Die Schweiz hat ein Regierungssystem sui generis.

Zwischen Bundeshaus Ost und Parlamentsgebäude

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Weder präsidentiell noch parlamentarisch
1848 war umstritten, wer den Bundesrat wählen sollte. Die Wogen gingen zwischen Parlament und Volk hin und her. Schliesslich obsiegte die Palramentswahl. Ausschlaggebend war, dass der Bundesrat als Kollektiv funktionieren sollte und nur die Parlamentarier das nötige Gespür hierfür hätten.
Aus heutiger Sicht fehlt damit das wichtigste Element eines präsidentiellen Regierungssystems. Denn dafür ist die Legitimation durch Wahl unabhängig vom Parlament entscheidend.
Allerdings, hat die Schweiz auch kei parlamentarisches Regierungssystem. Zwar wählt das Parlament die Regierung, doch kann es sie nicht stürzen, und die Regierung kann das Parlament nicht auflösen. Das wären die zentralen Merkmale.
Man spricht deshalb von einer parlamentsgebundenen Regierungsgewalt. Staatsrecht und Politikwissenschaft bezeichnen es als Beispiel sui generis, als ein Fall für sich, weil aus sich selber entstanden und deshalb für den Einzelfall angemessen.
Wichtig ist die Pfadabhängigkeit. Die Tagsatzung der alten Eidgenossenschaft war ein Kollektivorgan, das Direktorium während der Helvetischen Republik war es auch. Erst Bonaparte hatte mit dem Landammann der Schweiz, einem Regierungschef auf ein Jahr, in Richtung Präsident (oder König) experimentiert. Das hielt 10 Jahre -solange der Kaiser auf den europäischen Schlachtfeldern gewann.
Mit dem Bundesstaat lebte der Posten des Landammanns eingebettet wieder auf. Auch der heutige Bundespräsident, ursprünglich für äußere und innere Sicherheit zuständig, amtet für ein Jahr. Republikanischer geht nicht! Ganz bewusst werden seine Kompetenzen klein gehalten, denn der Bundespräsident soll nicht mehr als ein „Primus inter Pares“, ein Erster unter Gleichenartigen, sein.

Kollegial- und Departementalprinzip
Zu den Eigenheit des Regierungssystems der Schweiz zählen bis heute das Kollegial- resp. Departementalprinzip. Gemeint ist damit, dass der Bundesrat in wichtigen Fragen als Kollegium entscheidet, derweil der Departementschef untergeordnete Angelegenheiten alleine bestimmen kann. Maßgeblich sind die wöchentlichen Bundesratssitzungen, bei denen das sachverantwortliche Mitglied den Antrag stellt und die anderen mit Mitberichten kurz vor der Entscheidung Unterstützung oder Opposition signalisieren. Im besten Fall herrscht große Einigkeit, oder aber es entscheidet die einfache Mehrheit in einer Abstimmung.
Man hat mehrfach versucht, das Regierungssystem der Schweiz zu modernisieren, ist damit aber gescheitert. Prominent der Fall war das bei der letzten Verfassungsrevsion 1999. Aus Angst, das Gesamtprojekt könnte an diese Frage scheitern, gliederte man jedoch die Staatsleitungsreform aus. Konkret diskutiert wurden danach die Zweiteilung der Regierung mit 5 BundesrätInnen und einer Anzahl Minister für die Verwaltungsführung, die Einführung vom Staatssekretariaten für spezielle RegierungsaUfgaben und die Verstärkung der Generalsekretariate an der Seite der Bundesräte.
Auf Ersteres hat man ganz verzichtet, teilweise realisiert wurde dagegen das Andere. Heute kann der Bundesrat maximal 10 Staatssekretariate namentlich für den austausch mit dem Ausland bezeichnen. Aktuell hat die Schweiz heute sechs davon – das Departement für Auswärtige Angelegenheiten gleich zwei. Effektiv handelt es sich aber um herausgehobene Amtdirektoren. Erhöht wurde auch die Schlagkraft der Generalsekretariate. Dies bietet namentlich den Parteien sse der Kabinettsbildung. Kritiker meinen, das habe den Einfluss der Parteien auf die Regierung noch gestärkt, nicht aber den einheitlichen Auftritt.
Nicht durchgesetzt hat sich die mehrfach diskutierte Stärkung des Regierungspräsidiums. Weder die Amtszeitverlängerung über ein Jahr hinaus, wie es einzelne Kantone kennen, noch die Etablierung eines eigentlichen Präsidialdepartementes wie in städtischen Exekutiven wurden eingeführt. Schubladisiert wurde auch eine Aufteilung auf neun statt sieben Departemente. Die Angst, eine vergrößerte Regierung bräuchte eine stärkere Führung, war hier maßgeblich.

