Kommentar: Das Allgemeine und das Spezifische an der Schweizer Demokratiegeschichte

Der Blick des Historikers resp. des Politikwissenschafters

Der Historiker in mir hatte Freude, als er das neue Buch zur schweizerischen Demokratiegeschichte von Rolf Graber las. Denn es macht deutlich, dass die frühe Demokratisierung der Schweiz nicht vom Himmel fiel, sondern die Folge einer Geschichte von Konflikten war. Letztlich war die Aenderung der Sozialstruktur massgeblich, welche die im späten Mittelalter herausgebildete, durch die Reformation kulturell divers geformte, in souveränen Ständen mit eigentümlicher Ausprägung geteilte Gesellschaft veränderte.

Der Politikwissenschafter in mir war nach der Lektüre dennoch etwas erstaunt, wie die Monografie ziemlich unbekümmert alternative Interpretationen der historischen Sozialwissenschaften auch im Ansatz auslässt. Eine erste Systematisierung der demokratischen Frühformen hat Grabers Historikerkollege Andreas Suter 2005 formuliert; sie findet sich im Historischen Lexikon der Schweiz einfach nachschlagbar. Aber auch die global ausgerichteten Arbeiten von Samuel P. Huntington und seinen zahlreichen Schülern zur Demokratisierung der Welt, wären der Ansatzpunkt einer Nachbetrachtung des reichhaltigen Materials gewesen.

Der politologische Interpretationsrahmen geht davon aus, dass sich Demokratien in mehreren Wellen über den Erdball ausgebreitet haben: Im 19. Jahrhundert von den Vereinigten Staaten von Amerika inspiriert, im 20. Jahrhundert von Europa angeführt, mit weitreichenden Folgen für Lateinamerika, Teilen Asien resp. Nordafrikas. Etabliert hat sich so ein liberales Demokratiemodell mit (sozialer) Marktwirtschaft und repräsentativer Demokratie. Voraussetzungen waren die wirtschaftliche Entwicklung, namentlich die Industrialisierung, aber auch die gesellschaftliche, mit der Etablierung der Bürgergesellschaft als Alternative zur ständischen Ordnung.

Das Spezifische und das Allgemeine an der Schweizer Demokratiegeschichte

Mit Huntington gesprochen, hätte Graber die ökonomische Basis der Demokratiebildung klarer herausarbeiten müssen. Die vom Autor skizzierte gesellschaftliche Symptomatik ist dafür auch typisch: Denn es waren in der Schweiz wie anderswo unzufriedene Mittelschichtler, welche neue Bewegungen zu organisieren begannen; meist hatten sie die nötige Ausbildung, um sich an der werdenden, medialen Oeffentlichkeit aktiv zu beteiligen. Sie machten das aber nicht nur für sich, sondern auch für Unterschichten, die ganz von der Politik ferngehalten worden waren.

Die Schweiz ist ein frühes Beispiel für Demokratisierung. Dafür gibt es mehrere Gründe. Anders als die USA musste sie sich nicht erst von einer mütterlichen Krone absetzen. Das hatten die Reformation und der Westfälische Frieden längst geleistet. Die Schweiz war in der frühen Neuzeit anders als Frankreich auch kein absolutistischer Staat. Wo es hierarchische Unterordnungen gab, bestimmte der Paternalismus die Herrschaft, weniger mächtig, denn ohne stehendes Heer und zentralisierter Verwaltung. Schliesslich etwas politische Kultur, denn die frühen Demokraten konnten sich auf politische Ausdrucksformen berufen, die auch ohne Demokratie funktionierten.

