Der König der Niederlande erzwingt die erste Volksabstimmung in der Schweiz

Die Niederlande in Bern (Teil 6):

In seinen Grundzügen entstand der heutige Bundesstaat 1848. Im globalen Vergleich war die Demokratie, die so entstand, fortschrittlich; heutigen Anforderungen an die Demokratie mag sie nun bedingt genügen.
Das Volk wählte den Nationalrat im Mehrheitsverfahren, die Kantone, in der Regel vertreten durch ihre Parlamente, bestimmten die Ständeräte. Die Bundesrat ging aus einer Wahl in der Vereinigten Bundesversammlung hervor. Ein parlamentarisches Regierungssystem, wie man vermuten könnte, ging daraus jedoch nicht hervor. Weder konnte das Parlament die Regierung vorzeitig entlassen, noch war es der Regierung erlaubt, das Parlament aufzulösen.
Beides regelte die erste Bundesverfassung mi festen, damals dreijährigen Amtszeiten. Die jungen Institutionen sollten so geschützt werden. Vorgesehen war nur ein vage formuliertes Vorgehen für eine Totalrevision, nicht für Partialrevisionen. Denn die damalige Bundesverfassung galt als wichtigste Garant für die Unabhängigkeit des Landes.
Trotzdem musste man die Bundesverfassung verbessern könnten. 1874 war dies mit der ersten zuerst geglückten Totalrevision der Fall. Dazwischen gab es Probleme. Denn man hatte die Menschenrechte, welche 1789 die Französische Revolution deklariert hatte, nur beschränkt umgesetzt. Namentlich fehlte eine Garantie der Religionsfreiheit. Sie galt nach schweizerischem Verständnis nur für beiden christlichen Konfessionen römisch-katholisch und evangelisch-reformiert.
Als sich der junge Bundesstaat anschickte, mit dem Ausland lebensnotwendige Freihandelsverträge abzuschliessen, sollte genau das eine diplomatische Krise auslösen.
Allen voran ging 1863 ausgerechnet das Königreich der Niederlande! Denn die Niederländer hatten mit die Religionsfreiheit bereits fest verankert. Mit dem Hinweis auf die fehlenden Grundrechte der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz verweigerte das Königreich die Ratifizierung des vorbereiteten Freihandelsvertrags. Das Kaiserreich Frankreich doppelte nach, indem es mit der gleichen Begründung auf Verhandlungen mit der Schweiz gar nicht eintrat. Das Veto des Nachbar hatte Gewicht!
Innert Jahresfrist akzeptierte das eidg. Parlament in der Bundesstadt Bern die Bedingung. Vorangegangen war allerdings eine hitzige Debatte zur Niederlassungsfreiheit der Juden resp. der Kantonssouveränität. Schließlich entschied man sich für Ersteres.
Mit der Ratifizierung der Handelsverträge mit Frankreich und der Niederlande begannen die innenpolitischen Probleme jedoch erst. Denn neuen Niederlassungsrechte galten nur für die Juden dieser Länder, nicht aber für alle anderen, auch nicht für die Schweizer Juden. Der Bundesrat lancierte darauf hin das erste eidgenössische Abstimmungswochenende. Entschieden wurden über neun einzelne Vorlagen.
Am 14. Januar 1866 war soweit: Angenommen wurden jedoch nur der neue Verfassungsartikel zur Niederlassungsfreiheit. Er stellte hierzu alle Schweizer Bürger, also auch die jüdischen. gleich. Alle anderen Neuerungen lehnte der Souverän jedoch mehrheitlich ab. Dazu zählte das Stimm- und Wahlrecht für alle Niedergelassene auf kommunaler und kantonaler Ebene, ihre Besteuerung und die generelle Glaubens- und Kultusfreiheit. Erst mit der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 wurden diese Einschränkungen aus dem Weg geräumt und die Gleichstellung der Juden auch in politischer und religiöser Hinsicht gewährleistet.
Rückblickend kann man sagen, Wirtschaftsinteressen der Schweiz brachten Fortschritte bei den Menschenrechten, die man bis anhin verweigert hatte. Allerdings war es kein freier Wille, sondern Druck aus dem Ausland, den ausgerechnet zwei Monarchen, allen voran der König der Niederlande, vorbereitet hatte!