die referendumsdemokratie; eine kurze vorlesung vor dem parlamentsgebäude


station 8 meiner stadtwanderung zur demokratiegeschichte in der schweiz

station 7: “typisch schweizerisch”
station 6: “schnelle und snelle im werdenden bundesstaat”
station 5: “der liberale umschwung”
station 4: “politisierte philosophen”
station 3: “der gar nicht so harmlose stecklikrieg”
station 2: “der untergang des alten bern”
station 1: “politische kulturen und politische herrschaften”

da stehen wir nun, auf dem bundesplatz. er wurde 2004 eingeweiht. er symbolisiert die nation schweiz und seine staaten, die kantone. sie sind es, aus denen die 26 fontänen hervorgehen. doch sie sind nur eine quelle; den rahmen setzt der stein des platzes, der aus den alpen stammt. war für ein politisches system aber ist in diesem laufenden erneuerungsprozess aus dem bundesstaat von 1848 geworden? das fragt sich der stadtwanderer auf seiner 8 station der demokratiegeschichte!

der bundesplatz und der freisinn

der bundesplatz steht auf unserer stadtwanderung auch für den freisinn, der 1848 die geschicke des jungen bundesstaates in seine hände genommen hatte. eine partei war er noch nicht; eher eine breite bewegung war der damalige freisinn. 80 der 111 ersten nationalräte gehörten ihm an, und 32 der 44 ständeräte stellte er. da überrascht es nicht, dass alle 7 regierungsmitglieder auf bundesebene aus seinen reihen kamen.

doch das war auch die hypothek. unterschiedlichste strömungen umfasste der freisinn. von den beiden wichtigsten, die an diese Platz auch repräsentiert sind, soll hier die rede sein: dem staatsfreisinn und dem wirtschaftsfreisinn. nicht sprechen werde ich vom bundeshaus. es entstand erst 1902, als letztes gebäude an diesem platz.

der staatsfreisinn

für den Staatsfreisinn von damals steht der erner politiker jakob stämpfli. er war ein radikaler, heute würde man sagen ein linksfreisinniger. er war mit den flüchtlingen ludwig und wilhelm snell gross geworden. letzterer war sogar sein schwiegervater geworden. studiert hatte stämpfli an der berner hochschule. wie die snells war auch er ein politisierender jurist geworden. und er schrieb für die “Berner Zeitung”, dem blatt der damaligen radikalen. er beteiligte sich an den freischarenzügen gegen die sonderbundskantone, und er war initiant des verfassungsrates, der das berner grundgesetzt von 1846 ausarbeiten sollte. im gleichen jahr wurde jakob stämpfli berner regierungsrat, und 1854 wurde er der zweite berner im bundesrat. 11 Jahre lange sollte er der landesregierung angehören und eine einflussreiche politik betreiben. doch auch nach seinem rücktritt aus dem bundesrat blieb er nicht untätig: 1865 wurde er der erste präsident der eidgenössischen bank, dem vorläufer der schweizerischen nationalbank.

jakob stämpfli war ein staatsfreisinniger, der viel aufbaute: zuerst den kanton bern von damals, dann den jungen bundesstaat. und er baute das erste bundesratshaus, das 1858 bezogen werden konnte. heute heisst es bundeshaus west; es beherbergt immer noch das bundesratszimmer und die die büros der bundesrätInnen micheline calmy-reys aus genf und christoph blochers aus zürich. die eine ist eine sozialdemokratin, der andere ist ein vertreter der schweizerischen volkspartei. fdp-vertreter, die nachfolger der freisinnigen staatsgründer hat es kaum mehr im bundeshaus west.

der bau des bundesratshaus in den 1850er jahren war in bern nicht unbestritten. in der bundesstadt hatte es immer noch mehrheitlich anhänger der konservativen burger, wie man die ehemaligen patrizier jetzt nannte. diese hatten sich rechtzeitig von den liberalen und radikalen projekten im im kanton distanziert. 1850 schied man das vermögen der ortsgemeinde bern und der ortsburgergemeinde bern. der verbliebene reichtum der ehemaligen patrizier wurde so der bundesstadt entzogen. doch musste sie die infrastruktur für regierung und parlament des bundesstaates zur verfügung stellen. steuern hat man dafür eingeführt: zunächst einmalig, um das bundesratshaus zu bauen; dann, als es nicht reichte wollte, zweimalig, und, als das erneut nicht reichte, jährlich wiederkehrend, – bis heute!