Nicht Wahlen, sondern Volksabstimmungen kontrollieren die Regierung
Die wichtigste Kontrolle der Regierungen in der Schweiz geschieht nicht durch Wahlen und Abwahlen, sondern durch Volksabstimmungen. Mehrparteienregierung und Volksabstimmungen gehören eng zusammen. Denn man ist bestrebt, Politik in die Regierung zu tragen, nicht der Volksabstimmmung zu überlassen. Je mehr Parteien regieren, desto eher scheint das erfüllt. Zudem zentriert die Referendumsdrohung Entscheidungen meist schon im Ansatz. Die Poltik des Bundesrats ist deshalb in aller Regel gut eingemittet, allenfalls leichtes rechts oder links davon. Auch sonst herrscht Pragmatismus vor. So hat der Bundesrat ein feines Sensorium entwickelt, um die Schlagkraft von Volksinitiaitven zu zähmen. Normalerweise empfiehlt Ablehnung, in 2 von 5 Fällen realisieren er oder das Parlament indirektes Entgegenkommen auf dem Gesetzesweg. Geht einmal etwas schief, muss dasRegierungsmitglied nicht zurücktreten, sondern Besserung gelobigen. Stabilität geht über alles!

Polarisierung, Reparlamentarisierung und die vierte Position im Bundesrat
In jüngster Zeit spricht man von einer gewissen Reparlamentarisierung des Regierungssystems. Die Mächte verlagere sich von der Exekutive zur Legislative, wo sie ja 1848 auch war. Namentlich der Nationalrat löst sich zusehends von der Agenda der Rgierung, und der Ständerat ist bisweilen in der Lage, eigene Lösungsalternativen vorzuschlagen, wenn die Regierung blockiert ist. Das hat viel mit der Polarisierung zu tun, dem schwindenden Konsens in der Politik und der Profilierung von Parteien (resp. Blöcken) in der Öffentlchkeit zu tun.
Die personelle Zusammensetzung des Bundesrat blieb bis heute entscheidend. An sich ist klar, dass das System nur funktioniert, wenn die Regierung aus ihrer Mitte heraus wechselnde Mehrheit zulässt. Gewinnt und verliert immer die gleiche Seite, entsteht rasch Unzufriedenheit. Lange kam diese von links, namentlich ab 2007 jedoch von rechts. Die Zeiten der großen Einigkeit scheinen vorbei zu sei. Der jetzige Bundesrat ist, wie die Politik insgesamt, polarisiert.
Bis 2003 hatten FDP und CVP im Bundesrat eine numerische Mehrheit, und häufig auch ein abgestimmtes Regierungsprogramm. Mit den heutigen VertrerInnen von SP und SVP liegt die Mehrheit bei den Polparteien, jedoch ohne gemeinsamen Projekte. Solange die BDP im Bundesrat vertreten war, erschien die Mehrheitsbildung für SP, CVP und BDP einfacher, seither ist es für SVP und FDP schneller möglich.
Die politische Position des vierten Bundesrates von rechts oder links her gesehen ist heute die maßgebliche im Regierungssystem der Schweiz.

Stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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