Die Politikwissenschaft betont darüber hinaus, dass die Demokratisierungswellen stets von einem überstaatlichen Rahmen mit führenden Ideen geprägt waren. Für die erste Welle, zu der die Schweiz gehört, war dies zweifelsfrei die USA. Sie beeinflusste die Staatsbildung der Schweiz mit ihrem antimonarchistischen, republikanischen und föderalistischen Institutionen. Für die Schweiz typisch war, dass sie mit der Gründung des liberalen Bundesstaates auf einen starken Präsidenten wie in den USA verzichtete, dafür eine Kollektivregierung nach französischem Vorbild schaffte.

Mit der Postulierung der allgemeinen Männerwahlrechts ging die Schweiz den damaligen Vorstellungen der Demokratisierung einen entscheidenden Schritt voraus. Sicher, in der reinen Form etablierte sich das universelle Männerwahlrecht auch hier nicht sofort, denn zahlreiche Ausschliessungsgründe verhinderten eine umfassende Beteiligung der Bürgerschaftik. Die Schweizer Demokratie ging aber auch in einem zweiten Punkt eigene Wege: Genannt sei die vom repräsentativ-demokratischen Muster klar abweichende Form der halbdirekten – oder wie man hierzulande meist sagt – direkten Demokratie.

Entstanden ist so eine eigene Mischung, die weder zum präsidentiellen noch zu parlamentarischen Demokratie im heutigen Sinne passt. Die historische Forschung hat hier schon vor Graber Wichtiges erhellt. Denn nach dem Wiener Kongress gab es auf der einen Seite die alten Kantone mit ihren konservativen Aristokratien, die sich bis zur Gründung des Bundesstaates gegen liberale Ideen wehrten. Auf der anderen Seite gab es die von Napoléon inspirierten, offenen, aber wenig etablierten Kantone. Sie werden in der Regenrationszeit zu den innovativen Laboratorien der Demokratisierung.

St. Gallen begründete 1831 mit dem Veto die Vorform der Volksrechte, blieb aber beim kollektiven Einspruch zu Parlamentsentscheidungen. Das Prinzip der Volksbeschlüssen mit individuellen Entscheidungen legte erst der Kanton Waadt mit seinen Gemeindeversammlungen von 1845, bei denen die wahlberechtigten Männer einzeln abstimmen konnten und ein kantonales Gesamtergebnis ermittelt wurde. In der deutschen Schweiz dominierte damit die demokratische Kritik an den Liberalen, in der Suisse romande entwickelten die Radikalen die liberale Demokratie weiter. Die Liberalen wiederum kritisierten wiederum die Konservativen mit ihren Landsgemeinden, welche die Wahl von Regierungen ursprünglich nicht vorsahen.

Man kann es auch so sagen: Revolutionäres und Traditionelles verschmelzen in der Schweizer Demokratieform zu ihrer unverkennbaren Eigentümlichkeit. Lange hat man das als Einzel- oder Sonderfall verschrien. Erst in den letzten 20 Jahren beginnt man die Vorteile der direkten Bürgerbeteiligung an Regierungsentscheidungen aus einer ganz anderen Warte zu schätzen. Denn sie verhindert in vielem die Spaltung in das Volk und einer politische Klasse – dem zentralen Vorwurf der Populisten an das liberale Demokratiemodell.


Meine Würdigung

Zu den Schwächen des Buches von Graber zählt, dass es sich weitgehend auf die kantonale Ebene beschränkt. Grund hierfür sind die zahlreichen, lokal bestimmten Initiativen, die zum heutigen Demokratiesystem führten. Folge davon ist allerdings, dass die nationale Dimension der Demokratiedurchsetzung zu stark ausgeblendet bleibt. So wurde die Abstimmungsdemokratie in der Schweiz nicht erst 1848 oder 1874 eingeführt, wie das die Lehre will. Mit ihr probte schon die Helvetische Republik 1802, vielleicht dem ersten nationalen Staatsakt, der die heute so wichtigen Institutionen der Confoederatio Helvetica in Vielem vorwegnahm. Das spricht eindeutig für den revolutionären Charakter von Volksentscheidungen, deren Ursprung in der Direktorialverfassung Frankreichs von 1795 liegt.

Wie die Demokratisierungswellen der Politologie, kennt auch die Schweiz keine lineare Entwicklung zur Demokratie. Vielmehr wechseln sich Phasen des Demokratieaufbaus mit solchen der –rückbildung ab. Daran erinnert auch die Klassierung von Huntington, denn die Jahre zwischen 1922 und 1943 bilden mit aufkommenden autoritären Regimes eine eigentliche Gegenbewegung zur Demokratisierung. Aber auch die Jahre zwischen 1962 und 1974 waren durch eine Stagnation in der Demokratisierung der Welt gekennzeichnet (und auch gegenwärtig kann von man ebenso einen Stilstand in der globalen Demokratieentwicklung postulieren). In der Schweiz findet sich ähnliches: Die liberale Demokratie von 1874 musste 1918 zur sozialen umgestaltet werden, um zu bestehen. Die Weltwirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg erschütterten beide Demokratievorstellungen. Erst deren Verschmelzung zur Konkordanzdemokratie der Nachkriegszeit etablierte das erfolgreiche Modell und breiter Bürgerbeteiligung einerseits, eingeschränktem Wettbewerb unter den Parteien anderseits.

Grabers Buch ist hier vorbildlich. Es verschweigt nicht, dass die direkte Demokratie in Krisenzeiten schon mal arg gestutzt wurde. Ohne das Drängen konservativ gewordener Waadtländer Föderalisten wäre es vielleicht gar nicht zur Rückkehr gekommen. Graber verweist auch auf das lange Ausbleiben des Erwachsenenwahlrechts, um die Unvollkommenheit der Schweizer Demokratie aufzuzeigen. Und der Perfektionierung der Demokratie im heutigen Sinne widerspricht, dass das Stimm- und Wahlrecht eng an des kommunal ausgestaltete Bürgerrecht gebunden bleibt.

Die allgemeine Lehre aus dem neuen Geschichtsbuch lautet: Ausgeschlossensein in autokratisch geführten Regimes ist der wichtigste von Demokratisierungsforderung. Je grössere die Exklusion ist, desto heftiger fällt die Opposition aus, wenn sie einmal erwacht. Und desto stärker werden die Forderungen nach Inklusion, denn deren Sinn besteht darin, den Widerspruch zu mässigen. Politische Partizipation ist stets Forderung der Unterprivilegierten. Nach Graber wird diese umso klarer vertreten, wenn es auch um materielle Besserstellung und soziale Gerechtigkeit geht.

Genau das sollte man nicht vergessen, wenn man heutige Oppositionsbewegungen beurteilt, selbst wenn sie einem noch so fremd vorkommen. Revolten selber sind nicht demokratisch, doch die Rebellion die auf Partizipation und Emanzipation zielt, nimmt den Kern einer jeden Demokratisierung auf.

Demokratiegeschichte von unten

Rezension von Rolf Graber: Demokratie und Revolten. Die Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz. Chronos Verlag, Zürich 2017.

978-3-0340-1384-0

Im internationalen Vergleich führte die Schweiz Formen der demokratischen Mitbestimmung früh ein. Klare Vorbilder gab es noch nicht. Die Mitgestaltung durch das Volk entwickelte auf der Basis der vordemokratischer Traditionen, aber auch aufklärerischer Ideal, erweiterte diese mit der Verbindung von Demokratie und Gewaltenteilung resp. Grundrechten entscheidend. Ein neues Buch zeichnet die der Schweizer Demokratie Entwicklungslinien nach.


Das Veto: St. Gallen geht vor

Im Kanton St. Gallen brach, wie auch andernorts in der Deutschschweiz, ein Streit zwischen Anhängern der repräsentativen und der “reinen” Demokratie aus. Letztere nannten sich Demokraten und traten für Bürgerversammlungen als Organ der Gesetzgebung ein. Erstere hiess man Liberale, ihnen reichte es, wenn eine verantwortungsvoll handelnde Elite im Namen des Volks handeln könne.

