Die Gründung des Bundesstaates von 1848

Vor dem Rathaus zum Aeusseren Stand und resp. dem Zunfthaus zu Schmieden

rathauSchmiedenplatz

In der Schweiz verlaufen sogar Revolutionen geordnet. Dafür haben sie Erfolg!
Am 12. September 1848 wurde die Verfassung des neuen Bundesstaates in Kraft gesetzt. Der Bundesvertrag von 1815 samt Tagsatzung galten noch, bis die neuen Behörden besetzt und bestätigt waren. Erst dann wurden sie aufgelöst.

Vorgeschichte der Bundsstaatsgründung
Die Vorgeschichte der Bundesstaatsgründung war alles andere als gradlinig. Nach den Siegen der Liberalen 1830/31 kam es am Ende des Jahrzehnts zu konservativen Gegenbewegungen mit Sturz von Regierungen. Selbst die überwunden gegeglaubte Konfessionalisierung der Politik kehrte zurück. 6 Kantone bildeten den katholisch-konservativ geprägten Sonderbund von 1846. Ende 1847 kam es zu letzten Bürgerkrieg, den die eidg. Truppen gegen die Aufständischen gewannen. In allen Kantonen übernahmen nun Freisinnige die politische Macht.
Die Tagssatzung setzte eine Kommission zur Ueberarbeitung des Bundesvertrags ein. Zürich riet angesichts des eben beendeten Bürgerkriegs zu einem behutsamen Vorgehen. Am Staatenbund und an der Tagsatzung solle nicht gerüttelt werden. Doch dann brachen im nahen Ausland liberal und sozial inspirierte Revolutionen aus. Zürich wechselte die Meinung, favorisierte nun einen Zentralstaat und riss die Delegierten aus Zug, aus Graubünden und Baselland mit.

Formelle und informelle Beratungen der Behördenarchitektur
Offizielle Beratungen fanden im Berner Rathaus zum Aesseren Stand statt. Das war im Ancien Regime das Jugendparlament für die Söhne der Patrizier gewesen. Nach dem Wiener Kongress hatte man den Empire Saal im ersten Stock nobel hergerichtet, und man beherbergte regelmässig die Tagsatzung. 1831 hatte man hier die liberale Verfassung des Kantons Bern ausgearbeitet, was als gutes Omen für die Bundesverfassung galt.
Doch gab es weniger Häuser daneben auch den “Clubb zu den Schmieden”. Im Zunfthaus der Schiede berieten die Katholiken informell, aber separat. Das wurde akut, als man im Rathaus ein Parlament mit zwei Kammern, separaten Beratungen, aber gemeinsamer Entscheidung favorisierte. In der Nacht vom 22. auf den 23. März konsultierte man Iganz Troxler, Professor für Staatsrecht an der Uni Bern, und Kenner der US-Institutionen. Er empfahl zwei Kammern, separate Beratung und getrennte Abstimmungen bis zur Einigung.
Am Tag, als man entschied, votierten die liberalen Katholiken mit einer Ausnahme für das perfektionierte Zwei-Kammern-System. So verhalfen sie gemeinsam mit gemässigten Liberalen dem heutigen System von National- und Ständerat zum Durchbruch.
Der Bundesstaat sollte 5 verfassungsmässige Institutionen haben: Volk und Stände, Parlament, Regierung und Gericht. Vier davon kannte schon die Helvetische Verfassung von 1798. Nur die Kantone war von den modernisierenden Franzosen nicht vorgesehen gewesen. Sie waren zutiefst aus der schweizerischen Tradition heraus entstanden. Und nun sollten sie nebst dem Volk als zweite Quelle der Souveränität den Bundesstaat ausmachen.
Man war jetzt eine Demokratie. Eine repräsentative zwar, und nur mit Männerwahlrecht. Verglichen mit anderen europäischen Staaten war das eine grosser Fortschritt.

Abstimmung über Verfassung, Wahl des Parlaments
In der Volksabstimmung war eine Mehrheit dafür. 15 ½ Standesstimmen wurden zugunsten der Verfassung abgegeben, 6 ½ dagegen. Das Verfahren in den Kantonen war nicht einheitlich, bisweilen entschieden die Stimmberechtigten, dann Landsgemeinden, und sogar das Parlament kam Einzelfall zum Zug. Die unterlegene Minderheit stand vor einem Dilemma: Sollten sie als gute Demokraten die Mehrheit zu akzeptieren oder als Souveränisten auf ihre Unabhängigkeit vom Bund zu bestehen? Die Urschweizer Kantone mussten schliesslich zur Mitgliedschaft im Bund gezwungen werden.
Die nachfolgenden, ersten Parlamentswahlen brachten dem Freisinn, wie sich die Gründerbewegung aus Liberalen und Radikalen nun nannte, einen haushohen Sieg. Er dominierten beide Kammern und bestimmte einen Bundesrat nach eigenem Gusto. 7 Freisinnige nahmen am Regierungstisch Platz, allerdings mit unterschiedlichem Hintergrund: Zwei mussten katholisch sein, und je Einer musste die beiden Sprachminderheiten vertreten. Einen garantierten Sitz hatten Zürich, Bern und die Waadt.
So regierte es sich einfach!

Erste Verfassungsrevisionen
1872 drängte sich eine erste Verfassungsrevision auf. Sie scheiterte, denn die französischsprachigen und die katholischen Landesteile votierten dagegen. Der zweite Versuch, 1874, war erfolgreicher, weil ein Teil der Opposition aus der französischsprachigen Minderheit konnte mit Entgegenkommen in föderalistischen Fragen aufgefangen werden konnte. Die Revision bracht nebst neuen Bundesaufgaben das Referendumsrecht und den Aufbau von Verbände als Stütze des Bundes in Wirtschaftsfragen.
Die katholisch-konservative Opposition näherte sich erst 1891 dem ungeliebten Bundesstaat an. Einer aus ihren Reihe wurde in den freisinnigen Bundesrat kooptiert. Die Partialrevision der Bundesverfassung wurde zugelassen. Und freisinnige und katholisch-konservative Schweizer feierten nun den Bundesbrief von 1291 als Staatsgründung. Dessen Geschichte verschmolz den Gründungsmythos mit Tell und Verwandten mit dem Verfassungsdenken der Moderne.
Problematisch blieb die Integration der Jesuiten und der Juden. Kaiser Napoleon der III. machte sich zum Anwalt der jüdischen Gemeinschaft. Handelsverträge mit der Schweiz sollte nur geben, wenn die Diskriminierungen der Juden aufgehoben würden. 1866 gewährte man ihn im Rahmen einer kleinen Verfassungsrevision das Niederlassungsrecht. 1874 kam die freie Religionsausübung hinzu.

Stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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