Demokratiegeschichte von unten

Rezension von Rolf Graber: Demokratie und Revolten. Die Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz. Chronos Verlag, Zürich 2017.

978-3-0340-1384-0

Im internationalen Vergleich führte die Schweiz Formen der demokratischen Mitbestimmung früh ein. Klare Vorbilder gab es noch nicht. Die Mitgestaltung durch das Volk entwickelte auf der Basis der vordemokratischer Traditionen, aber auch aufklärerischer Ideal, erweiterte diese mit der Verbindung von Demokratie und Gewaltenteilung resp. Grundrechten entscheidend. Ein neues Buch zeichnet die der Schweizer Demokratie Entwicklungslinien nach.


Das Veto: St. Gallen geht vor

Im Kanton St. Gallen brach, wie auch andernorts in der Deutschschweiz, ein Streit zwischen Anhängern der repräsentativen und der “reinen” Demokratie aus. Letztere nannten sich Demokraten und traten für Bürgerversammlungen als Organ der Gesetzgebung ein. Erstere hiess man Liberale, ihnen reichte es, wenn eine verantwortungsvoll handelnde Elite im Namen des Volks handeln könne.

Am 13. Januar 1831 hatte der St. Galler Grosse Rat über einen Antrag zu entscheiden. Dieser sah vor, dass ein vom Volk gewählter Bürgerausschuss verabschiedete Gesetze ablehnen konnte, wenn er diese als “volkswidrig” empfand. Auge in Auge mit 600 Landleuten, die mit Knütteln und Knebeln angerückt waren, sagte das Parlament Ja.

Es war dies die Geburtsstunde des Vetos – einer Vorstufe der Volksrechte. Das Veto war eine Einschränkung der Macht des Parlaments, die rasch die Runde machen sollte: Basel, Wallis, Luzern, Bern, Schaffhausen und Thurgau führten das Instrument in den folgenden Jahren nach dem St. Galler Vorbild ein.

Volksabstimmungen: Durchbruch in der Waadt

Volksrechte, wie wir sie heute kennen, erlebten ihre Feuertaufe im Kanton Waadt. 1845 entstand dort eine Volksbewegung, die sich gegen die Jesuiten richtete. Führend waren hier die von der Französischen Revolution inspirierten Radikalen. Zu ihren Forderungen gehörte die Einführung von Referendum und Initiative.

Demnach sollte die Mehrheit der Aktivbürger im ganzen Kanton über Gesetzvorschläge oder über einen Vorschlag, den 8000 Bürger machen konnten, abschliessend entscheiden. Am 10. August 1845 nahmen die Waadtländer das erste Volksrecht auf der Basis von Personenscheidungen mit deutlichem Mehr an.

Der Waadtländer Volksbewegung gelang es so, in Sachen Volksrechte alle Deutschschweizer Kantone zu überholen, ohne einen antiliberalen Preis zu bezahlen wie beim Veto. Massgeblich war die wache Erinnerung an die Helvetische Revolution von 1798. Damals führte man die eingeschlafenen Ständeversammlungen wieder ein, allerdings nicht mehr unter adeliger Führung, sondern als Gemeinde der Aktivbürger.

Zwischen Kontinuität und Diskontinuität

Die Debatte zur Geburt der direkten Demokratie in der Schweiz wird durch zwei gegensätzliche Auffassungen bestimmt.

Alfred Kölz, Zürcher Verfassungsrechtler, spricht von einem Bruch mit der Tradition. Denn trotz vordemokratischer Formen der Mitsprache fehlte allen Beispielen das Bewusstsein für Gewaltenteilung und Menschenrechte.

Der Berner Historiker Peter Blickle betont dagegen die Kontinuität. Demokratie habe sich in der Schweiz wegen des verbreiteten Kommunalismus früh durchgesetzt. Gemeint sind damit die Stadtrepubliken und Landsgemeinden, die es seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert gab.

Eine originelle Zwischenposition nimmt das neue Geschichtsbuch des Zürcher Historikers Rolf Graber “Demokratie und Revolte” ein. Der Untertitel lautet “Die Geschichte der direkten Demokratie in der Schweiz”. Zwar steht der Autor Kölz’ Bruch-These näher als Blickle und dessen These der Kontinuität. Die Regenerationspolitiker schafften etwas Neues. Doch griffen sie, so Graber, auf Traditionen und Mythen zurück, die eindeutig vorhelvetischer Natur waren.