Am 13. Januar 1831 hatte der St. Galler Grosse Rat über einen Antrag zu entscheiden. Dieser sah vor, dass ein vom Volk gewählter Bürgerausschuss verabschiedete Gesetze ablehnen konnte, wenn er diese als “volkswidrig” empfand. Auge in Auge mit 600 Landleuten, die mit Knütteln und Knebeln angerückt waren, sagte das Parlament Ja.

Es war dies die Geburtsstunde des Vetos – einer Vorstufe der Volksrechte. Das Veto war eine Einschränkung der Macht des Parlaments, die rasch die Runde machen sollte: Basel, Wallis, Luzern, Bern, Schaffhausen und Thurgau führten das Instrument in den folgenden Jahren nach dem St. Galler Vorbild ein.

Volksabstimmungen: Durchbruch in der Waadt

Volksrechte, wie wir sie heute kennen, erlebten ihre Feuertaufe im Kanton Waadt. 1845 entstand dort eine Volksbewegung, die sich gegen die Jesuiten richtete. Führend waren hier die von der Französischen Revolution inspirierten Radikalen. Zu ihren Forderungen gehörte die Einführung von Referendum und Initiative.

Demnach sollte die Mehrheit der Aktivbürger im ganzen Kanton über Gesetzvorschläge oder über einen Vorschlag, den 8000 Bürger machen konnten, abschliessend entscheiden. Am 10. August 1845 nahmen die Waadtländer das erste Volksrecht auf der Basis von Personenscheidungen mit deutlichem Mehr an.

Der Waadtländer Volksbewegung gelang es so, in Sachen Volksrechte alle Deutschschweizer Kantone zu überholen, ohne einen antiliberalen Preis zu bezahlen wie beim Veto. Massgeblich war die wache Erinnerung an die Helvetische Revolution von 1798. Damals führte man die eingeschlafenen Ständeversammlungen wieder ein, allerdings nicht mehr unter adeliger Führung, sondern als Gemeinde der Aktivbürger.

Zwischen Kontinuität und Diskontinuität

Die Debatte zur Geburt der direkten Demokratie in der Schweiz wird durch zwei gegensätzliche Auffassungen bestimmt.

Alfred Kölz, Zürcher Verfassungsrechtler, spricht von einem Bruch mit der Tradition. Denn trotz vordemokratischer Formen der Mitsprache fehlte allen Beispielen das Bewusstsein für Gewaltenteilung und Menschenrechte.

Der Berner Historiker Peter Blickle betont dagegen die Kontinuität. Demokratie habe sich in der Schweiz wegen des verbreiteten Kommunalismus früh durchgesetzt. Gemeint sind damit die Stadtrepubliken und Landsgemeinden, die es seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert gab.

Eine originelle Zwischenposition nimmt das neue Geschichtsbuch des Zürcher Historikers Rolf Graber “Demokratie und Revolte” ein. Der Untertitel lautet “Die Geschichte der direkten Demokratie in der Schweiz”. Zwar steht der Autor Kölz’ Bruch-These näher als Blickle und dessen These der Kontinuität. Die Regenerationspolitiker schafften etwas Neues. Doch griffen sie, so Graber, auf Traditionen und Mythen zurück, die eindeutig vorhelvetischer Natur waren.

Erste Spuren in den 1760er Jahren

Um zu verstehen, was geschah, muss nach Graber die Geschichte des Protests in der Schweiz neu geschrieben werden. Denn Demokratie, insbesondere direkte Demokratie, musste stets erstritten und erkämpft werden.

Frühe Spuren dieses Protests finden sich in den 1760er-Jahren; 70 Jahre bevor es zum Veto kam, 90 Jahre vor der ersten Volkabstimmung im Bundesstaat und ein ganzes Jahrhundert bevor sich die Abstimmungsdemokratie in den Kantonen und im Bund ausbreitete.

