Die Helvetische Revolution

Am Ende der Rue des Gentilshommes

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Fast ganz in Vergessenheit geraten
Bern unternimmt viel zur Verdrängung des Traumas der Helvetischen Revolution von 1798. Erinnerungsorte zur damaligen Republik zu finden, ist schwierig. Typisch hierfür: die Rue des Gentilshommes, zu deutsch die Junkerngasse, kennt in Bern jeder – nur nicht mit dem französischen Namen. Die Beschriftung auf Französisch im Sandstein verblasst. Dabei sind die Strassenbeschriftungen eine der bleibende Leistungen der revolutionären Franzosen. Zu oft verirrten sie sich in den namenlosen Gassen der mittelalterlichen Stadt.
Die Abscheu Berns vor der Helvetischen Republik hat Gründe. Der stolze Stadtstaat wurde damals zu einer Verwaltungseinheit degradiert. Stadt und Republik Bern wurden auch viergeteilt, der eroberte Aargau und die gewonnene Waadt gingen für immer verloren. Das Oberland wurde vorübergehend eine eigene Canton. Ausser Kraft gesetzt wurden auch gewachsenen Strukturen wie die Burgergemeinde. Nur noch als “Citoyen”. Das höhrten die besseren Berner nicht gern und verballhornten es zum “Sidiani”.

Das aufgeklärte Staatsverständnis
Die revolutionär gesinnten Franzosen erneuerten das Staatsverständnis der Eidgenossen. Nun waren man eine Nation. Man bekam eine Hauptstadt. Und die Gewaltenteilung im Sinne der Aufkärung hielt Einzug. Prominentestes Opfer war die ehrwürdige Tagsatzung. Sie wurde durch eine Legislative, eine Exekutive und eine Judikative ersetzt. Verhindert werden sollte so, dass die Macht in wenigen Händen konzentriert sein und missbraucht werden könnte.
Neuerdings brauchte es dafür eine Verfassung. Sie war eine Kopie der französischen aus dem Jahre 1795. Bei der neu eingeführten Exekutive übernahm man mit “Direktorium” sogar den Namen. Beim Parlament war man etwas respektvoller. Die erste Kammer hiess “Grosser Rat”, die zweite “Senat”. Das kannte man wenigstens. Die erste Kammer erarbeitete Gesetze, die zweite beschloss sie. Bei Verfassungsänderungen sollte man umgekehrt vorgehen. Das war neu.
Bestellt wurden die Parlamentarier in den Kantonen. Im Grossen Rat hatte jeder Kanton 8 Delegierte, im Senat 4. Bestimmt wurden sie auf 6 Jahre. Vorgesehen war, jeweils einen Drittel alle zwei Jahre zu ersetzen. Zusammen wählte man das fünfköpfige Direktorium. Mandatiert war es auf 5 Jahre. Zuständig war es für die äussere und innere Sicherheit, und es repräsentierte die Republik nach Aussen. Zudem bestimmte die Exekutive die Spitze des neu geschaffenen Gerichtshofes, und sie ernannte die Minister als Leiter der Verwaltung.
Wahlberechtigt waren nur Männer. Mindestens 20 Jahre alt mussten sie sein, und sie mussten das Gemeindebürgerrecht besitzen, das extra hierfür eingeführt wurde. Zusammengefasst wurden die Wahlberechtigten in Gemeindeversammlungen. Wählen und abstimmen sollten sie da, allerdings nur indirekt: Je 100 Mann in einer Urgemeinde gab es einen Wahlmann. Das Los bestimmte jeden zweiten, der schliesslich wählen durfte.