jakob stämpfli, der staatsfreisinnige im bundesrat, hätte gerne auch die eisenbahnen durch die schweiz gebaut. doch er unterlag, damals noch freisinniger nationalrat aus dem kanton bern, 1853 in der parlametarischen beratung des eisenbahngesetzes. es setzte sich der antrag von alfred escher, dem freisinnigen nationalrat aus dem kanton zürich durch. dieser verlangte, dass der staat nicht selber eisenbahnen bauen, sondern nur konzessionen für den bau vergeben solle. die eisenbahnen sollten private gesellschaften realisieren.

der wirtschaftsfreisinn

das war das staatsverständnis des wirtschaftsfreisinns, der sein zentrum in zürich hatte. alfred escher, ihr markantester vertreter, stammte aus einer politisierenden ingenieurfamilie in zürich. sein grossvater war bankrott gegangen und ausgewandert. sein vater hatte den ruf der familie in zürich wieder herstellen können. alfred konnte studieren; er brachte es bis zum privatdozenten an der universität zürich, und er war mitglied der weitreichenden studentenverbindung “zofingia”.

1848 setzte mit alfred eschers aufstieg die bilderbuchkarriere in jungen bundesstaat ein: züricher Regierungsrat wurde er. zürich nationalrat wurde er; und er präsidierte diesen rat mehrfach. dann wurde er verwaltungsrat der von ihm begünstigten privatbahngesellschaften. er beteiligte sich an der gründung der schweizerischen kreditanstalt, die das geld für den eisenbahnbau beschaffen sollte. und er gründete auch das zürcher polytechnikum, die heutige eth, welche die ingenieure für den eisenbahnbau ausbilden sollte. schliesslich setzte er in den 1860er jahren zu seinem lebenswerk an: dem bau der gotthardbahn. das werk blieb für ihn unvollendet. am ende stürtze der mächtige kapitalist. 1878 musste er als präsident der gotthardbahngesellschaft zurücktreten. viel teurer als angegeben wurde der bau, und alfred Escher konnte, von einem reichhaltigen leben ermattet, an der eröffnungsfeier dieses nationalen bauwerkes nicht mehr teilnehmen.

nicht zufällig, könnte man sagen, steht die credit suisse, wie die schweizerische kreditanstalt heute heisst, in bern vis-à-vis vom bundesratshaus: genau am anderen ende des bundesplatzes ist die filiale der zürcher bank. die distanz markiert auch die flügel des freisinns. die einflussreichen und wirkungsvollen figuren wie stämpfli und escher sind pioniere des schweizer staates und der schweizer wirtschaft. sie haben die erfolgsgeschichte der schweiz von 1848 vorgezeichnet. und genau deswegen waren sie auch umstritten.

die demokratische bewegung

in den 1860er jahren sammelte sich die opposition nicht nur aus dem katholisch-konservativen lager, das im sonderbundskrieg besiegt und im neuen bundesstaat weitgehend übergangen worden war. ausgehend von baselland, übergreifend auf bern, aargau, luzern und die ganze ostschweiz machte sich eine breite volksbewegung gegen den mächtigen freisinn bemerkbar. die baselbieter wollte die fusion mit der stadt verhindern. die berner waren unzufrieden mit der linienführung der eisenbahnen, die aargauer wehrten sich gegen die gleichstellung der juden mit den christen.

und die züricher wehrten sich gegen das system escher, wie der staatlich-industrielle-wissenschaftliche komplex, den er geschaffen hatte, kritisch benannt wurde. gebrochen werden sollte seine macht von einer demokratischen bewegung, wie eschers mittelsmänner die opposition nannten. diese stellte politische forderung. sie artikulierte wirtschaftliche ansprüche, und sie wollte eine andere gesellschaft. es waren die schichten, welche die industrialisierung hervorgebracht hatte, die jetzt ihren politischen anspruch anmeldeten: karl bürkli, der zürcher sozialist, wurde ihr wichtigster sprecher und zentraler gegenspieler von alfred escher.

mittels petitionen, die man an die parlamente in den kantonen und auf bundesebene richtete, versuchte die demokratische bewegung politik zu betreiben. doch das nützte wenig. petitionen waren zwar ein beliebtes, auch auch stumpfes instrument der oppositionsbewegungen. das parlament konnte damit machen, was es wollte. und genau das sollte durch die demokratischen volksrechte geändert werden!