Um diese langsame Entwicklung nachvollziehbar zu machen, bedient sich Graber des Begriffs der “Sattelzeit”. Sie beschreibt den Übergang von der Stände- zur Bürgergesellschaft, speziell die Französische Revolution mit ihrer Vor- und Nachgeschichte.

Aufmüpfige Jugend als altes Phänomen

Zur Vorgeschichte des grossen Umbruchs am Ende des 18. Jahrhunderts in der Eidgenossenschaft gehören beispielsweise Jugendrevolten und Zunftkonflikte. Mit der Krise der alten Ordnung entstanden zahlreiche freie Gemeinden. Selbst die Geschlechterfrage wurde zum Thema, denn besonders die Fischweiber und Prügelknaben trieben die revolutionären Forderungen voran. Diese Politisierung hatte einen Zweck: den klassischen Republikanismus des Ancien Regimes zu dynamisieren.

Das alles ist für Graber der eidgenössische Beitrag zur Demokratiegeschichte. Den Impuls von aussen gaben aber Revolutionäre, die zu Beginn der Helvetischen Republik ganz im französischen Sinne handelten. Und sie waren es, die als allererste Volksrechte propagierten.

Autor Rolf Graber unterscheidet vier Formen des Protests : den legalen Protest des Bittens und Begehrens der Untertanen gegenüber der Obrigkeit; die Kommunen, mit denen sich speziell die Landbevölkerung traditionell verwaltete; den volkskulturellen Protest, der den Herrschenden bisweilen mit bäuerlicher Gewalt drohte; sowie die Geselligkeit aufgeklärter Clubs, die Probleme des Gemeinwesens im Sinne der Aufklärung verhandelten.

Mobilisiert wurden so vor allem die ländlichen Untertanen, aber auch städtische Einwohner, die von der politischen Mitsprache ausgeschlossen geblieben waren. Nicht selten stellten sich charismatischen Persönlichkeiten etwa aus dem Gastwirtschaftsgewerbe an die Spitze der Proteste. Legitimiert wurde dies bisweilen durch den Rückgriff auf traditionsreiche Figuren wie Wilhelm Tell, der sich als Manifestant gegen das Ausland, aber auch die eigenen Herrschaften eignete.


Ausschluss als eigentliche Triebfeder der Demokratisierung

In seiner Demokratie-Geschichte ergreift Graber Partei. Er nimmt zugunsten der unteren und mittleren Schichten Stellung im grossen Umbruch von der Stände- zur Bürgergesellschaft Stellung. Zahlreichen Deutungen der Zeitgenossen, aus der Bürgerherrschaft werde eine Pöbelherrschaft entstehen, widerspricht er klar.

Erkennen könne man die Logik des entstehenden Volkes nur, wenn man seinen Standpunkt teile. Denn dieser sei beseelt von der Forderung nach politischer Partizipation, um soziale Verbesserungen zu erreichen.

Der Historiker nennt den Ausschluss breiter Bevölkerungskreise von der politischen Macht als die Triebfeder aller Demokratisierungsbestrebungen. “Das Bewusstsein von politischer und sozialer Ausgrenzung erzeugt ein weiterführendes Emanzipationspotenzial und eine weiterreichende Dynamik. (…) Das Ausgeschlossensein wird zum Ausgangspunkt des Widerstands und zum zentralen Antriebsmoment der Demokratieentwicklung.”

Grabers These, im Schlusswort nachgerecht, ist deutlich: “Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Forderungen nach mehr Partizipation immer auch an soziale und materielle Anliegen gekoppelt sind, die von der Hoffnung auf eine menschenwürdige Existenz befeuert werden und eine beträchtliche Dynamik entfalten.”

Claude Longchamp

Etwas erweitert erstmals erschienen bei swissinfo.ch