die vergangenheit der direkten demokratie in der schweiz – ein fortsetzungsblog

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die ereignisse, wie es in der schweiz zur abstimmungsdemokratie kam, sind nicht ganz unbekannt: am 20. märz 1831 wird die erste demokratisch legitimierte zürcher kantonsverfassung in einer volksabstimmung gutgeheissen. der ja-anteil ist überwältigend: 40503 ja gegen 1721 nein! die verfassung selber wurde 10 tage zuvor, am 10. märz, definitiv verabschiedet und bekannt gemacht. am 10. april legten die kantonsbürger, in ihren kirchen den eid auf die neue verfassung ab: «Wir Bürger des Kantons Zürich schwören Treue der Schweizerischen Eidgenossenschaft und unserm Kanton; wir schwören, die Unabhängigkeit, Rechte und Freiheiten unsers teuren Vaterlandes zu schützen und zu schirmen, mit Gut und Blut, wo es die Not erfordert», lautete die formel hierzu.

der eid war nötig, denn der bruch mit der vergangenheit war 1831 radikal. er hatte sich 1830 angekündigt. die februar- und junirevolutionen in paris hatten ihre wirkung in der schweiz wie anderswo auch. am stärksten war der umbruch im tessin, wo ein finanzskandal das politische gefüge erschüttert hatte, und die liberale bewegung dagegen besonders stark ausfiel. doch auch in zürich gärte es 1830. hier eskalierte der generationenkonflikt. namentlich die gebildete jugend mochte die altmodische staatsführung ihr väter nicht mehr. in uster kam es zu einer grossen volksversammlung. die landleuteleute begehrten nach gleichen rechten wie die stadtherren. das winterthurer bürgertum übernahm die führung in der bauernbewegung; sie kündigte der stadt zürich, im 1803 geschaffenen kanton die hauptstadt, seit 1814 mit vielen traditionellen vorrechten ausgestaltet, ihre gefolgschaft. ende des jahres kapitulierte die alete zürcher regierung; das parlament löste sich auf. in wenigen wochen entstand die neue verfassung. stark inspiriert war sie von ludwig snell, dem deutschen flüchtling, der in küsnacht asyl erhalten hatte, und die volksbewegungen in sachen demokratie lehrte. am 10. märz 1831 war man soweit: das verfassungwerk wurde besiegelt!

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die regeneration der politischen lebens in zahlreichen kantonen während den 1830er war die voraussetzung für den machtwechsel im restaurierten staatenbund, den der wiener kongress 1815 geschaffen hatte. er führte zwischen 1845 und 1848 zu einer polarisierten situation, zugespitzt in einem bürgerkrieg. die siegerkoalition begründete danach den heutigen bundesstaat.

als die neuen kräfte die macht im bundesstaat erobert hatten, wollte sie aber vorerst nichts wissen von volksentscheidungen. ihre herrschaft war zwar total, basierte aber noch auf schwachen institutionen. zudem war der nationale raum zu schwach durch überkantonale massenmedien erschlossen. das liess einen elitären freisinn, gerade in zürich, erstarken.

gegen die macht des zürcher freisinn aus der staatsgründung formierte sich eine zweite, für die schweiz typische form der politischen einflussnahme: die demokratische bewegung der späten 1860er jahre. sie erkämpfte die erste verfassungsrevision per volksabstimmung, mit der auch volksrechte auf bundesstaatlicher ebene als möglichkeit der parzialrevisionen der verfassung eingeführt wurden.

1891 erweiterte man das referendum, vor allem um die katholisch-konseravtiven aus ihrer opposition gegen den bundesstaat zu locken, mit verschiedenen massnahmen. ihre beteiligung an der landesregierung war ein, die einführung der volksinitiative war eine andere. genutzt wurde sie in der folge aber vor allem von der linken, die darin eine möglichkeit sah, sich im bürgerlichen staat gehör zu verschaffen.

die direkte demokratie der schweiz verhinderte nach dem ersten weltkrieg nicht, dass es zu einer massiven erschütterung der institutionen kam. soziale not, weltwirtschaftskrise, politische polarisierung zeigten sich hierzulande ähnlich wie im ausland. und während des krieges herrschte ein vollmachtenregime, das die direkte demokratie mit notrecht ausser kraft gesetzt hatte.

die rückkehr zur direkten demokratie nach dem zweiten weltkrieg erfolgte nur zögerlich; es brauchte eine, alles legitimierenden volksabstimmung 1947. zudem kam es, auf der basis einer generation von sozialpartnern und parteipolitikern, die der not des krieges gehorchend, den konsens betonte, zur etablierung der zauberformel für die landesregierung, aber auch zahlreichen anderen politischen gremien, deren sitze nach dem proporzdenken besetzt wurden. das hat die politische polarisierung in der schweiz lange vermindert. es hat den willen zur zusammenarbeit über parteigrenzen hinweg verstärkt.

das alles ist heute in der dritten oder vierten nachkriegsgeneration wieder in auflösung begriffen. die dabei stabilisierten institutionen sind aber geblieben, und sie erfreuen sich einer weiterhin ungebrochenen beliebtheit. einmal eingeführt, sind volksrechte nicht nur ein entscheidungsverfahren, sondern auch einen systembildender faktor.

in der schweiz hat die direkte demokratie zu einer vergleichsweise hohen stabilität der exekutiven machtverteilung geführt, beschränkt und zyklisch aber eine variable zusammensetzung der legislativen belassen, und verfassungen geprägt, die relativ leicht modifiziert werden können. zudem unterliegt die parlamentarische gesetzgebung einer nachkontrolle in form von volksabstimmungen. die eigentliche volksgesetzgebung ist aber auch in der schweiz auf nationaler ebene unterwickelt geblieben.

stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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