Die Abschaffung der Todesstrafe

Ich habe meine Demokratie-Tour durch die Stadt Bern neu gestaltet. Am kommenden Dienstag ist die erste Führung. Zu den Neuerungen zählt beispielsweise eine Station zum Zusammenhang zwischen Todesstrafe, Zivilisierung und Demokratie.

Die Forderung, die Todesstrafe abzuschaffen, geht auf die Aufklärung im 18. Jahrhundert zurück. Diese entwickelte den Gedanken der Würde des Menschen, die unantastbar sei. Ein aufgeklärter Staat müsse das respektieren.

In der Schweiz ist die Abschaffung der Todesstrafe eng mit der Entstehung des liberalen Bundesstaat verbunden. Allerdings nur schrittweise: Mit der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Todesstrafe für politische Verbrechen verboten – 1874, mit der zweiten, dann generell.
Noch regte sich in katholisch-konservativen Kantonen Widerstand, sodass man nach 5 Jahren die Todesstrafe im kantonalen Strafrecht wieder zuliess. Die meisten ausgesprochenen Urteile wurde jedoch in Begnadigungen umgewandelt. Die letzten Hinrichtungen waren im Zweiten Weltkrieg.
1942 hält das erste Schweizerische Strafgesetzbuch fest, die Todesstrafe sei verboten. Seit 1992 steht das auch für das militärische Strafgesetz. Die geltende Bundesverfassung doppelte 1999 nach.

Im Bern gab es eine Reihe viel diskutierter Todesurteile. Beispielsweise 1749 das gegen Samuel Henzi, einem bürgerlichen Revolutionär, der sich der bernischen Obrigkeit widersetzte hatte und dafür um einen Kopf gekürzt wurde. Aber auch 1847, das gegen Anna Flückiger, der letzten Kindsmörderin, die mit der Todestrafe belegt wurde. Gegen das Urteil gab es zahlreiche Bittschriften für eine Begnadigung durch den Grossen Rat. Doch der belächelte dies als Sentimentalität. Zu den Wortführern der Scharfmacher gehörte auch der bernische Schriftsteller Jeremias Gotthelf.
Das Blatt wendete sich auch hier mit dem Bundesstaat. 1861 kommt es in der Nähe Langnau zu den letzten Hinrichtungen im Kanton Bern. Gleich vier Mörder wurden an einem Tag gerichtet. 15‘000 Zuschauer kamen dafür ins Emmental, was 3 Prozent der damaligen Kantonsbewohnern entsprach. 1866 bereitete der Kanton dem Treiben ein Ende und verbot die Todesstrafe definitiv.

Anders als vielfach behauptet, bedeutet mehr Demokratie nicht mehr Todesstrafen. Vielmehr zeigt die Entwicklung in der Schweiz des 19. Jahrhunderts, dass mit dem Entstehen einer aufgeklärten Oeffentlichkeit das archaische Volksempfinden hinterfragt und schliesslich auch verdrängt wurde.

Michel Foucault, der französische Philosoph meinte in seinem Buch “Ueberwachen und Strafen” 1975, man könne den Grad der Zivilisierung einer Gesellschaft am Umgang mit dem Strafrecht ablesen. Unzivilisiert sei es, ein Urteil öffentlich nicht zu begründen. Zivilisiert sei es, ein Urteil nicht in der Oeffentlichkeit zu vollstrecken.

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