Wir schreiben das Jahr 1918. Teil 7 meiner kleinen Demokratiegeschichte

Soeben ist der grösste Streik in der Schweizer Geschichte zu Ende gegangen. Angeführt hat ihn die Arbeiterbewegung, die angesichts der sozialen Zustände am Ende des Ersten Weltkrieges eine grundlegende Reform des lberalen Staates verlangt hatte. Doch unter dem Druck des Schweizer Militärs geben die Streikenden nach drei Tagen auf, politisch erringen sie aber einen Teilsieg, Denn er liberale Bundesstaat wird auf eine neue Basis gestellt.

best-western-hotelbern
Hotel Bern, wieder Volkshaus genannt, war der Gründungsort der Sozialdemokratischen Partei.

1919 wurde mittels Volksinitiative das Proporzsystem für die Wahl des Nationalrats eingeführt. Damit verteilten sich die Sitze in der Volksvertretung erstmals verhältnismassig zur Parteistärke. Die FDP verlor sofort ihre Mehrheit im Nationalrat. Das Parteiensystem entwickelte sich vom Zwei- zum Mehrparteiensystem. Die SP stieg in kurzer Zeit zur grössten Partei auf und vertrat die Arbeiterbewegung im Staat. Später kam die BGB hinzu, welche die Bauern und Gewerbler repräsentierte. Im neuen Parteiensystem sind damit nicht nur regionale und kulturelle Auffassung organisiert wie noch im 19. Jahrhundert, sondern auch gesellschaftliche Interessen.
Doch sind wir kein wirklicher Parteienstaat wie in anderen Demokratien geworden. Die Macht der Bürger bleibt dank Volksrechten und einer besonderen Form des Proporzwahlrechts. Wir wählen nicht nur eine Partei. Vielmehr bestimmen wir auch die Politiker, indem wie missliebige Vorschläge streichen resp. bevorzugte Bewerber doppelt aufschreiben können. Wir können sogar Parteifremde auf die Liste nehmen. Das hat das Definitionsmonopol der Parteien geknackt.

Bei der Gründung des Bundesstaates sind wir dem amerikanischem Vorbild gefolgt. Wir haben ein Regierungs/Oppositionssystem eingeführt. Nie haben wir jedoch den Bundesrat in einer Direktwahl bestimmt. Deshalb sind wir auf Bundesebene auch kein präsidentielles Regierungssystem wie die USA. Wir haben aber auch kein parlamentarisches Regierungssystem wie Grossbritannien. Dafür fehlt bei uns die Möglichkeit, dass das Parlament die Regierung abberufen kann. Und wir haben auch keine Möglichkeit der Parlamentsauflösung durch die Regierung.
Die Politikwissenschaft klassiert die Schweiz als Regierungssystem mit einer versammlungsabhängigen Exekutive, die als Kollektivbehörde funktioniert. Das alles verweist darauf, dass es auf die Ideen der französischen Revolution beruht. Individuell wirken können unsere BundesrätInnen nur in ihrem Departement und bei untergeordneten Entscheidungen. So sind sie halb Direktoren wie in Frankreich 1795 und halb Minister, wie das die meisten Regierungen kennen.
Weltweit ist das Modell ein Sonderling.

Kontrolliert wird unsere Regierung namentlich durch die Volksabstimmungen. Die haben nicht nur eine unmittelbare Wirkung, auch eine mittelbare. Kurz: Demokratie wird bei uns nicht durch den Wettbewerb um die Macht getrieben, sondern durch Verhandlungen zwischen relevanten Minderheiten.
Das entstand in zwei Schritten: zuerst 1874, weil die Freisinnigen zwar die Mehrheit im Parlament hatten, aber mit dem Veto der Minderheit, dem Referendum rechnen mussten; dann nach 1919, weil sie mit dem Proporzwahlrecht die auch die Parlamentsmehrheit verloren.
Seither verhandelt man nicht nur in der Sache, sondern auch über die Machtverteilung. Entscheidend ist die Parteienstärke. Man nennt das auch Proporzdemokratie. So hat die Politik eine bemerkenswerte Integration sozialer Gruppen geschafft. Begründet von reformierten, liberal gesinnten Bürgertum, kam die die Katholiken, Bauern, Gewerbler und Arbeiter hinzu.
Am besten zum Ausdruck kommt unser Proporzdenken bei der Wahl des Bundesrats, auch wenn es weitgehend ungeschriebene Regeln sind. Seit 1848 waren stets 2 Sitze für die Sprachminderheiten reserviert. Lange gab es auch eine Konfessionsklausel, denn sie Katholiken hatten ebenfalls zwei garantierte Sitze. Die Sprachminderheiten haben aktuell 3 von 7 Sitzen, die Katholiken ebenso.
Die SP stellt seit 1959 stets 2 von 7 BundesrätInnen. Nicht akzeptiert haben, für Bundesratswahlen eine Frauenquote einzuführen.

Am wenigsten ins Konsenssystem integriert ist die Volksinitiative. Sie ist das Gegenteil. Denn neben der Konsensfindung tut es der Schweiz gut, auch Dissens zuzulassen. Die Annahmechancen der meist radikal formulierten Initiativen sind aber gering. 9 von 10 werden in der Volksabstimmung abgelehnt. Bei Referenden ist die Bilanz rund 50:50. Referenden sind eine Bremse geblieben, Volksinitiativen sind aber der Motor.

Volksabstimmungen sind zwar Kampfplätze auch in der Konsens-, Verhandlungs- oder Proporzdemokratie. Aber sie sind auch Momente des institutionellen Lernens. Parteien verhandeln, damit es kein Referendum gibt, Behörden können Initiativen auch einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Und 4 von 10 Initiativen zeigen, auch wenn sie abgelehnt werden, Folgen in der Gesetzgebung.

Stadtwanderer
Stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert