren. Denn mit der Globalisierung verringere sich das Wohlstandsgefälle zwischen den Nationen, es wachse aber in der Nationen, meint etwa die Harvard Politikwissenschafterin Pippa Norris.
Wenn Historiker von Globalisierung reden, weiten sie den Blickwinkel aus. Die erste Welle fand demnach im 16. Jahrhundert mit der sog. Entdeckung der neuen Welt und der Integration des Gewürzhandels in den europäischen Markt statt. Die zweite begann im 19. Jahrhundert mit der Industriellen Revolution, und die dritte habe mit dem Ende des kalten Krieges in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts eingesetzt – und dauere an.

Bern und die zweite Globalisierungswelle
Die Bundesstaat Bern war in der zweiten Phase der Globalisierung sehr wohl eine internationale Stadt. Das Weltpostdenkmal erinnert an die Pionierrolle im internationalen Briefverkehr ab 1870. Ihr Ende fand die globale Phase der Stadt nach dem Ersten Weltkrieg. Die politischen Organisationen gingen mit dem Völkerbund nach Genf, die multinationalen Gesellschaften gedeihen heute in Zürich besser.
selbst wohlwollende Kritiker des politischen Systems der Schweiz, wie etwa die Bundespräsidenten Deutschlands, meinen, das Berner Schicksal könnte dereinst die ganze Schweiz ereilen. Denn wegen der direkten Demokratie würden wir wirtschaftlich bald ins Hintertreffen gelangen.

Die Schweiz und die dritte Globalisierungswelle
Der Globalisierungsindex des KOFs an der ETH Zürich widerspricht: Wir sind weltweit ziemlich stabil auf Platz 5, wenn es um die Globalisierung resp. Standortwettbeerb geht. Hoch ist die gesellschaftliche Globalisierung mit internationalen Firmen, ausländischer Bevölkerung und globaler Werbung. Hoch ist auch die wirtschaftliche Globalisierung – etwa im Finanzwesen. Selbst die Politik sieht das KOF dank vieler diplomatischer Beziehungen und Staatsverträge international hoch vernetzt.
Als ich mit meinem Studium in den 80er Jahren fertig war, machte das Buch des Politologen Peter Katzenstein die Runde. Es ging um die Frage, wie kleine Staaten in der globalen Welt bestehen können. Katzenstein gab uns zwei Botschaften mit auf den Weg: den Arbeitsmarkt offen und flexibel zu halten und die eigenen Probleme mit einer «korporatistischen Demokratie» selber zu regeln. Der wirtschaftliche Wettbewerb würde gut gerüsteten Staaten wie die Schweiz, die Niederlande oder Norwegen nicht überfordern, der politische dagegen schon.

Das Gleichgewicht bewahren zwischen Wirtschaft, Staat und Demokratie
Eine Neuauflage der Gedanken von Katzenstein für die heutige Zeit hat Dani Rodrik, Oekonomie-Professor an der Harvard Universität. formuliert. Er meint, dass Globalisierung, Nationalstaat und Demokratie in einem fragilen Verhältnis zueinander stünden. Wer die Oekonomie verabsolutiere, vernachlässige entweder den Nationalstaat oder die Demokratie.
Rodrik lobt die Schweiz ausdrücklich als Beispiel, die ein Gleichgewicht suche zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen, staatlicher Eigenständigkeit und Sorge zur demokratischen Entwicklung. Damit grenzt er sich deutlich von jenen ab, welche Politik nur als reine Fortsetzung des Marktes sehen. Denn dabei vergisst man gerne, das gerade demokratische Politik ein Forum ist, auf dem nach dem besten Argument gerungen wird und die Bürgerschaft entscheidet, wer dieses Privileg vorgetragen hat.
Demokratie Wettbewerb hat ein Problem, Demokratie ohne Partizipation ist nichts.

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