Das Scheitern
Die neuen Institutionen der Helvetischen Republik waren importiert – und nicht lebensfähig. Wichtigster äusserer Grund war der Krieg der europäischen Monarchen gegen das republikanische Frankreich. Er wurde auch auf helvetischem Boden ausgetragen und hinterliess Chaos. Sodann blies Bonaparte Ende 1799 die Revolution selbst in Frankreich ab. Von 1800 bis 1802 kam es in der Folge bei uns gleich vier Mal zu einem Putsch des Direktoriums oder der Parlaments.
Die unübersichtlich gewordenen Verhältnisse versuchte Bonaparte mit einer Verfassungsänderung in Richtung Bundesstaat zu stabilisieren. Er liess sogar darüber abstimmen. Doch die erste gesamtschweizerische Volksabstimmung geriet zum Desaster: Rund 72000 Stimmen waren für die neue Verfassung, rund 92000 dagegen. Die Kommission, die zählte, erklärte die Verfassung dennoch für angenommen, denn sie addierten die rund 150000, die nicht gestimmt hatten, auf ihre Seite. „Il semble qu’il sont en consensus avec nous“, hielt das Protokoll fest. Für sie war es ein Veto, keine Volksabstimmung.
Das löste einen erbosten Widerstand in der Innerschweizer aus, aber auch bei den Bauerleute in Zürich und im Aargau. Gemeinsam zog man vor das Hauptquartier der Franzosen in Bern. Entfacht wurde so ein Bürgerkrieg zwischen Anhängern der neuen und der alten Ordnung. Bonaparte intervenieren erneut. 1803 erliess er die Mediationsverfassung, mit der er den Traditionalisten erneut entgegen kam. Immerhin erreichte er so eine Beruhigung der aufgewühlten Verhältnisse.
Davon fasziniert on Aufstand gegen die Besatzer war namentlich Friedrich Schiller. Obwohl er nie in der Schweiz war, erhob er Wilhelm Tell zur Hauptfigur seines gleichnamigen Dramas. Damit befreite er Tell aus der Herrschaft der revolutionären Franzosen. Denn sie hatten aus dem mittelalterlichen Rebellen gegen Habsburg die Symbolfigur der Helvetischen Republik gemacht.

Die Vorwegnahme des Bundesstaates
Heute wissen wir: Das Behördendesign der Helvetischen Republik nahm in Vielem den Bundesstaat von 1848 vorweg. Doch funktonierten die Institutionen nicht. Namentlich fehlte es an einem überzeugenden Mechanismus für einen geordneten Regierungswechsel. Demokratische Wahlen, wie man es heute hat, kannten die Franzosen noch nicht. Das musste noch kommen.
Mit der Mediationsverfassung kehrte man weitgehend zu den Verhältnisse vor der Revolution zurück. Wieder eingeführt wurde die ehrwürdige Tagsatzung, neu aber mit einem Landammann und zwei Stellvertretern an der Spitze. Jedes Jahr wechselten sie die Positionen. Ein Kanzler an der Spitze der Verwaltung bildete das Rückgrat. Dafür schuf man auf der zweiten Ebene, den Kantonen, politische Struktur nach aufgeklärten Prinzipien. Denn jetzt waren sie alle gleichberechtigt. Zu denen aus der 13örtigen Eidgenossenschaft kamen sechs napoleonische Kantone hinzu, die aus zugewandten Orten wie Graubünden, aber auch Gemeinen Herrschaften wie Thurgau, St. Gallen, Aargau gebildet wurden.
Ganz neu war auch die Mehrsprachigkeit, denn jetzt gab es mit der Waadt und dem Tessin zwei Kantone französisch- resp. italienischsprechende Kantone. Ausdruck dieses bleibenden Einschnitts war, dass man ab jetzt “Schweizerische Eidgenossenschaft” hiess.
Daran änderte der Wiener Kongress von 1815 nur wenig. Er verstärkte die Sprachminderheitens sogar, indem Genf, Wallis und Neuenburg zu vollwertigen Kantonen avancierten, derweil das Fürstbistum Basel Bern untergeordnet wurde. Das geschah mit der Absicht, die konfessionellen Probleme der Vergangenheit durch Fragen der Integration von Sprachminderheiten zu ersetzen.
Abgeschafft wurde allerdings in Wien der Posten des Landammanns. Der Vorsitzende der Tagsatzung repräsentierte von nun an den Staatenbund nach aussen. Das reichte, denn die Schweizerische Eidgenossenschaft wurde auf dem Wiener Kongress neutralisiert.
Nicht übersehen sollte man jedoch eines: Die bleibende Leistung der Franzosen ist der laizistische Staat, die Trennung von Kirche und Staat, beispielsweise im Schulwesen.

Zwischen innerem Wille und äusseren Interessen
Die Fachleute debattieren bis heute, warum die Schweiz nicht untergegangen sei. Die erste Anwort lautet, der Wille unter freundeidgenössischen Kommunen habe es ausgemacht. Das war bis 1513 wohl entscheidend. Doch von da trugen Entscheidungen benachbarter Staatsmänner mehr zur Weiterentwicklung bei. Ihnen war wichtig, mitten in Europa eine Pufferzone zu haben, welche die Rivalitäten zwischen unseren östlichen und westlichen Nachbarn minderte. Das begründete ihre Vorliebe für die eine neutrale Schweiz.

Stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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