Erste Spuren in den 1760er Jahren

Um zu verstehen, was geschah, muss nach Graber die Geschichte des Protests in der Schweiz neu geschrieben werden. Denn Demokratie, insbesondere direkte Demokratie, musste stets erstritten und erkämpft werden.

Frühe Spuren dieses Protests finden sich in den 1760er-Jahren; 70 Jahre bevor es zum Veto kam, 90 Jahre vor der ersten Volkabstimmung im Bundesstaat und ein ganzes Jahrhundert bevor sich die Abstimmungsdemokratie in den Kantonen und im Bund ausbreitete.

Um diese langsame Entwicklung nachvollziehbar zu machen, bedient sich Graber des Begriffs der “Sattelzeit”. Sie beschreibt den Übergang von der Stände- zur Bürgergesellschaft, speziell die Französische Revolution mit ihrer Vor- und Nachgeschichte.

Aufmüpfige Jugend als altes Phänomen

Zur Vorgeschichte des grossen Umbruchs am Ende des 18. Jahrhunderts in der Eidgenossenschaft gehören beispielsweise Jugendrevolten und Zunftkonflikte. Mit der Krise der alten Ordnung entstanden zahlreiche freie Gemeinden. Selbst die Geschlechterfrage wurde zum Thema, denn besonders die Fischweiber und Prügelknaben trieben die revolutionären Forderungen voran. Diese Politisierung hatte einen Zweck: den klassischen Republikanismus des Ancien Regimes zu dynamisieren.

Das alles ist für Graber der eidgenössische Beitrag zur Demokratiegeschichte. Den Impuls von aussen gaben aber Revolutionäre, die zu Beginn der Helvetischen Republik ganz im französischen Sinne handelten. Und sie waren es, die als allererste Volksrechte propagierten.

Autor Rolf Graber unterscheidet vier Formen des Protests : den legalen Protest des Bittens und Begehrens der Untertanen gegenüber der Obrigkeit; die Kommunen, mit denen sich speziell die Landbevölkerung traditionell verwaltete; den volkskulturellen Protest, der den Herrschenden bisweilen mit bäuerlicher Gewalt drohte; sowie die Geselligkeit aufgeklärter Clubs, die Probleme des Gemeinwesens im Sinne der Aufklärung verhandelten.

Mobilisiert wurden so vor allem die ländlichen Untertanen, aber auch städtische Einwohner, die von der politischen Mitsprache ausgeschlossen geblieben waren. Nicht selten stellten sich charismatischen Persönlichkeiten etwa aus dem Gastwirtschaftsgewerbe an die Spitze der Proteste. Legitimiert wurde dies bisweilen durch den Rückgriff auf traditionsreiche Figuren wie Wilhelm Tell, der sich als Manifestant gegen das Ausland, aber auch die eigenen Herrschaften eignete.


Ausschluss als eigentliche Triebfeder der Demokratisierung

In seiner Demokratie-Geschichte ergreift Graber Partei. Er nimmt zugunsten der unteren und mittleren Schichten Stellung im grossen Umbruch von der Stände- zur Bürgergesellschaft Stellung. Zahlreichen Deutungen der Zeitgenossen, aus der Bürgerherrschaft werde eine Pöbelherrschaft entstehen, widerspricht er klar.

Erkennen könne man die Logik des entstehenden Volkes nur, wenn man seinen Standpunkt teile. Denn dieser sei beseelt von der Forderung nach politischer Partizipation, um soziale Verbesserungen zu erreichen.

Der Historiker nennt den Ausschluss breiter Bevölkerungskreise von der politischen Macht als die Triebfeder aller Demokratisierungsbestrebungen. “Das Bewusstsein von politischer und sozialer Ausgrenzung erzeugt ein weiterführendes Emanzipationspotenzial und eine weiterreichende Dynamik. (…) Das Ausgeschlossensein wird zum Ausgangspunkt des Widerstands und zum zentralen Antriebsmoment der Demokratieentwicklung.”

Grabers These, im Schlusswort nachgerecht, ist deutlich: “Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Forderungen nach mehr Partizipation immer auch an soziale und materielle Anliegen gekoppelt sind, die von der Hoffnung auf eine menschenwürdige Existenz befeuert werden und eine beträchtliche Dynamik entfalten.”

Claude Longchamp

Etwas erweitert erstmals erschienen bei swissinfo.ch

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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