Stadtwanderung Ochsenbein 4: Die Verfassungskommission am Tag und in der Nacht

Wir stehen vor dem Berner “Zunfthaus zu Schmieden”. Die Schmiede waren im Alten Bern eine der vier gewerblichen Gesellschaften, die sich die Quartierverwaltung teilten. 1913 wurde das Zunfthaus zum Warenhaus umgebaut, das heute eine Filiale der Manor-Kette beherbergt. 1848 schrieb es die Geschichte der modernen Schweiz.

Wir stehen vor dem Berner “Zunfthaus zu Schmieden”. Die Schmiede waren im Alten Bern eine der vier gewerblichen Gesellschaften, die sich die Quartierverwaltung teilten. 1913 wurde das Zunfthaus zum Warenhaus umgebaut, das heute eine Filiale der Manor-Kette beherbergt. 1848 schrieb es die Geschichte der Schweiz.
Formell tagte die Verfassungskommission im Äusseren Stand, eine Stresse weiter. Jeder Kanton hatte einen Vertreter. Ulrich Ochsenbein war der Präsident. Das Gremium sollte mit der ersten eigenen Verfassung die Zukunft der Schweiz gestalten.
Informell bildeten sich die Meinung allerdings anderswo. Denn die katholischen Freisinnigen, die Minderheit!, versammelten sich des des Nachts in den Räumen des Zunfthauses zu Schmieden. Deshalb wurden sie der “Clubb zu Schmieden” genannt. An ihrer Spitze stand der Oltner Kaufmann Martin Munzinger.
Anfänglich dachten die Freisinnigen daran, die Tagsatzung als Parlament beizubehalten. Aus Überzeugung geschah dies nicht. Aber es war ein Entgegenkommen an die Kriegsverlierer, und es sollte die europäischen Garantiemächte beschwichtigen.
Doch dann brachen in Europa die 1848er-Revolutionen aus!
Zuerst in Frankreich, dann in Bayern, Österreich und Preussen. Der Ruf nach Republiken machte die Runde. Die Bürger verlangten politische Rechte. Paris, Baden, München, Wien, Budapest, Berlin, Mailand und Venedig standen in Flammen.
Fürst Metternicht, der mächtige Kanzler auf dem Wiener Kongress 1815 musste abdanken!
Die Umwälzungen liessen auch die Verfassungskommission kippen. Die Radikalen verlangten den Einheitsstaat, wie ihn seinerzeit Napoleon konzipiert hatte. Vorgesehen war, wie damals, ein Zwei-Kammern-Parlament; doch sollte nur separat beraten, dann gemeinsam abgestimmt werden.
Das hätte die Souveränität des Volkes gegenüber der der Kantone erhöht!
Unter den katholischen Freisinnigen regte sich Widerstand. Sie wussten um die konservative Opposition in ihren Kantonen, die auf ihre traditionelle Souveränität als Staaten pochten. In der Not rief der gemässigte Munzinger Paul I.V. Troxler, einen liberalen Katholiken, zur Hilfe. Der dozierte als Professor für Staatsrecht an der Berner Universität. Und er war Spezialist für die amerikanische Bundesverfassung.
In der Nacht vom 22. auf den 23. März sollte Troxler im Zunfthaus zu Schieden einen Bundesstaat mit zwei gleichberechtigten Kammern nach amerikanischem Vorbild entwerfen.
Der “Clubb” war sofort begeistert. Anderntags setzte sich ihr Antrag im Plenum durch; die Idee von National- und Ständerat überzeugte. Die Volkskammer sollte in Volkswahlen geschehen, die Kantonskammer durch die Kantonsparlamente bestimmt werden. Der Bundesstaat war in Griffnähe.
Eine zweite Kontroverse betraf die Wahl der Regierung, des Bundesrats. Der Parlamentswahl stand auch hier die Volkswahl gegenüber. Mit knappem Mehr setzte sich ersteres durch. Wahlgremium sollte die Vereinigte Bundesversammlung sein. Da hatte der Nationalrat ein leichtes Uebergewicht.
Während sich in Europa die Revolutionen breitmachten, legte man in Bern bereits im April 1848 einen Bericht vor, der die kommende Bundesverfassung mit allen vorgesehenen Artikel beinhaltete. Der Entwurf ging an die Kantone. Entscheiden sollten sowohl die kantonalen Parlamente wie auch die kantonalen Stimmbürger.
Eine ausgemachte Sache war das nicht. Aus verschiedenen Gründen, wie wir sehen werden.