#Beizentour: 10 erhellende Bruchstücke der Gasthausgeschichte (Berns)

Quelle: Das Gasthof- und Wirthshauswesen der Schweiz in älterer Zeit
Bemerkung: Die Schreibweisen vom Ende des 19. Jahrhunderts wurden durchwegs belassen.

1. Was ist ein Wirth oder eine Wirtin?
“eine Person die ihre Nahrung mit Beherbergung, Futter und Mahl für fremde Leute, für billige Vergeltung sucht und dafür Dienste leistet, den Gebrauch ihrer Zimmer auf kurze Zeit verstattet, und allerhand Bequemlichkeit verschafft, und endlich Essen und Trinken verkauft.” (Georg-Heinrich Zinke 1750)

2. Stifte, Klöster und Bischöfe
«Mit der Zeit der Städtegründungen in Helvetien, etwa im Jahre 1000, beginnt die Periode der Wirtshaus-Industrie, und sonderbarerweise sind es Stifte und Klöster, welche es nicht verschmähen, selbst auf dem Lands Wirtshäuser und Ställe zu errichten und gegen Zins auszuleihen – zum allgemein Besten. im 13. Jahrhundert finden wir vorerst in den Städten die aus den sogenannten Ellenden-Herbergen sich entwickelnden Gasthäuser mit Beherbergungsrecht. ”

3. Der Falken in Bern
“Noch im Jahr 1534 besass der Bischof von Lausanne das Wirthshaus zum Falken in Bern und wurde vom Rathe der Stadt ersucht, dasselbe mit einem tüchtigen Wirth zu besetzen. «

4. Hohe Besuche
“Als man in Bern König Sigmund im Jahre 1414 in Silber servieren wollte, lehnte des Königs Hofmeister das mit den Worten ab: “Es wurd bald verstohlen!”. So trank der König mit seinem ganzen Gefolge, das auf 800 Berittene belief … “us dünnen Glesern*. Und doch kam dieser Besuch die Stadt mit den Auslagen für “Zerung, Schmide, Sattler, die Besuche bi den schönen frouwen im Gesli (das heutige Ryffligässli, cl)”, und den Geschenken an die Pfeifer, Trompeter, Thürhüter, Metzger und Köche des Königs auf 2000 Pfund Pfenning zu stehen.”

5. Verschiedenartige Gasthäuser
“Weitaus in den meisten Orten der Schweiz unterschiede man in alter Zeit nur Tavernen mit Beherbungsrechten, Wein- und Bierhäuser. Zu den Weinhäusern gehörten die Zunftstuben in der Stadt und Gesellenhäusern im Dorf,”

6. Weinhäuser
Die Weinhäuser, in der französischen Schweiz caves, cabarets, in den ennetbirgischen Vogteien locande, battale, taverne oder osterie, auch cantine genannt, waren Schenkhäuser ohne Beherbungsrecht. In älterer Zeit durften diese in der Regel nur einerlei oder zweierlei Wein auf Lager halten und den Gästen nur Brod und Käse aufstellen. Allein vielerorts, namentlich in Bern und Genf, waren Weinhäuser weit mehr besucht, als die eigentlichen Wirtshäuser.»

7. Wirtshausschilder
“Die ältesten Wirtshausschilde hatten eine symbolische Bedeutung; sie erinnerten an den Kirchenpatron des betreffenden Ortes. …
An Zunfthäusern brachte man die Bilder eines Ochsen, Stiefel, Hufeisen, Lamm, Fisch, Salm, Hecht, Traube, Anker, Rebstock an.
Oft wurde das Wappen des Gerichts- und Landesherren, der Stadt oder des Ortes zum Wirthshausschilde gewählt: … der Löwe in habsburgischen und kyburgischen Landen, der Adler in froburgischen, der Kranich in der Landschaft Greyerz, der Bär in den Gebieten von Bern, St. Gallen und Appenzell.”

8. Kaffeehäuser
«Schon 1550 in Konstantinopel importiert, war der Kaffee bei den Türken bald beliebt. Wegen der belebenden Wirkung auf die Denkkraft ausübt, nannte man in Konstantinopel die Kaffeehäuser Schulen der Erkenntnis. Weise und Dichter sprachen sich da so offen aus, dass Murad II. die Kaffeegesellschaften, die in der Neuzeit einen so unschuldigen Charakter angenommen haben, als staatsgefährlich verbot.» … “1640 wurde Kaffee in Venedig eingeführt und zuerst nur in Apotheken als Heilmittel sehr theuer verkauft.”

9. Hugenotten bringen das Kaffeehaus nach Bern
«Französische Flüchtlinge (in den 1680er Jahren, cl) errichteten in Bern die ersten Kaffeehäuser, die 1693 geschlossen wurden, weil in denselben über Tagesneuigkeit gesprochen wurde.»
Noch 1783 durfte in Basel im Kaffeehaus keine weibliche Bedienung gehalten werden, sondern nur Kaffeejungen.”

10. Das Restaurant in Paris
«Es war im Jahr 1765, als der Pariser Wirth Boulanger an seiner Gaststube die Inschrift anbrachte: ” Vernite ad me omnes qui stomacho laboratis et ego vos restaurabo” («Kommet zu mir, die ihr Magenprobleme habe und ich werde euch wiederherstellen”) Seither nannte man jene Wirtschaften ohne Beherbungsrecht Restaurants. Diese neue Kategorie von Wirthschaften machte sowohl den alten Tavernen-Wirthen als den Bäckerstuben Concurrenz.”

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