#Beizentour 2. Station: Der Kaiseranwärter, erste Trinkgläser und das Stadtregiment


Vennerbrunner. Venner waren die Quartiermeister im Kleinen Rat, der nebenan im Rathaus tagte.

1414 besuchte König Sigismund von Ungarn die Stadt Bern. Er war Kaiseranwärter und kam, und das neue Rathaus einzuweihen.
Im königlichen Gefolge sollen je 1400 Ritter und Ross gewesen sein. Und Bern hatte noch keine einzige Herberge! Denn in der Stadt sorgten damals im wesentlichen die Klöster für Möglichkeiten der Uebernachtung. Oder Private.

Das Dominikanerkloster schaffte für den hohen Besuch extra Gläser an, wie sie in Frankreich bereits üblich waren. Besteck brauchte es keines. Messer brachten die Gäste selber mit, Gabel und Löffel kannte man noch nicht.
Gegessen und getrunken wurde an langen Tischen in den Sälen der Klöster. Danach ging die Mannen ins Bordell, am heutigen Ryffligässlein gelegen.

Sigismund zahlte gut und machte aus Bern eine Reichsstadt. Nun durfte man selber über Krieg und Frieden entscheiden, und über Leben und Tod!
An der Spitze der Stadt stand ein Schultheiss, unterstützt von einem Säckelmeister und einem Stadtschreiber. Vier Venner kamen hinzu, die als Quartiermeister je ein Stadtquartier vertraten. Sie geboten über die Feuerwehr und erledigten die militärischen Aufgebote.
Sie bildeten mit anderen den Kleinen Rat. Dem stand der Grosse gegenüber. Er versammelte die Burgerschaft. Maximal je 100 aus jedem Quartier waren zugelassen.

Bis zur Reformation sollten sie aber im Schatten der Stadtklöster stehen. Doch der Bedarf für Gasthäuser war durch den hohen Besuch geweckt worden. Mehr dazu das nächste Mal!

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#Beizentour, 1. Station: Die Angeklagten, der Richtstuhl und das Besäufnis

Es folgt eine 15teilige Serie zu meiner Beizentour durch Berns Gastronomie

Wer hier stillstehen musste, riskierte zum Tode verurteilt zu werden. Denn Mitten auf der damaligen Märitgasse stand vom 16. bis zum 18. Jahrhundert ein steinerner Richtstuhl für den Schultheissen.

Auf Mord stand Rädern.
Für Diebstahl wurde man gehängt.
Ketzer kamen im brennenden Scheiterhaufen um.

Bei Frauen wandte man am häufigsten das sog. Säcken an. Verurteilte wurden in einen Sack gesteckt und in die Aare geworfen. Oder frau wurde lebendig begraben.

Im 18. Jahrhundert kam meist nur noch das Richten durch das Schwert zum Einsatz. Erst 1866 wurde die Todesstrafe im Kanton Bern als barbarische Strafe ganz abgeschafft.

Angeklagte wurden seit dem Spätmittelalter aus dem Erdgeschoss des Rathauses geführt, das noch lange Richthaus hiess. Dort hatten sie die letzte Mahlzeit bekommen. Die Totenglocke kündigte das fürchterliche Schicksal an.

Es folgte der Richterspruch mitten in der Stadt.

Verurteilte wurden vor der Reformation noch ins Münster geführt, wo sie ein letztes Mal beichten konnten. Mit der Reformation ging man direkt zu einer der drei Richtstellen ausserhalb der Stadt. Der Henker waltete seines Amts. Er hiess übrigens Nachrichter.

Die Richter wiederum zogen sich in die Gesellschaft zum Narren an der Junkergasse zurück, wo das amtliche Besäufnis stattfand. Mit viel Alkohol gedachte man der verlorenen Seele ein letztes Mal!

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