totalrevisionen der verfassungen – möglicher totalschaden der politik

1871 versuchte man, auf Druck der demokratischen bewegung die bestehende bundesverfassung zu ändern. ähnlich wie 1848 sollte der ausgearbeitete entwurf in einer volksabstimmung bestätigt werden, um so demokratisch legitimiert zu sein. doch der versuch der reform von oben misslang! der schwung von 1848, der aus dem sonderbundskrieg entstanden war und den freisinn begründet hatte, war eine generation später dahin. demokratisierung erfolgt nicht als herrschaftstechnik von oben, sondern wird von unten her erkämpft und muss sich institutionell durchsetzen.

in der volksabstimmung von 1871 votierten katholisch-konservativen kantone gegen den verfassungsentwurf; sie wollten gar keinen bund! und die französische sprachminderheit wandte sich gegen den verfassungsentwurf; man sah die souveränität der kantone eingeschränkt. kumuliert haben sich diese oppositionen, sodass keine mehrheit zustande kam.

nun setzte ein entscheidender lernprozess ein. die umstrittene freisinnige elite, die in der volksabstimmung desavouiert worden war, wurde zwar nicht gestürzt, aber sie musste die forderungen der oppsition berücksichtigen. das ist der kern der direkten demokratie. sie will nicht den sturz der bisherigen machthaber. sie will aber, dass die bisherigen machthaber sich neuen forderungen gegenüber offen halten!

die verbesserte neuauflage der bundesverfassung wurde 1874 von volk und ständen angenommen!

teilrevisionen der verfassung – mögliche teilchancen der politik

am 19. april 1874 trat die zweite bundesverfassung der schweizerischen eidgenossenschaft in kraft. sie sollte bis ans ende des 20. jahrhundert gültig bleiben. sie sollte auch eine wesentliche demokratische neuerung einführen: mit ihr wurde das erste volksrecht verfassugnsmässig anerkannt. um die verfassungrevision zu erleichtern, liess man nun auch partialrevision der bundesverfassung zu. diese sollten aber, wie die totalrevisionen, in volksabstimmungen bestätigt werden. obligatorisches verfassungsreferendum nennt man das heute noch. weitere referendumsmöglichkeiten – gegen gesetz und gegen staatsverträge, sind in der referendumsdemokratie, die 1874 geschaffen wurde, hinzu gekommen.

eine zweite wesentlich veränderung des freisinnigen bundesstaates von 1874 beschloss man 1874. die interessengruppen – nicht die parteien – sollten an der vorparlamentarischen willensbildung beteiligt werden. nun war es nicht mehr nur der rreisinn alle, der massgebliche politik betrieb. auch die wirtschaftsverbände wurden in den gesetzgebungs prozess miteinbezogen. entscheiden sollten sie nicht direkt; das blieb parlamentarische kompetenz.

national- ständerat wurden so schrittweise aus der vorbereitung von gesetzen verdrängt. und sie wurden durch das mögliche veto in der refendumsabstimmung nachhaltig kontrolliert.

nun hatte man drei verschiedene konzepte von öffentlichkeit realisiert:

. die parlamentarisch öffentlichkeit, die sich aus den ratsverahndlungen ergab, die medialisiert waren;
. die pluralistisch konzipierte öffentlichkeit, die aus der artikulation organisierter interessen im politischen willensbildungsprozess entstand; und
. das diskursive konzept der öffentlichkeit, das aus der insitutionalisierung der zivilgesellschaftlichen akteure als bestandteile des entscheidungsprozesses.

nationalstaat vs. föderalistische direktdemokratie

als die schweiz eine referendumsdemokratie wurde, wurden das benachbarte deutschland im norden, und das benachbarte italien im süden, nationalstaaten. “verspätete nationen”, nennen es die historikerInnen heute, weil der prozess der nationenbildung viel länger als in england oder in frankreich gedauert hatte. in der schweiz entstand der nationalstaat eigebtlich nicht. 1874 zentralisierte man die armee, indem das alte kontingentsystem der kantone abgelöst, und das militär zu einer bundesarmee zusammengeführt wurde. doch damit hatte es sich mit der vereinheitlichung. eine nation entstand so nicht.

bis heute stehen sich die vorstellung von nationaler souveränität in diesem systemen gegenüber. im nationalstaat, der heute meist repräsentativdemokratisch organisiert ist, sind es die gewählten politikerInnen, die stellvertretend für das volk souveräne entscheidungen treffen. in der referendumsdemokratie ist es das volk, dass entscheidungen von politikerInnen souverän korrigieren kann.

das bleibt vom freisinnigen bundesstaat von 1848, – oft auch gegen den willen der staatsgründerin!

stadtwanderer

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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