Stadtwanderung Ochsenbein 5: Die Entscheidung der Kantone

Wir stehen vor dem Berner Rathaus. Es wurde 1418 eingeweiht, aber schon vorher benutzt. Es war Sitz des Bernischen Souveräns, des Grossen Rates. Dieser tagt heute noch hier, genauso wie der bernische Regierungsrat und die bernische Synode der reformierten Kirche. Hier fiel der Entscheid des Kantons Bern zugunsten der Bundesverfassungen nach einer Rede von Regierungspräsident Ochsenbein.

Den zeitgenössischen Berichterstattern war im Sommer 1848 nicht entgangen, dass es nicht nur in den katholisch-konservativen Kantonen Opposition gegen den Verfassungsentwurf gab. Auch in Bern regte sich Widerstand. Doch der kam von den Radikalen. Horror-Szenario der Verfassungsväter war eine unheilige Allianz aus den Innerschweizern, die weniger wollten, und Bern, dem bevölkerungsreichsten Kanton, der mehr wollte. Genauso, wie die Verfassungsrevision von 1832 gescheitert war.
Ochsenbein war sich im Klaren, dass die absolut entscheidende Stunde der Verfassungskämpfe nahte. Es sollte auch seine Stunde werden!
In der massgebenden Versammlung des bernischen Grossen Rates ergriff Ochsenbein als bernischer Regierungspräsident das Wort. Zuerst widerlegte er die radikalen Bedenken gegenüber dem Bundesstaat mit einem Zwei-Kammern-Parlament, dann pries er die Vorzüge des Kompromisses.
Der Coup gelang! Der bernische Grosse Rat folgte nicht dem radikalen Regierungsrat Jakob Stämpfli, der für Nein optierte, sondern Ulrich Ochsenbein. Letztlich hatte sich diese mit seiner Position von den radikalen Idealen verschiedet, und verteidigte er die obsiegende Zentrumsposition. Die gleich anschliessende Volksabstimmung war dann reine Formsache. Bern war für die neue Bundeverfassung.
Ochsenbein verteidigte so auch andere Prinzipien der Verfassungskommission mit Vehemenz:
Die Aussenpolitik war alleinige Sache des Bundes.
Eingeführt wurde ein Binnenmarkt ohne Zölle, mit einheitlichen Massen, Gewichten und nur einer Währung.
Alle Kantonsverfassungen auf der Basis einer demokratischen Republik mussten vom Bund gewährleistet werden.
Die Gewaltenteilung wurde in Ansätzen realisiert. Bundesrat und Bundesversammlung blieben aber verschränkt. Ein Bundesgericht gab es nur für strittige Fragen zwischen dem Bund und den Kantonen, die nicht staatsrechtlicher Natur waren.
Man könnte es auch so sagen: Die wichtigen Elemente, die einen schweizerischen Binnenmarkt ermöglichen sollten, gingen durch. Die Oberaufsicht des Bundes über die Kantone wurde ebenfalls eingeführt. Noch nicht wirklich ausgereift waren das Zusammenspiel der Behörden und die Grundrechte.
Entscheiden mussten alle Kantone, denn sie war der Souverän. Schliesslich votierten 15½ Kantone dafür, 6½ dagegen. Das waren die katholisch-konservativ geprägten Kantone in der Innerschweiz, im Wallis und im Tessin.
Luzern votierte nur mit Hilfe eines Tricks für die Bundesverfassung. Denn man zählte die Abwesenden zu den Zustimmenden. Das entsprach dem Vorgehen eines gescheiterten Vetos, nicht einer Volksabstimmung. Dreister noch ging der Kanton Freiburg vor. Die radikale Mehrheit im Parlament entschied souverän darüber, was das Volk denke.
Bis heute weiss man nicht, wie hoch die Stimmbeteiligung war. Das Bundesamt für Statistik schweigt sich konsequent aus. Beim Volksmehr stehen sich 145’584 Ja- und 54’320 Nein-Stimmen gegenüber. Das ergab eine Mehrheit von 73 Prozent dafür.
Ein Ruhmesblatt der Demokratie war das, wenigstens aus heutiger Sicht nicht! Das sollte bald allen klar werden!

cal

ich bin der berner stadtwanderer. ich lebe in hinterkappelen und arbeite in bern. ich bin der felsenfesten überzeugung, dass bern burgundische wurzeln hat, genauso wie ich. also bin ich immer wieder auf der suche nach verästelungen, in denen sich die vergangene kultur in meiner umgebung versteckt hält.

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